2. Juli 2020

Jetzt bewerben: Umweltwirt­schafts­preis.NRW

https://www.umweltwirtschaftspreis.nrw/

Sie sind ein Unternehmen aus NRW, welches sich durch ihr nachhaltiges und innovatives Geschäftsmodell auszeichnet. Ihre Produkte und Dienstleistungen verbinden wirtschaftlichen Erfolg mit Klima- und Umweltschutz sowie Ressourceneffizienz? Dann bewerben Sie sich doch für den Umweltwirtschaftspreis.NRW vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) und der NRW.BANK.                                                                

Bewerbungszeitraum ist vom 25. Juni 2020 und 9. Oktober 2020. Der Umweltwirtschaftspreis.NRW ist mit 60.000 Euro dotiert. Der Sieger erhält 30.000 Euro, der zweite Platz 20.000 Euro und der dritte Platz 10.000 Euro.  

Zur Teilnahme und für weitere Infos klicken Sie hier

2. Juli 2020

Geschäftsideen-Check 4.0 jetzt auch in Hattingen

Nach der Premiere in Witten startet das für die Unternehmen kostenfreie Format mit lokalen Partnern nun auch in Hattingen.

Hattinger Unternehmen stehen während und nach Corona vor neuen Herausforderungen. Geschäftsideen müssen hinterfragt und neu gedacht werden, Digitalisierung und New Work müssen in die Praxis umgesetzt werden und Finanzierung und Förderung müssen bestmöglich eingesetzt werden.

Im Rahmen der "Corona Allianz Ruhr" (einem Zusammenschluss von 18 Institutionen im mittleren Ruhrgebiet - abgeleitet aus der Nachfolge-Allianz Ruhr) bündeln das IHK-Wirtschaftsbüro Hattingen, die Wirtschaftsförderung der Stadt und die EN-Agentur ihre Kompetenzen zu einem umfassenden und kostenlosen Angebot für Unternehmen in Hattingen.

Beim Geschäftsideen-Check geht es um die konkreten Herausforderungen Ihres Unternehmens. Gemeinsam werfen wir einen Blick auf die aktuelle Situation und besprechen Ideen, wie Sie Ihre Chancen für die Zukunft verbessern.

Die Beratung fokussiert sich auf folgende Themen:

  • Corona-Hilfen: Wie Sie diese optimal für Ihr Unternehmen nutzen.
  • BWA-Check: Erst-Analyse Ihrer Zahlen vor und in der Krise
  • New Work und Digitalisierung: Chancen für die Zukunft
  • Förder- und Finanzierungsberatung

Vereinbaren Sie kostenfrei einen Termin für die Erstberatung im Rahmen des Geschäftsideenchecks 4.0. Wir stimmen anschließend mit Ihnen ab, ob die eine virtuelle (Video- oder Telefonkonferenz) oder persönliche Beratung für Sie in Frage kommt und in welchen Bereichen wir Sie mit unserer Expertise unterstützen können.

Hattinger Unternehmen melden sich über Netzn, E-Mail oder Telefon bei Lea Wegmann vom IHK-Wirtschaftsbüro in Hattingen. Die Kontaktdaten: wegmann@netzn.ihk.de, 02324/3808801


Ansprechpartner bei der EN-Agentur

Dietrich Dinges
Tel.: 02324 5648-13
dinges@en-agentur.de
Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Fördermittel

29. Juni 2020

Corona-Soforthilfe – FAQs zum Nachweis der tatsächlichen Finanzlücke

Ab heute, Montag, 29. Juni, erhalten alle Empfänger*innen der Corona-Soforthilfe eine E-Mail ihrer Bewilligungsbehörde. Darin wird erklärt, wie die tatsächliche coronabedingte Finanzlücke nachgewiesen werden muss. Ist der Anteil der Soforthilfe höher als der Bedarf im Förderzeitraum, muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum richtigen Ausfüllen der Formulare, lesen Sie hier.

Warum ist ein Nachweis notwendig?
Die Corona-Soforthilfe soll helfen, die wirtschaftliche Existenznot während der Corona-Pandemie abzumildern. Sie wird als Pauschalbetrag für drei Monate bewilligt und ausgezahlt. Bis zum 31. Mai 2020 konnten Anträge auf Soforthilfe gestellt werden. Empfänger*innen der Corona-Soforthilfe müssen nun ermitteln, wie groß Ihre tatsächliche Finanzierungslücke im Rahmen einer (Solo-) Selbständigkeit bzw. einer unternehmerischen Tätigkeit in den drei Monaten war.

Ab heute versendet die Behörde, die die Soforthilfe bewilligt hat, E-Mails zum Thema. Mit den darin enthaltenen Formularen bzw. Links sollen die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Betriebes bzw. der Selbständigkeit in den drei Monaten, in denen die Soforthilfe benötigt wurde, nachgewiesen und an die Behörde gemeldet werden. Die Rückzahlung muss bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen – allerdings nicht ohne die vorherige Berechnung. Die IBAN ist in dem Schreiben der Bewilligungsbehörde enthalten.

Die Berechnung und Belege, die nachweisen, wie die Soforthilfe verwendet wurde, brauchen nicht an die Behörde gesendet werden. Sie müssen aber für Prüfzwecke bereitgehalten werden und insgesamt zehn Jahre aufbewahrt werden. Diese Unterlagen sind nur einzureichen, wenn die Behörde dazu auffordert.

Welche Formulare zur Berechnung sind in der E-Mail enthalten?

  1. das Berechnungsformular
  2. das Rückmelde-Formular für Unternehmen
  3. das Rückmelde-Formular für (Solo-) Selbstständige und im Unternehmen tätige Inhaber (Kleinstunternehmer)

Im Berechnungsformular werden die tatsächlichen betrieblichen Einnahmen und Ausgaben in den drei Monaten des Erfassungszeitraumes eingetragen. Das Ergebnis fasst zusammen, wie viel Soforthilfe benötigt wurde bzw. wie viel zurückgezahlt werden muss.

Wichtig dabei:
• Die Angaben sind für die drei Monate zu machen (sogenannter „Erfassungszeitraum“).
• Die Beträge sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
• Die Beträge müssen im Erfassungszeitraum tatsächlich eingenommen bzw. ausgegeben worden sein.
• Private und betriebliche Finanzreserven brauchen nicht berücksichtigt werden.
• Bei den Einnahmen sind auch Zahlungen anzugeben, die als weitere Entschädigungsleistung, als Versicherungsleistung oder als Förderung empfangen wurden.
• Einnahmen aus Spenden zählen nicht dazu.
• Die betrieblichen Ausgaben müssen in einem angemessenen und üblichen Rahmen liegen.

Was ist der „Erfassungszeitraum“?
Die Corona-Soforthilfe wird für drei Monate bewilligt. Dieser dreimonatige Erfassungszeitraum beginnt grundsätzlich mit dem Tag, an dem der Antrag gestellt wurde. Es ist jedoch möglich, den Zeitraum auf den ersten Tag des Antragsmonats vorzuziehen oder auf den ersten Tag des Folgemonats zu verschieben.

Beispiel: Der Antrag wurde am 15. April 2020 gestellt.

Option 1: Der Erfassungszeitraum beginnt am 15. April 2020 (Tag der Antragstellung) und läuft dann drei Monate bis 14. Juli 2020.
Option 2 - vorziehen: Der Erfassungszeitraum beginnt am ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde, also am 1. April 2020, und läuft bis 30. Juni 2020.
Option 3 - verschieben: Der Erfassungszeitraum beginnt am ersten Tag des Folgemonats, also am 1. Mai 2020, und läuft bis 31. Juli 2020.

Kann man Soforthilfe für die Lebenshaltung verwenden und bei der Berechnung berücksichtigen?
In Nordrhein-Westfalen können Solo-Selbständige, Freiberufler/-innen oder im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften einmalig einen Pauschalbetrag von 2.000 Euro von der Soforthilfe für ihren Lebensunterhalt verwenden und bei der Berechnung ansetzen. Dazu müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
• Antrag auf Soforthilfe wurde im März oder April 2020 gestellt
• Keine Grundsicherung nach dem SGB II für März und/oder April 2020 bewilligt
• Kein Zuschuss aus dem Sonderförderprogramm für Künstler/-innen bewilligt
Ist mindestens eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, darf der Pauschalbetrag nicht bei der Berechnung angesetzt werden.

Wer beantwortet weitere Fragen?
Weitere Erläuterungen finden Sie auch auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums: www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Das Wirtschaftsministerium bietet eine allgemeine Hotline an: 0211 / 7956 4995.

23. Juni 2020

Landrat Olaf Schade über Solidarität in Coronazeiten

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Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises, Olaf Schade, spricht über die bisherigen Auswirkungen von Corona, über Prognosen bis zum Ende des Jahres und appelliert an Zusammenhalt und Solidarität. Mit der Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bleibt der Ennepe-Ruhr-Kreis #derschönstekreisderwelt

#supportyourlocal

23. Juni 2020

Einladung zur Online-Reihe “SÜDWESTFALEN DIGITAL” am 07. Juli

Gemeinsam mit unseren Partnern im Projekt Produktion.Digital.Südwestfalen und dem Transferverbund Südwestfalen laden wir Sie herzlich ein zur Teilnahme an folgendem Online-Seminar:

Dienstag, 07. Juli 2020, 15:00 Uhr
"Digitale Technologien zur Energie- und Ressourceneffizienz in der Industrie"


Gastgeber ist die Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH. Begrüßen wird Sie Brigitte Drees, Mitarbeiterin der EN-Agentur. Durch dieses Webinar führen die Produktionsscouts Marco Engel und Markus Kürpick. Das vollständige Programm entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Einladungsflyer.

Im Projekt„Produktion.Digital.Südwestfalen“ unterstützen die beiden Scouts kleine und mittelständische Unternehmen des produzierenden Gewerbes bei der Lösung von individuellen Digitalisierungsfragestellungen. Räumlich konzentriert sich das Projekt auf die Region Südwestfalen und den Ennepe-Ruhr-Kreis.

An diesem Dienstag werden zwei strategische Partnerunternehmen kurze Beiträge zu den Themen
"Dynamische Wertstromanalyse" und "Datenanalytik als Werkzeug für die nachhaltige Produktion" einbringen.

Im Anschluss an die Impulsvorträge haben Sie die Möglichkeit virtuell zu netzwerken und sich mit den Projektpartnern und weiteren Teilnehmer*innen auszutauschen.

Sind Sie dabei? Hier geht es zur Anmeldung.

Für Ihre Rückfragen steht Brigitte Drees, EN-Agentur, unter Tel.: 02324-5648 14 oder per E-Mail drees@en-agentur.de gerne bereit.

19. Juni 2020

Neue touristische Kampagne

Geh doch 'mal wandern! Im schönsten Kreis der Welt.

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Hobbithügel gibt es nur in Neuseeland? Zum Klettern muss man in die Alpen fahren? Für den Bootsausflug lieber an die Cote d'Azur? Durch den Jungle kann man am besten in Panama wandern? Und Tapas schmecken nur in Madrid? Dann warst du wohl noch nie im schönsten Kreis der Welt!

Der Ennepe-Ruhr-Kreis bietet den perfekten Urlaub "vor der Haustüre". Mit seiner atemberaubenden Natur umfasst der Ennepe-Ruhr-Kreis unzählige Wanderrouten, Boulder- und Klettererlebnisse, weite Radtouren und durch Ennepe und Ruhr viel Platz für Kanu- und Wassersportaktivitäten. In den Altstädten lässt es sich zwischen Industrieromantik und Fachwerkidylle nach sportlicher Aktivität oder einer ausgiebigen Shoppingtour in gemütlicher Gastro wieder zu neuen Kräften kommen.

Die EN-Agentur hat diese filmische Tourismuskampagne ins Leben gerufen. Denn Urlaubsfeeling findet man ganz oft direkt vor der Türe. Zumindest hier, im Ennepe-Ruhr-Kreis #derschönstekreisderwelt

Produktion: Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur)

Konzept, Kamera, Schnitt: Marie Nehles

Drohnenaufnahmen: Videomotion GbR

Soundtrack: "Chill Tutorial" - Ben Schrader

*unbezahlte Werbung durch Markenerkennung

19. Juni 2020

Die Gewinner stehen fest! Senkrechtstarter 2020

Insgesamt wurden in der Abschlussphase des Senkrechtstarters 58 Businesspläne eingereicht und durch das ehrenamtliche Netzwerk des Senkrechtstarters begutachtet und bewertet. Auch in diesem Jahr sind unglaublich viele, sehr interessante Geschäftskonzepte eingereicht worden.

Die EN-Agentur gratuliert insbesondere dem Gründerteam von XINCO aus Hattingen zum 3. Platz.
Mit ihrem cleveren Wasserkocher für den Induktionsherd konnte das Team die Jury überzeugen und wurde mit dem 3 Platz prämiert.

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TeaserClip Xinco

Sobald das Wasser kocht, hebt sich eine ferromagnetische Platte im Glasbehälter. Dies schaltet den Induktionsherd automatisch ab. Dadurch braucht Xinco keine eigene Elektronik. Das schont wertvolle Rohstoffe und ist energieeffizient. Xinco braucht keinen festen Platz mit Steckdose und kommt Anfang 2021 auf den Markt.

Wer die gesamte Preisverleihung sich noch mal anschauen möchte und die anderen spannenden Finalisten kennenlernen will, klickt auf den unten stehenden Link.

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Senkrechtstarter 2019 / 2020 - Die Verleihung - ab Minute 3:10

12. Juni 2020

Grubengold wird neuer Partner von zeero

Innovation für eine glücklichere Zukunft 

zeero bekommt mit Grubengold aus Bochum einen neuen Partner im Bereich nachhaltiger Innovation.

Grubengold begleitet seine Kunden von der ersten aufgekeimten Idee bis zum ausgereiften Konzept. Es geht dabei um mehr als nur um reine Gründungsberatung. Zukunftsweisende Geschäftsmodelle erblühen nur, wenn Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit gemeinsam gedacht werden. Dabei steht die Unterstützung von Ansätzen und Methoden zur nachhaltigen Innovation des Produktes bzw. Geschäftsmodells im Mittelpunkt. 

Für die Herausforderungen von heute und morgen brauchen wir mehr als die Ideen von gestern. 

Wirtschaft und Gesellschaft stehen vor großen Veränderungen. Die Nachfrage nach klimafreundlichen Produkten steigt und kann auch das bestehende Geschäftsmodell in Frage stellen. Grubengold unterstützt dabei das eigene Konzept neu zu denken oder völlig neu zu erfinden.  

Der schönste Kreis der Welt hat mit Grubengold eine Ideenschmiede und einen weiteren starken Partner dazu gewonnen.  

#mitzeerozumhero 

8. Juni 2020

Ausbildungsprämie für KMU

Kleine und mittelständische Unternehmen, die trotz Corona-Krise weiter ausbilden, sollen mit bis zu 3.000 Euro Prämie gefördert werden. So sieht das vom Koalitionsausschuss beschlossene Konjunkturprogramm (Seite 6)

Der Lernerfolg von Auszubildenden soll auch in der Pandemie nicht gefährdet werden.
KMU, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird.
Solche Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro. KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung erhalten. KMU, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen
können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbundoder Auftragsausbildung erhalten. Die Details der Durchführung einer solchen Verbundoder Auftragsausbildung werden im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung erörtert. Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz ihres
Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, erhalten entsprechend der gemeinsamen Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung vom 26.5. eine Übernahmeprämie


© industrieblick #203770403 - Adobe Stock

8. Juni 2020

Start in Witten: Geschäftsideen-Check 4.0

Wittener Unternehmen stehen während und nach Corona vor neuen Herausforderungen. Geschäftsideen müssen hinterfragt und neu gedacht werden, Digitalisierung und New Work müssen in die Praxis umgesetzt werden und Finanzierung und Förderung müssen bestmöglich eingesetzt werden.

Im Rahmen der Corona Allianz Ruhr (einem Zusammenschluss von 18 Institutionen im mittleren Ruhrgebiet - abgeleitet aus der Nachfolge-Allianz Ruhr) bündeln das IHK-Wirtschaftsbüro Witten, die Wirtschaftsförderung der Stadt und die EN-Agentur ihre Kompetenzen zu einem umfassenden digitalen Angebot für Wittener Unternehmer*innen:

Beim digitalen Geschäftsideen-Check geht es um die konkreten Herausforderungen Ihres Unternehmens. Gemeinsam werfen wir einen Blick auf die aktuelle Situation und besprechen Ideen, wie Sie Ihre Chancen für die Zukunft verbessern. Ein erstes Gespräch mit unseren Beratern findet per Video- oder Telefonkonferenz statt. Ergänzende Expertentermine können im Anschluss vereinbart werden, um ihr Unternehmen fit für die Zukunft zu machen.

Die Video-Beratung fokussiert sich auf folgende Themen:

  • Corona-Hilfen: Wie Sie diese optimal für Ihr Unternehmen nutzen.
  • BWA-Check: Erst-Analyse Ihrer Zahlen vor und in der Krise
  • New Work und Digitalisierung: Chancen für die Zukunft
  • Förder- und Finanzierungsberatung
  • Kontakt zu den Ämtern der Stadt Witten

Vereinbaren Sie kostenfrei einen Termin für die Erstberatung im Rahmen des Geschäftsideenchecks 4.0. Wir stimmen anschließend mit Ihnen ab, welche technische Umsetzung der Beratung (Video- oder Telefonkonferenz) für Sie in Frage kommt und in welchen Bereichen wir Sie mit unserer Expertise unterstützen können.


Ansprechpartner bei der EN-Agentur

Dietrich Dinges
Tel.: 02324 5648-13
dinges@en-agentur.de
Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Fördermittel

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