Am 20. März 2024 hielt der Rechtsanwalt Christian Solmecke einen Online-Vortrag bei der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH über Künstliche Intelligenz (KI). In seinem Vortrag sprach der Rechtsanwalt über verschiedene Themen, darunter Fake-Identitäten, Diskriminierung, Missbrauch, Überwachung und Manipulation durch KI. Herr Solmecke diskutierte auch die Möglichkeit, dass KI in Zukunft keine kontrollierbaren Entscheidungen mehr trifft und das menschliche Verständnis überschreitet.
Solmecke sprach auch über autonomes Fahren und die ersten deutschen Gesetze dazu, die 2021 verabschiedet wurden. Ein weiteres wichtiges Thema war das Urheberrecht, insbesondere in Bezug auf Trainingsdaten, die als Vorlagen für die KI dienen. Er erklärte, dass es keine ausdrückliche Erlaubnis für die Verwendung von Trainingsdaten gibt, aber §44b UrhG erlaubt “Data Mining” (Wissenserlangung durch Entdeckung von Mustern, Trends und Erkenntnissen aus großen Datenmengen). In Bezug auf Kunstwerke betonte er, dass die Übernahme von Teilen nur mit Einwilligung des Künstlers erlaubt ist, es sei denn, es besteht ein hinreichender Abstand zum Stil des Künstlers, da dieser nicht geschützt ist.
Ein weiteres wichtiges Thema war die Frage, wem die Rechte an einem “Werk” gehören, das von KI erstellt wurde. Solmecke erklärte, dass weder die KI noch der Entwickler nach deutschem Recht als Urheber gelten, obwohl dies in England anders sein könnte. In den meisten Fällen gibt es keinen Urheber, es sei denn, die KI wird wie ein Werkzeug vom Menschen gesteuert. Er betonte, dass das Urheberrecht mit KI den kritischsten Punkt bildet, da alles, was man generiert, einem rechtlich nicht gehört.
Solmecke sprach auch über den Artificial Intelligence Act (AI-Act), der seit März 2024 in Kraft getreten ist und in drei Jahren ein EU-weites Gesetz werden soll. Er diskutierte die Grenzen, die gesetzt werden sollen, und die Frage, ob es vielleicht schon zu spät ist. Er erwähnte auch das Problem, dass die deutsche DSGVO nicht mehr gilt, sobald Daten ins Ausland gehen, und dass deswegen bereits OpenAI sich auch in die EU orientiert.
In Bezug auf den Geltungs- und Anwendungsbereich des AI-Acts erklärte Solmecke, dass dieser für alle KI-Systeme gilt, die in der EU-Auswirkungen haben. Er betonte auch, dass es einen Konflikt zwischen Datenschutz und Sicherheit geben kann und dass Nutzer KI-Prozesse bewerten müssen. Er sprach zudem über die Anforderungen an Hochrisiko-Systeme und die Notwendigkeit, dass bei allen KI-Lösungen ein Mensch die Aufsicht innehaben muss.
Bearbeitet wurde auch die Frage, wie man die Anforderungen erfüllen kann, und es wurde die Möglichkeit benannt, die schädliche Nutzung in den AGB auszuschließen und bei Kenntnis von missbräuchlicher Nutzung zu reagieren. Herr Solmecke sprach über die Sanktionen, die verhängt werden können, einschließlich Bußgeldern bis zu 30 Millionen EUR. Er betonte, dass es derzeit keine Schadensersatzansprüche für Betroffene gibt und dass es bislang keine zugänglichen Untersuchungsverfahren gibt.
Ein weiteres wichtiges Thema war die Frage, wer für KI haftet. Solmecke erklärte, dass es derzeit keine spezifischen Haftungsregelungen gibt, aber dass eine Produzentenhaftung möglich ist. Er umriss den Vorschlag das Tierrecht als Vorbild zu nehmen, bei dem der Halter für ein Luxustier (Haustier) haftet, allerdings risikobehaftete Aktivitäten von Nutztieren akzeptabel sind, da sie der Gesellschaft nutzen und der Halter nicht vollumfänglich haftet. Er sprach auch über die Haftung bei Diskriminierung und die Verwendung von personenbezogenen Daten bei der Personenauswahl.
Solmecke diskutierte auch die Frage des Vertragsschlusses und erklärte, dass Chatbots keine Verträge abschließen können, da nur natürliche Personen Willenserklärungen abgeben können. Er sprach auch über die Möglichkeit einer ePerson und die Anforderungen an den Datenschutz, insbesondere in Bezug auf die Datenverarbeitung. Er betonte, dass die Transparenz-Anforderungen schwierig einzuhalten sind und dass es meistens selbstgegebene Prinzipien von Unternehmen (bspw. Google und Microsoft) gibt.
Schließlich sprach Solmecke über verschiedene Klagen, die gegen OpenAI und Microsoft eingereicht wurden, darunter eine von der New York Times, die sich dagegen wehrt, dass ihre Artikel als Trainingsdaten verwendet wurden. Er erwähnte auch eine Klage von Getty Images (Bilder als Trainingsdaten genutzt) und eine vom Game of Thrones-Schriftsteller, der OpenAI und Microsoft vorwirft, seine Bücher ohne seine Einwilligung zu nutzen.
Das Publikum warf eine Frage zum Designschutz ein. Man frage sich, ob die Verwendung von KI zum Bau eines Automodells eine Designverletzung darstellen würde. Logos seien dabei besonders geschützt, allerdings könnten freie Formen auch aus der menschlichen Kreativität und Geschicklichkeit entstanden sein.
Solmecke schloss seinen Vortrag mit der Erwähnung von Microsofts Plan für Co-Pilot, der die wahrscheinlichste Antwort durch das Screening bisheriger Nachrichten schreiben soll. Er betonte, dass dies derzeit noch in Teilen Fehler macht, aber dass er dem Zukunftserfolg optimistisch entgegensieht. Eine weitere Frage aus dem Publikum handelte davon, wie viel Prozent man an einem KI-generierten Text ändern muss, um das Urheberrecht wiederzugewinnen, und betonte, dass bereits kleinste kreative Elemente das Urheberrecht ergeben und somit ausreichen.
© Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur)