Spannende Themen erwarten die Teilnehmer*innen auf der diesjährigen Immobilienkonferenz-Ruhr am 03.09.2020.
Spannende Themen erwarten die Teilnehmer*innen auf der diesjährigen Immobilienkonferenz-Ruhr am 03.09.2020.
Insgesamt wurden über die NRW-Soforthilfe 4,5 Milliarden Euro Zuschüsse ausgezahlt. Mit dem Ende des Antragszeitraums Anfang Juli hat das Land gemäß den Bundesvorgaben das angekündigte Abrechnungsverfahren gestartet und bislang rund 100.000 Hilfeempfänger um Rückmeldung ihres tatsächlichen Liquiditätsengpasses gebeten. Dabei haben sich einige der Abrechnungsvorgaben des Bundes als problematisch für die Unternehmen erwiesen.
Diese Punkte hatte Nordrhein-Westfalen daher dem Bund mitgeteilt und das Rückmeldeverfahren Mitte Juli zunächst angehalten. Nach den nun erzielten Verbesserungen wird das Rückmeldeverfahren noch vor den Herbstferien wieder aufgenommen. Die Rückmelde-Frist ist einheitlich auf den 30. November 2020 verlängert. Eventuelle Rückzahlungen auf das in der E-Mail angegebene Konto der zuständigen Bezirksregierung müssen bis zum 31. März 2021 erfolgen.
Die Verbesserungen im Überblick:
Fragen zum Verfahren können an die Mitarbeiter der Hotline unter 0211-7956 4995 gestellt werden.
Ab sofort können freischaffende Künstler*innen aller Sparten Anträge für Stipendien über die Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft stellen (www.mkw.nrw). Mit dem Stipendienprogramm “Auf geht’s!” in Höhe von 105 Millionen Euro unterstützt die Landesregierung Künstler*innen dabei, ihre Arbeit trotz der weiterhin notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie fortzusetzen.
Ausgeschrieben werden 15.000 Stipendien, die mit je 7.000 Euro dotiert sind. Bewerben können sich freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben.
Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband, die Angabe von zwei Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung des geplanten Projektes.
Die Antragsfrist läuft bis zum 30. September 2020.
Das Antragsverfahren, alle Informationen zur Ausschreibung und zum Online-Antrag sowie häufig gestellte Fragen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums.
Unter künstlerstipendium.nrw.de gelangen Sie direkt zum Online-Antrag.
Fragen zum Stipendienprogramm können telefonisch über das Service-Telefon (0211 / 4684 4999, Mo-Fr, 9-18.00 Uhr) oder per Mail (corona@mkw.nrw.de) gestellt werden.
Das neu bekannt gegebene Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU “ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bezuschusst kleine und mittlere Unternehmen einschließlich des Handwerks sowie der freien Berufe mit 3 - 499 Mitarbeitenden. Unternehmen können im Rahmen zweier Module Zuschüsse von bis zu 70 Prozent für Investitionen beantragen:
Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem die Vorlage eines Digitalisierungsplans. Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen liegt bei 50.000 Euro. Für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich diese auf 100.000 Euro pro Antragsteller. Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt 17.000 Euro im Modul 1 sowie bei gemeinsamer Inanspruchnahme der Module 1 und 2. Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3.000 Euro.
Das Antragstellungstool wird am 7. September freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des BMWi und in den FAQs zum Programm.
Ansprechpartner bei der EN-Agentur
Dietrich Dinges
Tel.: 0151/40416280
dinges@en-agentur.de
Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Fördermittel
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor paar Wochen hat die Bundesregierung bereits darüber informiert, dass Unternehmen die bedingt durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, auch in den kommenden 3 Monaten finanzielle Unterstützung in Form von Fixkosten-Zuschüssen beantragen können.
Steuerberater, mit deren Hilfe der Antrag für die Überbrückungshilfe gestellt werden muss, können sich im Portal mittlerweile registrieren. Im Laufe des Tages soll heute die Antragstellung dann auch möglich sein.
Die Zuschusshöhe erfolgt gestaffelt:
Weitere Informationen finden Sie HIER!
Zudem ist auch das Programm „NRW Überbrückungshilfe Plus“ gestartet. Solo-Selbstständige und Freiberufler können, für maximal drei Monate, eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Monat erhalten. Auch dieses Programm kann heute im Laufe des Tages online beantragt werden. Informationen dazu finden Sie HIER!
Die IHK NRW hat einen Online-Rechner zur Berechnung der Höhe des Anspruchs aus der Überbrückungshilfe frei zur Verfügung gestellt.
Bleiben Sie gesund!
Ihre EN-Agentur
Ansprechpartner*innen bei der EN-Agentur
Tel.: 02324 56480
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr
grun@en-agentur.de
Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Maßnahmen und Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Virus COVID19.
Aktuelle Informationen des Jobcenter Ennepe-Ruhr
Kurzarbeit und Quarantäne
Online-Anlaufstelle der Arbeitsagentur für Kurzarbeitergeld
Informationen bei der Agentur für Arbeit unter
Tel. 0800 45555-20 oder allgemeine Informationen unter:
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/hagen/unternehmen
In diesem Video wird Ihnen anschaulich erklärt, unter welchen Voraussetzungen und wie Sie Kurzarbeitergeld beantragen können: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video
Hotline des LWL für Fragen rund um Quarantäne und damit verbundenen Verdienstausfällen
Tel.: 0251 591-8218; 591-8411 und 591-8136
LWL-Servicenummer mit Beratung zu Verdienstausfällen bei Quarantäne, beispielsweise bei Verdacht von COVID-19 (Coronavirus) Erkrankung.
Um eine weitere Ausbreitung des auch in Deutschland festgestellten Coronavirus zu verhindern, können die zuständigen Gesundheitsämter Personen vorsorglich unter Quarantäne (Absonderung) stellen. Arbeitnehmer sowie Selbstständige können dadurch einen Verdienstausfall erleiden. Im Kreis Steinfurt entschädigt der Landesverband Westfalen-Lippe (LWL) auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.
https://www.corona-infos.lwl.org/de/#entschadigung-fur-verdienstausfall-bei-quarantane
Liquidität
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für alle Fragen zu finanziellen Hilfen
Tel.: 030 18615-1515
Unternehmen werden bei Liquiditätsproblemen mit verschiedenen Programmen unterstützt.
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
Infos zur Liquiditätssicherung beim NRW.BANK Service-Center
Tel.: 0211 91741 4800
Sollten Sie allgemeine Informationen bezüglich der Liquiditätssicherung benötigen, hilft Ihnen die landeseigene Förderbank NRW.BANK gerne weiter. Die Förderberater der NRW.BANK informieren und beraten individuell und diskret über die Förderinstrumente des Landes. Wichtig ist, sich so früh wie möglich zu melden, um gezielt und rechtzeitig alle Möglichkeiten auszuloten.
https://www.nrwbank.de/de/corporate/presse/corona-hilfe-nrwbank.html
Betriebliche Informationen
Südwestfälische Industrie- und Handelskammer (SIHK) zu Fragen rund um das Coronavirus
Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr und samstags von 9 bis 15 Uhr
Krisenhotline: 02331 390-333
https://www.sihk.de/container/fuerunternehmer/fragen-und-antworten-rund-um-das-coronavirus--4712654
Industrie- und Handelskammer mittleres Ruhrgebiet zu Fragen rund um das Coronavirus
Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr und samstags von 10 bis 15 Uhr
Krisenhotline: 0234 9113-0
https://netzn.de/start/beitraege
Allgemeine Informationen
Ennepe-Ruhr-Kreis
https://www.enkreis.de/gesundheitsoziales/gesundheit/faq-corona.html
Sie sind ein Unternehmen aus NRW, welches sich durch ihr nachhaltiges und innovatives Geschäftsmodell auszeichnet. Ihre Produkte und Dienstleistungen verbinden wirtschaftlichen Erfolg mit Klima- und Umweltschutz sowie Ressourceneffizienz? Dann bewerben Sie sich doch für den Umweltwirtschaftspreis.NRW vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) und der NRW.BANK.
Bewerbungszeitraum ist vom 25. Juni 2020 und 9. Oktober 2020. Der Umweltwirtschaftspreis.NRW ist mit 60.000 Euro dotiert. Der Sieger erhält 30.000 Euro, der zweite Platz 20.000 Euro und der dritte Platz 10.000 Euro.
Zur Teilnahme und für weitere Infos klicken Sie hier.
Nach der Premiere in Witten startet das für die Unternehmen kostenfreie Format mit lokalen Partnern nun auch in Hattingen.
Hattinger Unternehmen stehen während und nach Corona vor neuen Herausforderungen. Geschäftsideen müssen hinterfragt und neu gedacht werden, Digitalisierung und New Work müssen in die Praxis umgesetzt werden und Finanzierung und Förderung müssen bestmöglich eingesetzt werden.
Im Rahmen der "Corona Allianz Ruhr" (einem Zusammenschluss von 18 Institutionen im mittleren Ruhrgebiet - abgeleitet aus der Nachfolge-Allianz Ruhr) bündeln das IHK-Wirtschaftsbüro Hattingen, die Wirtschaftsförderung der Stadt und die EN-Agentur ihre Kompetenzen zu einem umfassenden und kostenlosen Angebot für Unternehmen in Hattingen.
Beim Geschäftsideen-Check geht es um die konkreten Herausforderungen Ihres Unternehmens. Gemeinsam werfen wir einen Blick auf die aktuelle Situation und besprechen Ideen, wie Sie Ihre Chancen für die Zukunft verbessern.
Die Beratung fokussiert sich auf folgende Themen:
Vereinbaren Sie kostenfrei einen Termin für die Erstberatung im Rahmen des Geschäftsideenchecks 4.0. Wir stimmen anschließend mit Ihnen ab, ob die eine virtuelle (Video- oder Telefonkonferenz) oder persönliche Beratung für Sie in Frage kommt und in welchen Bereichen wir Sie mit unserer Expertise unterstützen können.
Hattinger Unternehmen melden sich über Netzn, E-Mail oder Telefon bei Lea Wegmann vom IHK-Wirtschaftsbüro in Hattingen. Die Kontaktdaten: wegmann@netzn.ihk.de, 02324/3808801
Ansprechpartner bei der EN-Agentur
Dietrich Dinges
Tel.: 02324 5648-13
dinges@en-agentur.de
Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Fördermittel
Ab heute, Montag, 29. Juni, erhalten alle Empfänger*innen der Corona-Soforthilfe eine E-Mail ihrer Bewilligungsbehörde. Darin wird erklärt, wie die tatsächliche coronabedingte Finanzlücke nachgewiesen werden muss. Ist der Anteil der Soforthilfe höher als der Bedarf im Förderzeitraum, muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum richtigen Ausfüllen der Formulare, lesen Sie hier.
Warum ist ein Nachweis notwendig?
Die Corona-Soforthilfe soll helfen, die wirtschaftliche Existenznot während der Corona-Pandemie abzumildern. Sie wird als Pauschalbetrag für drei Monate bewilligt und ausgezahlt. Bis zum 31. Mai 2020 konnten Anträge auf Soforthilfe gestellt werden. Empfänger*innen der Corona-Soforthilfe müssen nun ermitteln, wie groß Ihre tatsächliche Finanzierungslücke im Rahmen einer (Solo-) Selbständigkeit bzw. einer unternehmerischen Tätigkeit in den drei Monaten war.
Ab heute versendet die Behörde, die die Soforthilfe bewilligt hat, E-Mails zum Thema. Mit den darin enthaltenen Formularen bzw. Links sollen die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Betriebes bzw. der Selbständigkeit in den drei Monaten, in denen die Soforthilfe benötigt wurde, nachgewiesen und an die Behörde gemeldet werden. Die Rückzahlung muss bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen – allerdings nicht ohne die vorherige Berechnung. Die IBAN ist in dem Schreiben der Bewilligungsbehörde enthalten.
Die Berechnung und Belege, die nachweisen, wie die Soforthilfe verwendet wurde, brauchen nicht an die Behörde gesendet werden. Sie müssen aber für Prüfzwecke bereitgehalten werden und insgesamt zehn Jahre aufbewahrt werden. Diese Unterlagen sind nur einzureichen, wenn die Behörde dazu auffordert.
Welche Formulare zur Berechnung sind in der E-Mail enthalten?
Im Berechnungsformular werden die tatsächlichen betrieblichen Einnahmen und Ausgaben in den drei Monaten des Erfassungszeitraumes eingetragen. Das Ergebnis fasst zusammen, wie viel Soforthilfe benötigt wurde bzw. wie viel zurückgezahlt werden muss.
Wichtig dabei:
• Die Angaben sind für die drei Monate zu machen (sogenannter „Erfassungszeitraum“).
• Die Beträge sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
• Die Beträge müssen im Erfassungszeitraum tatsächlich eingenommen bzw. ausgegeben worden sein.
• Private und betriebliche Finanzreserven brauchen nicht berücksichtigt werden.
• Bei den Einnahmen sind auch Zahlungen anzugeben, die als weitere Entschädigungsleistung, als Versicherungsleistung oder als Förderung empfangen wurden.
• Einnahmen aus Spenden zählen nicht dazu.
• Die betrieblichen Ausgaben müssen in einem angemessenen und üblichen Rahmen liegen.
Was ist der „Erfassungszeitraum“?
Die Corona-Soforthilfe wird für drei Monate bewilligt. Dieser dreimonatige Erfassungszeitraum beginnt grundsätzlich mit dem Tag, an dem der Antrag gestellt wurde. Es ist jedoch möglich, den Zeitraum auf den ersten Tag des Antragsmonats vorzuziehen oder auf den ersten Tag des Folgemonats zu verschieben.
Beispiel: Der Antrag wurde am 15. April 2020 gestellt.
Option 1: Der Erfassungszeitraum beginnt am 15. April 2020 (Tag der Antragstellung) und läuft dann drei Monate bis 14. Juli 2020.
Option 2 - vorziehen: Der Erfassungszeitraum beginnt am ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde, also am 1. April 2020, und läuft bis 30. Juni 2020.
Option 3 - verschieben: Der Erfassungszeitraum beginnt am ersten Tag des Folgemonats, also am 1. Mai 2020, und läuft bis 31. Juli 2020.
Kann man Soforthilfe für die Lebenshaltung verwenden und bei der Berechnung berücksichtigen?
In Nordrhein-Westfalen können Solo-Selbständige, Freiberufler/-innen oder im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften einmalig einen Pauschalbetrag von 2.000 Euro von der Soforthilfe für ihren Lebensunterhalt verwenden und bei der Berechnung ansetzen. Dazu müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
• Antrag auf Soforthilfe wurde im März oder April 2020 gestellt
• Keine Grundsicherung nach dem SGB II für März und/oder April 2020 bewilligt
• Kein Zuschuss aus dem Sonderförderprogramm für Künstler/-innen bewilligt
Ist mindestens eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, darf der Pauschalbetrag nicht bei der Berechnung angesetzt werden.
Wer beantwortet weitere Fragen?
Weitere Erläuterungen finden Sie auch auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums: www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Das Wirtschaftsministerium bietet eine allgemeine Hotline an: 0211 / 7956 4995.
Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises, Olaf Schade, spricht über die bisherigen Auswirkungen von Corona, über Prognosen bis zum Ende des Jahres und appelliert an Zusammenhalt und Solidarität. Mit der Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bleibt der Ennepe-Ruhr-Kreis #derschönstekreisderwelt
#supportyourlocal
Gemeinsam mit unseren Partnern im Projekt Produktion.Digital.Südwestfalen und dem Transferverbund Südwestfalen laden wir Sie herzlich ein zur Teilnahme an folgendem Online-Seminar:
Dienstag, 07. Juli 2020, 15:00 Uhr
"Digitale Technologien zur Energie- und Ressourceneffizienz in der Industrie"
Gastgeber ist die Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH. Begrüßen wird Sie Brigitte Drees, Mitarbeiterin der EN-Agentur. Durch dieses Webinar führen die Produktionsscouts Marco Engel und Markus Kürpick. Das vollständige Programm entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Einladungsflyer.
Im Projekt„Produktion.Digital.Südwestfalen“ unterstützen die beiden Scouts kleine und mittelständische Unternehmen des produzierenden Gewerbes bei der Lösung von individuellen Digitalisierungsfragestellungen. Räumlich konzentriert sich das Projekt auf die Region Südwestfalen und den Ennepe-Ruhr-Kreis.
An diesem Dienstag werden zwei strategische Partnerunternehmen kurze Beiträge zu den Themen
"Dynamische Wertstromanalyse" und "Datenanalytik als Werkzeug für die nachhaltige Produktion" einbringen.
Im Anschluss an die Impulsvorträge haben Sie die Möglichkeit virtuell zu netzwerken und sich mit den Projektpartnern und weiteren Teilnehmer*innen auszutauschen.
Sind Sie dabei? Hier geht es zur Anmeldung.
Für Ihre Rückfragen steht Brigitte Drees, EN-Agentur, unter Tel.: 02324-5648 14 oder per E-Mail drees@en-agentur.de gerne bereit.
Kontakt
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