15. Juni 2023

Zweiter Newsletter der EN-Agentur steht bereit

Alle drei Monate gibt die EN-Agentur Einblicke in aktuelle Projekte, informiert über Fördermöglichkeiten und Veranstaltungen und teilt Praxisbeispiele. Zielgruppe sind Unternehmen, Lokalpolitik und interessierte Bürgerinnen und Bürger.

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12. April 2023

Warnung Abzockeschreiben im Bezug auf die Berufsbildungsmessen ZukunftEN

Wie in der Vorzeit tauchen nun wieder Anschreiben auf, die einen vierstelligen Betrag verlangen, um in ein Ausstellerverzeichnis eingetragen zu werden. Dieses Problem tauchte bereits in der Vergangenheit auf (wobei Sie annehmen dürfen, dass diese Schreiben auch bei anderen Ausbildungsmessen in Umlauf sind):

Bitte ignorieren Sie Schreiben des „Exhibitors Network“ mit Sitz in Mexiko Stadt oder ähnlichen Absendern mit der Aufforderung, einen vierstelligen Betrag zu überweisen, um in ein dubioses Verzeichnis eingetragen zu werden. Wir möchten Sie eindringlich davor warnen, dieser Aufforderung nachzukommen. Sobald Sie der Aufforderung nachkommen, das beigefügte Formular für das vermeintliche Ausstellerverzeichnis auszufüllen und dieses zurücksenden, werden Ihnen Kosten in erheblicher Höhe in Rechnung gestellt.

Hinweise können Sie auch der Internetseite https://www.auma.de/de/ausstellen/recht/inoffizielle-ausstellerverzeichnisse entnehmen.

30. März 2023

Der Ruhr Makerthon 2023 beginnt!

Das Gemeinschaftsprojekt Ruhr-Makerthon – Innovation for future geht endlich in die zweite Runde und soll auch in diesem Jahr betriebliche Probleme des Alltags lösen und dabei einen wichtigen Beitrag zur CO2-Senkung und den Klimaschutz leisten.

Ab dem 27. April 2023 vernetzen wir den regionalen Mittelstand mit dem kreativen Potential der Hochschulen und jungen Start-ups im Rahmen einer intensiven Zusammenarbeit. Das Ziel ist es, passgenaue Lösungen für betriebliche Herausforderungen im Bereich Dekarbonisierung und Steigerung von Energie- und Ressourceneffizienz zu finden.  
Dazu zählen zum Beispiel Bereiche energetisch zu optimieren oder Produkte ressourceneffizienter zu gestalten. Aber auch passgenaue Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln.

Sie sind ein Unternehmen mit einer betrieblichen Challenge, die Sie in den Ruhr Makerthon geben möchten? Dann kontaktieren Sie uns:

Dietrich Dinges
dinges@en-agentur.de 
+49 151 / 40416280 

Du bist ein kluger Kopf und hast Lust dich einer Challenge zum Thema CO2 Reduzierung und Ressourcenoptimierung zu stellen?

Was springt für dich dabei heraus?

  • Erweitere deine Kontakte, die dich beruflich weiterbringen
  • Unternehmerische Abläufe kennenlernen
  • Lerne dein innovatives Mind-Set kennen
  • Kostenfreie Workshops zu Themen wie Nachhaltigkeit, Design Thinking und Pitchtraining
  • Deinen Beitrag zur CO2-Minderung leisten
  • Chance auf ein Preisgeld in Höhe von bis zu 3.000 EUR

17. März 2023

BMDV fördert Anschaffung von Elektrofahrzeugen für Firmen, Vereine und Kommunen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Unternehmen, Verbände und Vereine bei der Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten. Ein neuer Förderaufruf für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität ist nun gestartet.

Gefördert werden die Mehrkosten, die beim Kauf eines Elektrofahrzeugs im Vergleich zu einem Referenzfahrzeug mit Verbrennungsmotor anfallen, mit bis zu 50 Prozent (inkl. KMU-Bonus). Zusätzlich wird die Ladeinfrastruktur, die für den Betrieb des jeweiligen Fahrzeugs notwendig ist, gefördert. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Förderfähig sind Pkw und Leichtfahrzeuge. Gefördert werden Vorhaben ab 15.000 Euro und bis zu 1 Millionen Euro (netto) pro Unternehmen, Verband oder Verein. Anträge können bis zum 20. April 2023 eingereicht werden. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 14 Millionen Euro bereit.

Am 21. April wird es einen gesonderten Förderaufruf für Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft geben. Hier werden Mehrkosten in Höhe von 40 Prozent gefördert. Werden die Fahrzeuge im Zuge der Daseinsvorsorge, zum Beispiel im Bereich der Energie- und Wasserversorgung sowie im Bereich der Entsorgung eingesetzt, kann eine Förderung von 90 Prozent der Investitionsmehrkosten beantragt werden. Berücksichtigt werden Vorhaben ab 21.000 Euro bis zu 1 Million Euro (netto) pro antragstellende Institution. Die Fahrzeuge müssen ebenfalls mit Strom aus regenerativen Energien betrieben werden. Insgesamt stehen dafür 10 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Anträge können bis zum 8. Juni 2023 eingereicht werden.

Weitere Informationen
Alle Unterlagen und Informationen zur Förderrichtlinie und zu den Aufrufen finden sich auf den Webseiten des Projektträgers Jülich (PtJ) und der Programmgesellschaft NOW GmbH:
www.ptj.de/frl-elektromobilitaet/invest
www.now-gmbh.de/foerderung/foerderprogramme/elektromobilitat

15. März 2023

Neu: EN-Agentur veröffentlicht Newsletter

Alle drei Monate gibt die EN-Agentur Einblicke in aktuelle Projekte, informiert über Fördermöglichkeiten und Veranstaltungen und teilt Praxisbeispiele. Zielgruppe sind Unternehmen, Lokalpolitik und interessierte Bürgerinnen und Bürger. Der erste Newsletter wurde jetzt veröffentlicht.

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19. Dezember 2022

Qualifizierungsreihe Digital Scouts 2023

Die Qualifizierungsreihe Digital Scouts Märkische Region wird ab Januar 2023 erneut angeboten.

Die kostenlose Workshop-Reihe richtet sich an Unternehmen des produzierenden Gewerbes aus Hagen, dem Ennepe-Ruhr-Kreis und dem Märkischen Kreis und orientiert sich an deren betrieblichen Bedarfen. Digital Scouts sind Aufklärer und Wegbereiter, die die Digitalisierung für ihr Unternehmen initiieren und gestalten wollen.

Wenn bei Ihnen Interesse an einer Teilnahme besteht, dann melden Sie sich über folgenden Link zur digitalen Informationsveranstaltung am 11.01.2023 an.

https://events.sihk.de/digitalscouts

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

16. November 2022

Neues NRW-Förderpaket für Brennstoffeinsparungen und klimaneutralen Mittelstand

Wie können das produzierende Gewerbe und Handwerksbetriebe Gas und Kosten sparen und gleichzeitig auf klimaneutrale Prozesse umstellen? Um die Betriebe dabei zu unterstützen, hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalens ein Starterpaket klimaneutraler Mittelstand mit Beratungszuschüssen und Krediten geschnürt.

Für produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe stellt das Land Nordrhein-Westfalen ein neues Starterpaket klimaneutraler Mittelstand zur Verfügung. Die Beratungszuschüsse und Kredite helfen dabei, Einsparpotenziale zu erschließen und gleichzeitig die Weichen in Richtung Klimaneutralität zu stellen.

Das Förderpaket adressiert sowohl den Orientierungsbedarf beim Thema Klimaneutralität als auch die akute Notwendigkeit von Brennstoffeinsparungen sowie die Nachfrage nach Fachkräften für die Umsetzung der Wärmewende. Es beinhaltet folgende Module:

  1. Förderung einer Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für kleine produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden
  2. Förderung von Transformationskonzepten für die treibhausgasneutrale Produktion 2045 für produzierende Unternehmen bis 2.500 Mitarbeitende
  3. Förderung von Wärmekonzepten für produzierende Unternehmen bis 2.500 Mitarbeitende
  4. Kredit „Weg vom Gas“ für kleine produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden
  5. Bildungsprämie Wärmepumpe für die Fortbildung technischer Führungskräfte von SHK-, Kälte- und Klimaanlagen-Betrieben

Mehr Informationen zu den Förderungen finden Sie unter www.energy4climate.nrw.

11. November 2022

Senkrechtstarter – Der Gründerwettbewerb

Im Fokus: Der Businessplan

Senkrechtstarter ist ein branchenoffener Wettbewerb für Gründer*innen in Bochum, Herne, Witten und Ennepe-Ruhr. Man profitiert von der kostenlosen Beratung durch das Expertennetzwerk.
Die zehn besten Teams gewinnen attraktive Preisgelder.

Die Eckpunkte eines Vorhabens in einem Gründungskonzept reichen am Anfang zur Teilnahme aus. Gutachter*innen sichten das Konzept und geben professionelle, individuelle Tipps. Experten aus der Wirtschaft unterstützen dabei, die Projekte zu optimieren und einen umfassenden, professionellen Businessplan auszuarbeiten, der Kapitalgeber überzeugt und die Marktchancen verbessert.

Teilnahmebedingungen

Am Senkrechtstarter können alle – allein oder im Team – mit einer Geschäftsidee teilnehmen, deren Arbeitssitz oder geplanter Unternehmenssitz oder Wohnort in Nordrhein-Westfalen liegt.

Termine

Senkrechtstarter organisiert Starter-Nights sowie begleitende Seminare und Sprechtage zu den wesentlichen Bereichen der Businessplan-Erstellung. Offene Fragen können direkt vor Ort geklärt werden.

Anmeldung

Auf dieser Website kann man sich kostenlos registrieren.
Wann? Jederzeit!

Alle weiteren Informationen finde man hier: https://www.senkrechtstarter.de/

2. November 2022

Informationen zur Energie-Krise

Die Bundesregierung spannt einen wirtschaftlichen Abwehrschirm über 200 Milliarden Euro, um die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Unternehmen abzufedern. Kernelemente sind die Einführung einer Strompreisbremse sowie einer Gaspreisbremse für private Haushalte und KMU.

Die Bundesregierung hat außerdem Änderungen im Insolvenzrecht auf den Weg gebracht, damit gesunde Unternehmen wegen unsicherer Energie- und Rohstoffpreise nicht in die Insolvenz gedrängt werden.

Gaspreisbremse

  • Für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr soll der Gaspreis auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt werden, für 80 Prozent des Jahresverbrauchs des Vorjahres. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. 
  • Die befristete Gaspreisbremse soll ab Januar 2023 auch für Industriekunden greifen. Der Preis pro Kilowattstunde wird für Industriekunden auf 7 Cent netto gedeckelt, für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs.

Strompreisbremse

  • Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden pro Jahr wird bei 40 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenztbis 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs.
  • Für mittlere und große Unternehmen mit einemStromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr liegt die Grenze bei 13 Cent netto für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.
2022 11 25 grafikgaspreisbremse 2022 25 11

Mit der beschlossenen Soforthilfe für Dezember 2022 sollen Kundinnen und Kunden von Erdgas und Wärme vorübergehend entlastet werden. Von dem neuen Gesetz profitieren Haushalts- und Gewerbekunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh Gas.

Diese müssen im Dezember keine Voraus- oder Abschlagszahlungen leisten bzw. haben Anspruch auf eine Entschädigung. 

Die Soforthilfe für Dezember schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und soll damit die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse im kommenden Frühjahr überbrücken.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung und in dieser Frage-und-Antwort-Liste des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Für produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe stellt das Land Nordrhein-Westfalen ein neues Starterpaket klimaneutraler Mittelstand zur Verfügung. Die Beratungszuschüsse und Kredite helfen dabei, Einsparpotenziale zu erschließen und gleichzeitig die Weichen in Richtung Klimaneutralität zu stellen.

Das Förderpaket adressiert sowohl den Orientierungsbedarf beim Thema Klimaneutralität als auch die akute Notwendigkeit von Brennstoffeinsparungen sowie die Nachfrage nach Fachkräften für die Umsetzung der Wärmewende. Es beinhaltet folgende Module:

  • Förderung einer Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für kleine produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden
  • Förderung von Transformationskonzepten für die treibhausgasneutrale Produktion 2045 für produzierende Unternehmen bis 2.500 Mitarbeitende
  • Förderung von Wärmekonzepten für produzierende Unternehmen bis 2.500 Mitarbeitende
  • Kredit „Weg vom Gas“ für kleine produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden
  • Bildungsprämie Wärmepumpe für die Fortbildung technischer Führungskräfte von SHK-, Kälte- und Klimaanlagen-Betrieben

Details erfahren Sie auf den Webseiten der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate.

Service der EN-Agentur und ZEERO

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zeero – Das Zentrum für Energie-, Effizienz- und Ressourcen-Optimierung das ist auch ein Team von Klimaschutzprofis, das Ihnen einen Rundum-Service bietet.  Von der Unternehmensanalyse bis zur praktischen Umsetzung CO2-relevanter Maßnahmen werden wir Sie beraten und begleiten. Mit dem Know-how vieler regionaler Partner*innen und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie dabei, Ihr Unternehmen nachhaltig und zukunftssicher aufzustellen.

  • Kostenlose und individuelle Erstberatung zum Thema Energiekrise
  • Vermittlung von Experten im Bereich Energieversorgung und Energieeffizienz
  • Finanzierungs- und Fördermittelberatung im Bereich Energie- und Ressourceneffizienz

Ansprechpartner bei der EN-Agentur

Dennis Ophof
ophof@en-agenur.de
Tel.: ‭0157 33347395‬

10. Oktober 2022

Ein seriöses Angebot für eine Photovoltaikanlage erkennen

Die Energiepreise steigen weiter an. Egal ob Strom, Gas oder Treibstoff. Das führt zu einer angespannten Situation und gefährdet die Planungssicherheit. Viele denken darüber nach, autarker zu sein.

Da Gas nur schwer zu substituieren ist und die Mobilität nur schwer eingeschränkt werden kann, bleiben noch die Stromkosten, welche reduziert werden können. Neben dem Wechsel zu effizienten Geräten und den allgemeinen Sparmaßnahmen, lohnt sich häufig auch die Überlegung, eine Photovoltaikanlage zu installieren.

Leider versuchen Handwerker*innen und Solarteur*innen die Gunst der Stunde auszunutzen und überteuerte bzw. schlecht durchplante Photovoltaikanlagen zu verkaufen.

In diesem Beitrag verraten wir Ihnen, wie Sie ein seriöses Angebot erkennen und worauf Sie achten sollten.

Zunächst sollte es kein pauschales Angebot sein. Jeder Haushalt und jedes Unternehmen hat seinen persönlichen Energieverbrauch und dieser variiert zum Teil stark. Sind sie häufig nur morgens und abends zu Hause oder arbeiten Sie größtenteils im Homeoffice? Haben Sie ein Elektrofahrzeug und wann wird es meistens geladen? Haben Sie weitere große oder dauerhafte Stromverbraucher?

Gleiches gilt für Unternehmen. Arbeiten Ihre Mitarbeiter*innen viel im Büro oder sind sie meistens im Homeoffice? Haben Sie eine Grundlast wie zum Beispiel Serverterminals oder Heiz- bzw. Kühlanlagen? Wann haben Sie Ihre Verbrauchsspitzen? Sind diese in den Mittag verlegbar? Haben Sie eine Elektrofahrzeugflotte?

All diese Punkte haben Einfluss auf die Größe und Auslegung der Photovoltaikanlage. Wenn Ihre Anlage überdimensioniert ausgelegt ist, dann können Sie zwar den überschüssigen Strom ins Netz einspeisen, jedoch rechtfertigt die Einspeisung keine starke Überdimensionierung und erhöht nur die Amortisationszeit ihrer Anlage.

Wichtig ist mindestens ein Vor-Ort-Termin, um diese Punkte zu klären. Zusätzlich sollten die folgenden Punkte abgeklärt werden:

  • Ist die elektrische Unterverteilung für die angedachte Photovoltaikanlage geeignet?
  • Anschlusskriterien der Photovoltaikanlage an das öffentliche Netz
    • An das Niederspannungsnetz nach VDE 4105
    • An das Mittelspannungsnetz nach VDE 4110
  • Grobe Orientierung zur brutto Bepreisung:
    • Photovoltaikanlagen: 1.000 €/kWp
    • Speicher: 1.100 €/kWh

Am besten ist es immer, sich mehrere Angebote zum Vergleich einzuholen. Weitere Informationen zum Thema Photovoltaik finden Sie hier.

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