11. November 2022

Senkrechtstarter – Der Gründerwettbewerb

Im Fokus: Der Businessplan

Senkrechtstarter ist ein branchenoffener Wettbewerb für Gründer*innen in Bochum, Herne, Witten und Ennepe-Ruhr. Man profitiert von der kostenlosen Beratung durch das Expertennetzwerk.
Die zehn besten Teams gewinnen attraktive Preisgelder.

Die Eckpunkte eines Vorhabens in einem Gründungskonzept reichen am Anfang zur Teilnahme aus. Gutachter*innen sichten das Konzept und geben professionelle, individuelle Tipps. Experten aus der Wirtschaft unterstützen dabei, die Projekte zu optimieren und einen umfassenden, professionellen Businessplan auszuarbeiten, der Kapitalgeber überzeugt und die Marktchancen verbessert.

Teilnahmebedingungen

Am Senkrechtstarter können alle – allein oder im Team – mit einer Geschäftsidee teilnehmen, deren Arbeitssitz oder geplanter Unternehmenssitz oder Wohnort in Nordrhein-Westfalen liegt.

Termine

Senkrechtstarter organisiert Starter-Nights sowie begleitende Seminare und Sprechtage zu den wesentlichen Bereichen der Businessplan-Erstellung. Offene Fragen können direkt vor Ort geklärt werden.

Anmeldung

Auf dieser Website kann man sich kostenlos registrieren.
Wann? Jederzeit!

Alle weiteren Informationen finde man hier: https://www.senkrechtstarter.de/

2. November 2022

Informationen zur Energie-Krise

Die Bundesregierung spannt einen wirtschaftlichen Abwehrschirm über 200 Milliarden Euro, um die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Unternehmen abzufedern. Kernelemente sind die Einführung einer Strompreisbremse sowie einer Gaspreisbremse für private Haushalte und KMU.

Die Bundesregierung hat außerdem Änderungen im Insolvenzrecht auf den Weg gebracht, damit gesunde Unternehmen wegen unsicherer Energie- und Rohstoffpreise nicht in die Insolvenz gedrängt werden.

Gaspreisbremse

  • Für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr soll der Gaspreis auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt werden, für 80 Prozent des Jahresverbrauchs des Vorjahres. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. 
  • Die befristete Gaspreisbremse soll ab Januar 2023 auch für Industriekunden greifen. Der Preis pro Kilowattstunde wird für Industriekunden auf 7 Cent netto gedeckelt, für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs.

Strompreisbremse

  • Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden pro Jahr wird bei 40 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenztbis 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs.
  • Für mittlere und große Unternehmen mit einemStromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr liegt die Grenze bei 13 Cent netto für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.
2022 11 25 grafikgaspreisbremse 2022 25 11

Mit der beschlossenen Soforthilfe für Dezember 2022 sollen Kundinnen und Kunden von Erdgas und Wärme vorübergehend entlastet werden. Von dem neuen Gesetz profitieren Haushalts- und Gewerbekunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh Gas.

Diese müssen im Dezember keine Voraus- oder Abschlagszahlungen leisten bzw. haben Anspruch auf eine Entschädigung. 

Die Soforthilfe für Dezember schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und soll damit die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse im kommenden Frühjahr überbrücken.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung und in dieser Frage-und-Antwort-Liste des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Für produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe stellt das Land Nordrhein-Westfalen ein neues Starterpaket klimaneutraler Mittelstand zur Verfügung. Die Beratungszuschüsse und Kredite helfen dabei, Einsparpotenziale zu erschließen und gleichzeitig die Weichen in Richtung Klimaneutralität zu stellen.

Das Förderpaket adressiert sowohl den Orientierungsbedarf beim Thema Klimaneutralität als auch die akute Notwendigkeit von Brennstoffeinsparungen sowie die Nachfrage nach Fachkräften für die Umsetzung der Wärmewende. Es beinhaltet folgende Module:

  • Förderung einer Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für kleine produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden
  • Förderung von Transformationskonzepten für die treibhausgasneutrale Produktion 2045 für produzierende Unternehmen bis 2.500 Mitarbeitende
  • Förderung von Wärmekonzepten für produzierende Unternehmen bis 2.500 Mitarbeitende
  • Kredit „Weg vom Gas“ für kleine produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden
  • Bildungsprämie Wärmepumpe für die Fortbildung technischer Führungskräfte von SHK-, Kälte- und Klimaanlagen-Betrieben

Details erfahren Sie auf den Webseiten der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate.

Service der EN-Agentur und ZEERO

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zeero – Das Zentrum für Energie-, Effizienz- und Ressourcen-Optimierung das ist auch ein Team von Klimaschutzprofis, das Ihnen einen Rundum-Service bietet.  Von der Unternehmensanalyse bis zur praktischen Umsetzung CO2-relevanter Maßnahmen werden wir Sie beraten und begleiten. Mit dem Know-how vieler regionaler Partner*innen und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie dabei, Ihr Unternehmen nachhaltig und zukunftssicher aufzustellen.

  • Kostenlose und individuelle Erstberatung zum Thema Energiekrise
  • Vermittlung von Experten im Bereich Energieversorgung und Energieeffizienz
  • Finanzierungs- und Fördermittelberatung im Bereich Energie- und Ressourceneffizienz

Ansprechpartner bei der EN-Agentur

Dennis Ophof
ophof@en-agenur.de
Tel.: ‭0157 33347395‬

10. Oktober 2022

Ein seriöses Angebot für eine Photovoltaikanlage erkennen

Die Energiepreise steigen weiter an. Egal ob Strom, Gas oder Treibstoff. Das führt zu einer angespannten Situation und gefährdet die Planungssicherheit. Viele denken darüber nach, autarker zu sein.

Da Gas nur schwer zu substituieren ist und die Mobilität nur schwer eingeschränkt werden kann, bleiben noch die Stromkosten, welche reduziert werden können. Neben dem Wechsel zu effizienten Geräten und den allgemeinen Sparmaßnahmen, lohnt sich häufig auch die Überlegung, eine Photovoltaikanlage zu installieren.

Leider versuchen Handwerker*innen und Solarteur*innen die Gunst der Stunde auszunutzen und überteuerte bzw. schlecht durchplante Photovoltaikanlagen zu verkaufen.

In diesem Beitrag verraten wir Ihnen, wie Sie ein seriöses Angebot erkennen und worauf Sie achten sollten.

Zunächst sollte es kein pauschales Angebot sein. Jeder Haushalt und jedes Unternehmen hat seinen persönlichen Energieverbrauch und dieser variiert zum Teil stark. Sind sie häufig nur morgens und abends zu Hause oder arbeiten Sie größtenteils im Homeoffice? Haben Sie ein Elektrofahrzeug und wann wird es meistens geladen? Haben Sie weitere große oder dauerhafte Stromverbraucher?

Gleiches gilt für Unternehmen. Arbeiten Ihre Mitarbeiter*innen viel im Büro oder sind sie meistens im Homeoffice? Haben Sie eine Grundlast wie zum Beispiel Serverterminals oder Heiz- bzw. Kühlanlagen? Wann haben Sie Ihre Verbrauchsspitzen? Sind diese in den Mittag verlegbar? Haben Sie eine Elektrofahrzeugflotte?

All diese Punkte haben Einfluss auf die Größe und Auslegung der Photovoltaikanlage. Wenn Ihre Anlage überdimensioniert ausgelegt ist, dann können Sie zwar den überschüssigen Strom ins Netz einspeisen, jedoch rechtfertigt die Einspeisung keine starke Überdimensionierung und erhöht nur die Amortisationszeit ihrer Anlage.

Wichtig ist mindestens ein Vor-Ort-Termin, um diese Punkte zu klären. Zusätzlich sollten die folgenden Punkte abgeklärt werden:

  • Ist die elektrische Unterverteilung für die angedachte Photovoltaikanlage geeignet?
  • Anschlusskriterien der Photovoltaikanlage an das öffentliche Netz
    • An das Niederspannungsnetz nach VDE 4105
    • An das Mittelspannungsnetz nach VDE 4110
  • Grobe Orientierung zur brutto Bepreisung:
    • Photovoltaikanlagen: 1.000 €/kWp
    • Speicher: 1.100 €/kWh

Am besten ist es immer, sich mehrere Angebote zum Vergleich einzuholen. Weitere Informationen zum Thema Photovoltaik finden Sie hier.

6. Oktober 2022

Ruhr-Makerthon 2022 – kreative Ideenentwickler*innen gesucht!

Du suchst eine neue Herausforderung, bei der Du reale Unternehmenschallenges bearbeiten kannst? Interessierst Du Dich  für die Themen Energie- und Ressourceneffizienz oder CO2-Minderung?    

Dann mach mit beim Ruhr-Makerthon 2022 und lass Deiner Kreativität freien Lauf!   

Was ist der Ruhr-Makerthon? 

Beim Ruhr-Makerthon vernetzen wir kreative und innovative Köpfe mit Unternehmen aus dem regionalen Mittelstand, die eine reale Problemstellung aus ihrem Betrieb mitbringen. Deine Aufgabe ist es, durch die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Unternehmen, innerhalb von sechs Wochen, eine Lösung für das Problem zu erarbeiten. Über den gesamten Entwicklungsprozess wirst Du durch ergebnisorientierte Workshops und Input der jeweiligen Unternehmen begleitet. Organisiert wird der Ruhr-Makerthon vom Zentrum für Energie-, Effizienz-, und Ressourcen-Optimierung zeero, der EN-Agentur, der Hochschule Bochum, der SIHK und der IHK Mittleres Ruhrgebiet.  

Preise  

1. Platz – 1.500 Euro  

2. Platz – 800 Euro   

3. Platz – 200 Euro 

Deine Vorteile auf einen Blick:

  • Du knüpfst erste berufliche Kontakte  
  • Du profitierst von unseren Workshops zu Themen wie Nachhaltigkeit, Design Thinking oder Geschäftsmodellentwicklung  
  • Du lernst Kreativmethoden kennen  
  • Du bekommst einen temporären Arbeitsplatz in einem Co-Working-Space (GRAUZONE in Hattingen oder Innovationswerkstatt.Ruhr in Wetter a.d. Ruhr)  
  • Du förderst innovative Ideen in deiner Region  
  • Du leistest einen Beitrag für den Klimaschutz   
  • Du bekommst einen Blick hinter die Kulissen und lernst unternehmerische Abläufe kennen  

Der Ruhr-Makerthon findet im Zeitraum vom 17.10.-25.11.2022 statt.  
Am 25.11.2022 findet ein finales Pitch Event statt, bei dem die besten Teams von einer Jury gekürt werden.    

Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann melde Dich bis zum 12.10.2022 auf dieser Seite unten an.Wir freuen uns über Deine Teilnahme! 
Weitere Infos folgen per Mail oder werden auf folgender Seite hochgeladen:
www.en-agentur.de/ruhrmakerthon 

Bei Fragen melden Sie sich bei Herrn Dietrich Dinges unter:  
E-Mail:dinges@en-agentur.de 
Mobil:  +49 151 / 40416280 
 
#mitzeerozumhero 
#unserkreiswirdklimaneutral 

3. Oktober 2022

COVID-19 Virus – Wichtige Informationen für Unternehmen und Selbstständige

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen für Unternehmen und Selbstständige im Zusammenhang mit dem COVID-19 Virus zusammengestellt.
Fortlaufend aktualisieren wir unsere Homepage, um Ihnen einen Überblick über die für den Ennepe-Ruhr-Kreis zuständigen Ansprechpartner und bisher bekannte Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus zu geben.

Die Coronaschutzverordnung ist zum 28. Februar 2023 ersatzlos ausgelaufen. Damit sind auch in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. März 2023 die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen entfallen. Seit diesem Zeitpunkt gelten nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz.

Hier finden Sie eine Übersicht: https://www.mags.nrw/coronavirus-verordnungen

Bleiben Sie gesund!

Ihre EN-Agentur


Ansprechpartner*innen bei der EN-Agentur

Tel.: 02324 5648 - 0
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr
info@en-agentur.de
Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Maßnahmen und Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Virus COVID19.


Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen Bis Ende Juni 2022

Überbrückungshilfe IV (Zeitraum von Januar 2022 bis Ende März 2022)


Überbrückungshilfe III Plus (Zeitraum von Juli 2021 bis Ende Dezember 2021)


Überbrückungshilfe III (Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021)


Überbrückungshilfe (2. Phase: Fördermonate September bis Dezember 2020)


Außerordentliche Wirtschaftshilfe November/Dezember


Aktuelle Informationen des Jobcenter Ennepe-Ruhr


Kurzarbeit und Quarantäne

Online-Anlaufstelle der Arbeitsagentur für Kurzarbeitergeld

Informationen bei der Agentur für Arbeit unter
Tel. 0800 45555-20 oder allgemeine Informationen unter:
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/hagen/unternehmen
In diesem Video wird Ihnen anschaulich erklärt, unter welchen Voraussetzungen und wie Sie Kurzarbeitergeld beantragen können: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video

Hotline des LWL für Fragen rund um Quarantäne und damit verbundenen Verdienstausfällen

Tel.: 0800 933 63 97
LWL-Servicenummer mit Beratung zu Verdienstausfällen bei Quarantäne, beispielsweise bei Verdacht von COVID-19 (Coronavirus) Erkrankung.
Um eine weitere Ausbreitung des auch in Deutschland festgestellten Coronavirus zu verhindern, können die zuständigen Gesundheitsämter Personen vorsorglich unter Quarantäne (Absonderung) stellen. Arbeitnehmer sowie Selbstständige können dadurch einen Verdienstausfall erleiden. Im Kreis Steinfurt entschädigt der Landesverband Westfalen-Lippe (LWL) auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.corona-infektionsschutzgesetz-nrw.lwl.org
Zur Online-Antragstellung gelangen Sie hier:
http://www.ifsg-online.de/index.html


Liquidität

Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für alle Fragen zu finanziellen Hilfen

Tel.: 030 18615-1515
Unternehmen werden bei Liquiditätsproblemen mit verschiedenen Programmen unterstützt.
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

Infos zur Liquiditätssicherung beim NRW.BANK Service-Center

Tel.: 0211 91741 4800
Sollten Sie allgemeine Informationen bezüglich der Liquiditätssicherung benötigen, hilft Ihnen die landeseigene Förderbank NRW.BANK gerne weiter. Die Förderberater der NRW.BANK informieren und beraten individuell und diskret über die Förderinstrumente des Landes. Wichtig ist, sich so früh wie möglich zu melden, um gezielt und rechtzeitig alle Möglichkeiten auszuloten.
https://www.nrwbank.de/de/corporate/presse/corona-hilfe-nrwbank.html


Betriebliche Informationen

Südwestfälische Industrie- und Handelskammer (SIHK) zu Fragen rund um das Coronavirus

Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr und samstags von 9 bis 15 Uhr
Krisenhotline: 02331 390-333

https://www.sihk.de/container/fuerunternehmer/fragen-und-antworten-rund-um-das-coronavirus--4712654

Industrie- und Handelskammer mittleres Ruhrgebiet zu Fragen rund um das Coronavirus

Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr und samstags von 10 bis 15 Uhr
Krisenhotline: 0234 9113-0

https://netzn.de/start/beitraege


Allgemeine Informationen

Ennepe-Ruhr-Kreis

https://www.enkreis.de/gesundheitsoziales/gesundheit/faq-corona.html

2. August 2022

Ruhr-Makerthon: Challenges zum Thema CO2-Reduzierung gesucht

Das Gemeinschaftsprojekt Ruhr-Makerthon – Innovation for future geht endlich in die zweite Runde und soll auch in diesem Jahr Ihre betrieblichen Probleme des Alltags lösen!

Dabei vernetzen wir den regionalen Mittelstand mit dem kreativen Potential der Hochschulen und jungen Start-ups im Rahmen einer intensiven Zusammenarbeit. Das Ziel ist es, passgenaue Lösungen für Ihre betrieblichen Herausforderungen im Bereich Dekarbonisierung und Steigerung von Energie- und Ressourceneffizienz zu finden.  
Dazu zählen zum Beispiel Bereiche energetisch zu optimieren oder Produkte ressourceneffizienter zu gestalten. 

Nutzen Sie die Gelegenheit und mischen Sie bei der Gestaltung dieses Projektes mit! #giveachallenge  

Wie können Sie teilnehmen?

Sie schlagen uns eine Challenge bzw. Problemstellung vor, die wir mit Ihnen ausformulieren und thematisch einordnen. Anschließend rufen wir kreative Köpfe dazu auf, sich Ihren Herausforderungen zu stellen. 
 
Für die Bearbeitung Ihrer Challenge haben die Ideenentwickler*innen knapp 6 Wochen Zeit. Als zusätzliches Angebot erwarten die Teilnehmer*innen ergebnisorientierte Workshops, Mentor*innen und eine vielfältige Infrastruktur. 
 
Am Ende sollen Sie von den Lösungsansätzen profitieren, die Sie direkt in Ihrem Betrieb umsetzen können! 

Weitere vorstellbare Mehrwerte: 

  • Erhöhung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit durch Wissenstransfer  
  • Sichtbarkeit und Imagegewinn bei jungen Fachkräften 
  • Netzwerk zu Hochschule und Startups erweitern 
  •  Nachhaltigkeit im eigenen Unternehmen stärken 

Für die Einreichung Ihrer Challenge, melden Sie sich über den Anmeldebutton links oder am Ende dieser Seite an.

Der Bewerbungsschluss ist der 2. September. Ihr Ideenentwickler-Team wird Ihnen im Rahmen der Auftaktveranstaltung am 17.Oktober vorgestellt.   

Hinweise: Bitte vermerken Sie sich die Auftaktveranstaltung am 17. Oktober sowie den Pitch am 25. November in Ihrem Kalender. Für die Erarbeitung Ihrer Challenge benötigen die Teams eine/n Ansprechpartner/in aus Ihrem Unternehmen.
Weitere Infos folgen per Mail oder werden auf folgender Seite hochgeladen:
www.en-agentur.de/ruhrmakerthon 

Bei Fragen melden Sie sich bei Herrn Dietrich Dinges unter:  
E-Mail:dinges@en-agentur.de 
Mobil:  +49 151 / 40416280 
 
#mitzeerozumhero 
#unserkreiswirdklimaneutral 

27. Juli 2022

Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien

Das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) für energieintensive Industrien ist gestartet. Antragsberechtigte energie- und handelsintensive Unternehmen können einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Millionen Euro erhalten.Die Unterstützung von Unternehmen mit sehr hohen Energiezahlungen läuft jetzt an. Anträge können bis zum 31. August beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle ( BAFA) gestellt werden. Grundsätzlich wird ein Teil der Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022 bezuschusst, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat.

Bedingungen:

  1. Das Unternehmen muss einer der gelisteten Branchen der Klima-, Umwelt- und Energiebeihilferichtlinien (KUEBLL-Liste) zuzuordnen sein.
  2. Die Energiekosten (Beschaffungskosten) müssen 2021 einen Anteil von mindestens 3 Prozent am Produktionswert überschritten haben.
  3. Das Unternehmen muss ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 eingeführt haben.

Alle Details finden Sie im BAFA-Merkblatt. Der Antrag kann auch nur für einzelne Monate gestellt werden, wenn eine Verdoppelung der Energiekosten bis Ende September zu erwarten ist. Bei der Ermittlung und Bewertung des Produktionswertes und der Energiebeschaffungskosten kann ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer behilflich sein. Die SIHK kann keine individuelle Unterstützung bei der Antragstellung leisten.

Bei der Antragstellung hilft Ihnen auch die SIHK.

Frank Niehaus
02331 390208

27. Juli 2022

Corona: Land verlängert Schutzverordnung ohne Änderungen

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Corona-Schutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung - inhaltlich unverändert - bis zum 25. August verlängert. Hintergrund sind die nach wie vor hohen Infektionszahlen in allen Altersklassen sowie die weiterhin hohe Zahl von Corona-Patienten in den Krankenhäusern.

Die Regelungen im Überblick:

Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt analog zu den bundesrechtlich geregelten Maskenpflichten im Flugverkehr und öffentlichen Personenfernverkehr erhalten. Um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen, besteht zudem weiterhin Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen - zum Beispiel in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften oder Gemeinschaftsunterkünften für Wohnungslose - bleibt es bei der Maskenpflicht in Innenräumen.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen von Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt.

Ausnahmen kann es für Krankenhausambulanzen geben, die wie Arztpraxen geführt werden und vom sonstigen Klinikbetrieb organisatorisch und räumlich hinreichend getrennt sind. In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften kann für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden. Gleiches gilt in Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und anderen Einrichtungen, in denen freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.

In der Test- und Quarantäneverordnung bleiben die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest unverändert: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich. Ein Coronaselbsttest ist nicht ausreichend.

Kontaktdaten: 
Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Franziska Horsch, Lisa Radtke, Kira Scheven, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, 02336/93 2064, 02336/93 2063, 02336/93 2066
Mail: pressestelle@en-kreis.de
Internet: www.en-kreis.de, App: Ennepe-Ruhr-Kreis

20. Juli 2022

Viele Unternehmensgespräche bei Effizienzsprechtagen vor Ort

„Die unsicheren Lage auf dem Energiesektor sorgt für einen riesigen Beratungsbedarf bei Unternehmen, die sich energie- und ressourceneffizienteraufstellen wollen und müssen!“ Dieses Fazit zieht Kathrin Peters, Mitarbeiterin der EN-Agentur und Projektkoordinatorin von zeero aus der Veranstaltungsreihe „Effizienzsprechtage vor Ort“. Die Effizienzsprechtage fanden Ende Juni zum ersten Mal statt und waren direkt ein großer Erfolg. Organisiert wurde die Aktion von zeero, dem regionalen Netzwerk von Energie- und Effizienzprofis, in Kooperation mit der örtlichen Wirtschaftsförderung und den lokalen Klimaschutzmanager*innen.

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14. Juni 2022

Agentur mark startet Cross-Mentoring-Programm für Nachwuchs- und Führungskräfte aus der Region

Zum 1. Oktober 2022 (und 1. April 2023) startet die Agentur mark GmbH wieder ihr Cross-Mentoring-Programm.

Der Erfolg eines Unternehmens ist nicht denkbar ohne die Menschen, die dort arbeiten. Gute Fach- und Führungskräfte zu finden, zu fördern und zu halten ist eine Herausforderung unserer Zeit. 

Die agentur mark GmbH bietet seit Jahren kompetente Dienstleistungen in den Feldern Arbeit, Unternehmensentwicklung, Fachkräftesicherung und Nachwuchsgewinnung an. 

Unser bewährtes Mentoringprogramm ist für Mitarbeitende ausgelegt, die ihre Kompetenzen erweitern und ihre Rolle im Unternehmen ausbauen wollen. 

Personalentwicklungsinstrumente wie das Mentoring stärken Ihre Beschäftigten – zum Wohle des Unternehmens.

Die Vorteile des Programms haben sich in den letzten sieben Jahren deutlich gezeigt:

  • Unternehmen profitieren von der Möglichkeit, die Mitarbeitenden in einer externen Maßnahme persönlich und zielgerichtet zu fördern.
  • Die Mentees haben ein Jahr lang sehr viel Anregung, wertschätzende Unterstützung und individuelle Herausforderung für ihre berufliche Entwicklung.
  • Die Mentorinnen und Mentoren, die die Mentees ein Jahr lang begleiten, nutzen die Mitwirkung im Programm als Reflexionsgelegenheit für ihre alltägliche Führungsrolle.

Für die neuen Jahrgänge haben wir das Konzept auf Wunsch vieler Unternehmen weiterentwickelt. Dazu gehören regelmäßige Durchgänge, auch Männer können als Mentees teilnehmen, das Netzwerk wächst und Anschlussveranstaltungen nach dem Jahresprogramm sind geplant.

Auf der Seite www.mentoring-agenturmark.de finden Sie alle wichtigen Informationen.

Lassen Sie uns miteinander sprechen und klären, ob das Programm für Sie passt:

Sibylle Hüdepohl
+49 2331 48878 42
huedepohl@agenturmark.de

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

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