28. April 2022

Demag Cranes and Components GmbH: „Industrial 5G – Campusnetze“ in Wetter (Ruhr)

Dienstag, 28. September 2021, 09:00 - 16.30 Uhr - Mit diesem Workshop bekommen Sie einen ersten Überblick, was Campusnetze sind, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie eine Umsetzung zu planen ist. Sie lernen wichtige Ansprechpartner kennen...

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25. April 2022

Ukraine-Krise

Wir haben Ihnen die wirtschaftlichen Auswirkungen und Informationen zur Ukraine Krise zusammengestellt

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11. Januar 2022

Überbrückungshilfe IV

Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.

Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise insgesamt bis zu 300.000 Euro).

Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. bis 31. Januar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen.

Hinweise: Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.

Ihre EN-Agentur


Ansprechpartner*innen bei der EN-Agentur

Tel.: 02324 5648 - 0
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr
grun@en-agentur.de
Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Maßnahmen und Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Virus COVID19.


Überbrückungshilfe IV (Zeitraum von Januar - März 2022)

6. Dezember 2021

Corona-Update: Neue CoronaSchVo ab 4. Dezember 2021

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Für den Einzelhandel gelten 2G-Regel und Maskenpflicht
  • 2G-Regel und Maskenpflicht gelten auch für Einrichtungen und Veranstaltungen von Kultur und Freizeit.
  • Große Fußballstadien und Arenen dürfen mit 30 Prozent der maximal möglichen Zuschauer*innen ausgelastet werden - höchstens aber 15.000 Personen. In großen Hallen gelten auch die 30 Prozent, maximal sind 5.000 Menschen zugelassen.
    Für Theater oder kleinere Konzerte drinnen gilt eine Belegung von 50 Prozent - maximal 1.000 Personen.
  • Clubs und Diskotheken werden geschlossen.
  • Es gelten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dürfen sich bei privaten Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Diese strenge Regelung greift auch dann, wenn ungeimpfte mit geimpften bzw. genesenen Personen zusammentreffen. Nur für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen, gilt die vorgenannte Kontaktbeschränkung nicht.

Was bedeutet 2G im Einzelhandel?

2G im Einzelhandel bedeutet, dass nur noch Geimpfte und Genesene Geschäfte betreten dürfen – und dies unabhängig von der jeweiligen 7-Tage-Inzidenz. Ausgenommen von der Regel sind Läden des täglichen Bedarfs. Laut Handelsverband NRW sind dies: 

  • Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung
  • Getränkemärkte
  • Reformhäuser
  • Babyfachmärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Optiker
  • Hörakustiker
  • Tankstellen
  • Stellen des Zeitungsverkaufs
  • Buchhandlungen
  • Blumenfachgeschäfte
  • Tierbedarfsmärkte
  • Futtermittelmärkte
  • Gartenmärkte
  • und der Großhandel

Über die Definition und Abgrenzung von Sortimentsbereichen sowie die Regelungen für Anbieter mit gemischten Sortimenten sowie Kontrollpflichten informiert der Handelsverband Nordrhein-Westfalen auf seiner Seite.

© KölnBusiness Wirtschaftsförderungsagentur-GmbH

25. November 2021

Ampel-Koalitionsvertrag: SPD, Grüne und FDP stellen Koalitionsvertrag vor

Nach knapp zwei Monaten Verhandlungen haben die Ampel-Parteien einen Koalitionsvertrag vorgelegt. Die wichtigsten Punkte des Koalitionsvertrages hier im Überblick.

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23. November 2021

maintenance onlineday 25.11.21 – Deutschlands Leitmesse zur industriellen Instandhaltung

Spannende Themen erwarten die Teilnehmer*innen auf der diesjährigen Immobilienkonferenz-Ruhr am 03.09.2020.

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23. November 2021

Corona News: Arbeitsplatz – Was sich ab Mittwoch ändert

Ab dem 24.11.2021 gelten für alle Arbeitsstätten die sog. 3G-Regel, also für alle Betriebe, mit allen ihren Betriebsflächen (Büros, Werkstätten, Baustellen, Freiflächen, Nebenräume und Kantinen).

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10. November 2021

Digitalzuschuss des Landes NRW für Handel und Gastgewerbe

Rund 10 Millionen Euro sollen im Rahmen der Förderprogramme „NRW-Digitalzuschuss Handel“ und „NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft“ für die Etablierung digitaler Lösungen fließen. Ab sofort können Klein- und Kleinstunternehmen aus Handel und Gastgewerbe den nicht rückzahlbaren Zuschuss von maximal 2.000 Euro beantragen. Es wird mehrere Förderrunden geben. Als Fördervoraussetzung gilt, dass der Sitz des stationären Ladenlokals oder des gastgewerblichen Betriebs in NRW liegen muss, nicht mehr als 49 Mitarbeiter beschäftigt werden und der Umsatz nicht über 10 Mio. Euro liegt. 

Beispiele für förderfähige Leistungen im Einzelhandel sind:  

  • Digitale Tools und Software-Lizenzen zur Erhöhung der Sichtbarkeit im Internet
  • Digitale Kundenberatung: Hardware wie beispielsweise Kameras zur Erstellung von digitalen Inhalten und zur Produkt-Präsentation im Online-Shop, Touchpads, digitale Displays und Spiegel sowie VR-Headsets für stationäre Geschäfte
  • Digitale Kaufabwicklung über fest installierte Abholstationen (click&collect)
  • Digitale Warenwirtschaftssysteme sowie Kassen zum kontaktlosen Bezahlen
  • Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung.
  • Einzelhändler können den Zuschuss digital unter www.digihandel.nrw beantragen.

Im Gastgewerbe können beispielsweise gefördert werden:

  • Website, Kundenservice-Tools wie beispielsweise digitale Tischreservierung oder Bestellung, Online-Shop, Social-Media-Strategie, digitale Displays und Touchpads z.B. zum Bestellen im Restaurant sowie Möglichkeiten für bargeldloses Zahlen
  • Interaktive Kundenberatung über digitale Elemente vor Ort wie beispielsweise VR-Brillen für virtuelle Hotelrundgänge im Reisebüro
  • Suchmaschinenoptimierung
  • Programmierleistung für interaktive Kundenkommunikation (Apps, digitale Gutschein-, Punkte- oder Bon-Systeme).
  • Im Gastgewerbe tätige Unternehmerinnen können den Zuschuss digital unter www.tour-hotel-gastro.nrw beantragen.

Weitere Informationen:  NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft und  Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken – NRW-Digitalzuschuss Handel

21. September 2021

Die Gewinner-Teams des Ruhr-Makerthon 2021- Innovation for future stehen fest

Seit gestern stehen die drei Gewinner-Teams des diesjährigen Ruhr-Makerthons fest. Knapp 5 Wochen hatten die fünf Teams Zeit, um nachhaltige Lösungen für Problemstellungen von Unternehmen aus der Region zu entwickeln.  

Mithilfe einer fachübergreifenden Jury wurden beim finalen Pitch des Ruhr-Makerthons die besten Ideen ausgewählt. Dank unseres Sponsors der Volksbank Sprockhövel eG erhielt der erste Platz ein Preisgeld von 1.500 Euro, der zweite über 500 Euro und der dritte Sachpreise sowie eine Wildcard von StreamUP.  

1. Platz: Ressource Abwärme sinnvoll nutzen - Diondo GmbH 
Bearbeitet von: Andisheh Mehdikhani, Alexander Kaiser 

 
2. Platz:  
Ermittlung eines Benchmarks zur Desk-Sharing-Quote – Volkswagen Infotainment GmbH 
Bearbeitet von: Melanie Schlütter, Tina Stöbener, Camila Luciana 

 
3.Platz: 
Erstellung eines Businesscase Mobilitäthubs als Dienstwagenflotte- wuddi GmbH  Bearbeitet von: Tina Petersen, Fabian Lisewski 

Der Ruhr-Makerthon – Innovation for future ist ein neues Gemeinschaftsprojekt der Initiative zeero der EN-Agentur, des Projektes streamUP des Centrums für Entrepreneurship & Transfer (CET) der TU Dortmund, des Gründungsservice der Hochschule Bochum sowie der Volksbank Sprockhövel.  

„Das Projekt soll betriebliche Probleme des Alltags lösen“, erzählt Kathrin Peters von der EN-Agentur. Ihr Kollege Dietrich Dinges ergänzt: „Im Rahmen des Projekts hatten regionale Unternehmen die Möglichkeit, Challenges in den Bereichen Energie- und Ressourcenoptimierung und nachhaltiger Mobilität einzureichen, die von interdisziplinären Teams aus Studierenden oder Start-Ups bearbeitet werden konnten“. 

Dabei wurde der regionale Mittelstand mit dem kreativen Potential der Hochschulen und jungen Start-ups vernetzt.  

Während der Bearbeitungszeit wurden Teams und Unternehmen mit passgenauen Workshops zur kreativen Ideenentwicklung, Organisation und Finanzierung unterstützt. 

Und die Ideen, die dort entwickelt wurden, können sich sehen lassen. So bestätigt der Geschäftsführer von der diondo GmbH, Martin Münker: "Wir werden die entwickelte Idee auf jeden Fall weiterverfolgen und unsere Entwicklerteam darauf ansetzen.” 

17. September 2021

Dienstag, 28. September: Grundlagenworkshop „Industrial 5G – Campusnetze“ in Wetter (Ruhr)

Dienstag, 28. September 2021, 09:00 - 16.30 Uhr - Mit diesem Workshop bekommen Sie einen ersten Überblick, was Campusnetze sind, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie eine Umsetzung zu planen ist. Sie lernen wichtige Ansprechpartner kennen...

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