25. Mai 2020

10-Punkte Plan für NRW Wirtschaft

Mit einem 10-Punkte Plan möchten NRW-Landesminister Armin Laschet und Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart Stabilisierungs- und Wachstumsimpulse setzen, um die Wirtschaft im Land wieder anzukurbeln. Die Landesregierung hat sich damit an Berlin gewandt und angekündigt auch eigene Mittel aufzubringen.

Es handelt sich hierbei bisher nur um Vorschläge der Landesregierung! Eine Umsetzung steht noch aus!

Diese Maßnahmen stehen im Fokus:

  • Öffentliche Investitionen in digitale Netze, moderne Verkehrswege, Infrastruktur und beste Bildung stabilisieren und verstetigen
  • Härtefallprogramm für Unternehmen ohne kurzfristige Erholungsperspektive auflegen. Damit soll unter anderem Reisebüros, Reiseveranstaltern, Schaustellern, Künstlern, Messebauern sowie Konzert- und Eventagenturen eine Überbrückungshilfe bis zur Aufhebung der Einschränkungen zur Verfügung gestellt werden
  • Unternehmen steuerlich entlasten (z. B. befristete Anhebung des Höchstbetrags für den Verlustrücktrag und die Aussetzung der Mindestbesteuerung beim Verlustvortrag), außerdem: Sofortabschreibungsmöglichkeiten für Digitalisierung und energie- und ressourcensparende Technologien schaffen
  • Staatliche Genehmigungsverfahren wiederaufnehmen und durch Digitalisierung beschleunigen, hinderliche Bürokratie abbauen
  • Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, der Schulen und Hochschulen umfassend und beschleunigt vorantreiben
  • Wirtschaftswachstum und Klimaschutz zusammen denken – doppelten Nutzen schaffen
  • Startbereite Projekte in den Kohleregionen vorziehen
  • Wachstums- und Stabilisierungsfazilität für Nordrhein-Westfalen einrichten und Start-ups in der Krise neue Chancen eröffnen
  • Impulse für einen Ausbau der Digitalisierung in Unternehmen und Schub für eine neue Innovationskraft für Nordrhein-Westfalen geben
  • Europa und internationale Kooperationen als Motor für Konjunktur und Wachstum nutzen

Der vollständige Plan kann auf der Website des NRW-Wirtschaftsministeriums heruntergeladen werden.


Ansprechpartner*innen bei der EN-Agentur

Tel.: 02324 5648-11
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr
grun@en-agentur.de
Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Maßnahmen und Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Virus COVID19.

22. Mai 2020

Online-Reihe “SÜDWESTFALEN DIGITAL” am 26. Mai (Digital-Check) und 04. Juni (Industrie 4.0 – Instandhaltung)

Gemeinsam mit unseren Partnern im Projekt Produktion.Digital.Südwestfalen und dem Transferverbund Südwestfalen bieten wir die folgenden Webinare an:

26. Mai 2020, 15:00 Uhr
"Digital-Check für Unternehmen"

Damit Unternehmen wissen, wo sie stehen und wie weit die Digitalisierung im eigenen Betrieb bereits fortgeschritten ist, haben unsere Kollegen vom Digitalen Zentrum Mittelstand (DZM) in Lippstadt einen Digital-Check entwickelt. In diesem Webinar präsentieren sie diese Möglichkeit der digitalen Standortbestimmung.

Hier geht es zur Anmeldung.

04. Juni, 2020, 15:00 Uhr
"Industrie 4.0 - Instandhaltung"


Einen Sondertermin mit anschließendem digitalen Netzwerken zum Thema „Industrie 4.0 – Instandhaltung“ führen die  Produktionsscouts Marco Engel und Markus Kürpick in Zusammenarbeit mit Partnern durch. Begrüßen wird Sie die Wirtschaftsförderung Lippstadt, dessen bewährte Veranstaltungsreihe „Industrie 4.0 – Konkret“ damit einmalig um ein digitales Format ergänzt wird. Im Projekt „Produktion.Digital.Südwestfalen“, Partner des Transferverbund Südwestfalen, unterstützen die beiden Scouts klein- und mittelständische Unternehmen des produzierenden Gewerbes der Region Südwestfalen bei Ihren individuellen Digitalisierungsthemen.

Hier geht es zur Anmeldung.

Sind Sie dabei? Für Ihre Rückfragen steht Brigitte Drees, EN-Agentur, unter Tel.: 02324-5648 14 oder per E-Mail drees@en-agentur.de gerne bereit.

12. Mai 2020

COVID-19 Virus – Update Corona-Soforthilfe

NRW-Vertrauensschutz-Lösung hilft Solo-Selbstständigen und freischaffenden Künstler*innen

Bislang galt, dass Solo-Selbstständige die Corona-Soforthilfe nur für laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen verwenden durften. Für den eigenen Lebensunterhalt musste dagegen Grundsicherung beantragt werden.

Heute gibt es gute Nachrichten vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft. Solo-Selbstständige und freischaffende Künstler*innen, die für März und April keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt haben, können ab sofort die Vertrauenschutzlösung der Landesregierung in Anspruch nehmen. Für diese Monate bedeutet das einen indirekten Zuschuss von insgesamt 2.000 Euro. Voraussetzung ist, dass der Antrag auf Corona-Soforthilfe bis einschließlich April 2020 gestellt wurde.

Weitere Details entnehmen Sie bitte den neuen FAQ der Landesregierung zum Coronavirus. Diese finden Sie hier.

Den offiziellen Pressebericht finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass ab Mai für den notwendigen Lebensunterhalt Grundsicherung beim Jobcenter beantragt werden muss.

Falls Sie noch keinen Antrag auf Soforthilfe gestellt haben, können Sie dies noch bis Ende Mai tun.

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute und bleiben Sie gesund!

Ihre EN-Agentur


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12. Mai 2020

GRAUZONEN TALK #3

Achim Gilfert, Geschäftsführer des Kompetenznetzwerkes für Oberflächentechnik e.V., über Vereine und Netzwerke

Achim Gilfert, Geschäftsführer des Kompetenznetzwerks für Oberflächentechnik e.V., erzählt, wie man das für sich passende Netzwerk findet, welche Vorteile eine Mitgliedschaft gerade auch in Krisenzeiten mit sich bringt und was man daraus schöpfen kann.

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Die GRAUZONE ist die Business-WG in Hattingen. Sie ist ein Ort für Zusammenarbeit, Kooperation und Innovation. Hier treffen sich Menschen aus vielfältigen Instituten, Unternehmen und Initiativen, damit Neues entsteht. Im GRAUZONEN TALK stellen wir nicht nur "Mitbewohner*innen" der Business-WG vor, sondern teilen direktes Know-How aus dem hier gesammelten "Kompetenzpool".

www.netzwerk-surface.net

www.grauzone.ruhr

11. Mai 2020

COVID-19 Virus – Update für Unternehmen und Selbstständige

Aktuelle Informationen für Gastronomie

Endlich dürfen heute (11.Mai 2020) die Gastronomie, Kosmetik- und Nagelstudios sowie Massagepraxen wieder ihre Türen öffnen. Das Land NRW hat dazu eine Verordnung erlassen. Die vollständige Fassung finden Sie hier. Als Gastronom ist für Sie §14 besonders relevant. Beachten Sie auch die Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchutzVO NRW.

Und es gibt noch mehr zur tun…

Zur Wiedereröffnung muss jeder Gastronomiebetrieb ein eigenes und umfassendes Hygienekonzept schriftlich festlegen, welches von den Mitarbeiter*innen unterschrieben werden muss.
Was es für Gastronomiebetriebe beim Hygienekonzept zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Merkblatt vom DEHOGA Nordrhein. Ausführliche Infos zur Wiedereröffnung von Gastronomiebetrieben gibt der DEHOGA auf dieser Seite.

Aktuelle Informationen für Kosmetik- und Nagelstudios sowie Massagepraxen

Ab heute (11. Mai 2020) dürfen auch Kosmetik-, Nagelstudios und Massagepraxen wieder öffnen. Hier gelten verhältnismäßig strenge Hygieneauflagen. Diese können Sie ebenfalls in der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ einsehen.

Aktuelle Informationen für Start-ups

Für Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen soll es in Höhe von zwei Mrd. Euro Unterstützung geben. Das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die Förderbank KfW und ihre Tochter KfW Capital haben nun konkretisiert, wer Zugang zum Rettungsschirm erhalten soll.

Ein 2-Säulen-Modell soll Breitenwirkung zeigen: Start-ups, die keinen Zugang zu Fremdkapital haben und über private Wagniskapitalfinanzierer finanziert sind, finden sich in der sogenannten Säule 1 wieder. Für Start-ups und kleine Mittelständler, die nicht oder noch nicht über private Wagniskapitalfinanzierer finanziert werden, sondern von öffentlichen Programmen auf Bundes- oder Landesebene profitieren, gilt Säule 2. Die Details über die beiden Säulen und die Antragstellungen finden Sie hier.

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute und bleiben Sie gesund!

Ihre EN-Agentur


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7. Mai 2020

Ich geh‘ mal kurz die Welt retten – Das Slam-Format für Gründer*innen, Start-Ups und Querdenker*innen

Du hast eine Idee, ein Konzept oder bist sogar schon ganz aktiv dabei Unternehmen zu helfen, wie sie das Thema Klimaschutz weiter vorantreiben können? Dann mach mit beim ersten digitalen zeero-Slam! Wir bieten Gründer*innen, Start-Ups und Querdenker*innen eine Bühne, um Ihre Ideen und sich selbst vorzustellen.

Wenn du dich also aktiv einbringen möchtest, konkrete Lösungen für dein Unternehmen suchst oder du dich dafür interessierst, wie der Ennepe-Ruhr-Kreis der Zukunft aussehen könnte, dann lädt dich die EN-Agentur hiermit herzlich ein. Sei dabei, egal ob als aktive Slam-Teilnehmer*in oder als Zuschauer*in. Wir wollen Start-ups, Unternehmen und Studierende auch virtuell zusammenbringen und die EN-Region durch innovative und nachhaltige Ideen fördern. Denn, hey, nur zeero ist hero!

Wann: 

27.05.2020 um 17:00 bis 18:30 Uhr

Ablauf

Grüne Start-ups, Geschäftsideen oder Superkräfte werden kurz (10 min.) vorgestellt. Egal ob mit klassischer Präsi oder in anderer kreativer Form. Anschließend gibt es die Möglichkeit Fragen an die Teilnehmenden zu stellen und in Kontakt zu treten.

Aufgrund der derzeitigen Situation werden wir auf ein digitales Format (Webinar) zurückgreifen und anschließend unseren Youtube Kanal damit füttern. Du kannst von deinem heimischen Arbeitsplatz aus teilnehmen oder zur Präsentation zu uns in die GRAUZONE kommen.

Wir haben dein Interesse geweckt?

Für die Teilnahme am Webinar nutze den folgenden Link:

E-Mail: peters@en-agentur.de 

Telefon: 02324/ 564818 

www.zeero.ruhr 

#nurzeeroisthero 

7. Mai 2020

COVID-19 Virus: NRW-Landesregierung veröffentlicht Stufenplan

Was jetzt wichtig ist: Aktuelle Regeln, Maßnahmen und Verordnungen Am 06. Mai veröffentlichte die NRW-Landesregierung einen Stufen-Plan für die Lockerung der Coronavirus-Maßnahmen. Dabei wurden alle Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens unter Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen in die stufenweise Öffnung einbezogen. Stufenweise Öffnungen in NRW Mit diesem abgestuften Plan sollen in Nordrhein-Westfalen in den kommenden […]

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6. Mai 2020

Das neue Podcastformat der EN-Agentur “Mit zeero zum hero”

Mit dem zeero-Podcast beschäftigen wir uns rund um die Themen Energie-, Effizienz- und Ressourcen-Optimierung. Wir möchten Unternehmen motivieren sich mit Ihrem eigenen CO2-Fußabdruck zu beschäftigen und diskutieren mit Gästen und Experten warum Klimaschutz in Unternehmen immer wichtiger wird.

In der ersten Folge erfährst du zusammen mit Matthias Graf von der Effizienz-Agentur NRW, welchen Einfluss Rohstoffabhängigkeit in der Krise hat und wie Ressourceneffizienz Unternehmen helfen kann diese Zeit besser zu überstehen. 

Neugierig? Dann viel Spaß beim reinhören:

YouTube: https://lnkd.in/d8nGBVJ

Soundcloud: https://lnkd.in/djNb_ke 

29. April 2020

Geschäftsinhaber müssen Einhaltung der Maskenpflicht sicherstellen

Ab dem 27. April müssen in Nordrhein-Westfalen  im ÖPNV und in Geschäften Mund-Nasen-Schutzmasken getragen werden.
Das gilt für folgende Orte:

  • in sämtlichen Verkaufsstellen und Handelsgeschäften, die derzeit geöffnet sind; auch auf Wochenmärkten, bei der Abholung von Speisen und Getränken in den gastronomischen Einrichtungen sowie in Einkaufszentren
  • in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern, wenn bei Handwerks- und Dienstleistungen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann; ausgenommen sind Personen, die ein Fahrzeug lenken, wie z.B. Taxifahrer
  • in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • im Personenverkehr und seinen Einrichtungen – also in Bussen und Bahnen, auch des Fernverkehrs, auch in Schulbussen, an Haltestellen, Bahnhöfen und in Taxis

Die Maskenpflicht gilt für Kunden und Beschäftigte gleichermaßen – es sei denn, Beschäftigte werden durch andere Schutzmaßnahmen wie Abtrennungen durch Plexiglas etc. geschützt.

Wer ist für die Einhaltung der Maskenpflicht zuständig?
Laut neuer Coronaschutzverordnung vom 27. April ist die "Beachtung der Regelungen von den Geschäftsinhabern innerhalb ihrer Geschäftsräume genauso wie die bisherigen Vorgaben zu Mindestabständen, Personenbegrenzungen etc. sicherzustellen." Dazu aus einem FAQ des Landes NRW weiter: Der Inhaber des Hausrechts ist berechtigt, Personen ohne Maske den Zutritt zu versagen.

21. April 2020

Gutscheine helfen, Lebensqualität zu sichern

Spielwarenladen, Friseursalon oder Boutique, Kultureinrichtung, Goldschmied oder Gaststätte, Buchhandlung, Freizeitangebotsanbieter oder Elektrofachgeschäft vor Ort aussuchen, Gutschein kaufen und damit für Einnahmen sorgen, obwohl die Betriebe geschlossen sind - dies können die Bürgerinnen und Bürger des Ennepe-Ruhr-Kreises inzwischen über eine Vielzahl von verschiedenen Gutscheinportalen in der Region.

Die Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr hat seit Anfang April die Seite https://ennepe-ruhr.bleibtbunt.de gestartet.


Die Volksbank Sprockhövel eG unterstützt VR-ExtraPlus Hilft https://www.vr-extraplushilft.de/


Die Sparkasse Gevelsberg-Wetter, Hattingen, Schwelm, Sprockhövel unterstützen mit Gemeinsam helfen hilft https://helfen.gemeinsamdadurch.de/  


Auch in unseren Städten besteht die Möglichkeit zu unterstützen, so bei der ProCity Gevelsberg www.procity-gutschein.de .


„Es sind die lokalen Einzelhändler und Dienstleister um die Ecke, die unsere neun Städte vielfältig und lebenswert machen. Mit den obigen Angeboten können die Bürgerinnen und Bürger genau dieses Stück Lebensqualität an Ennepe und Ruhr in diesen alles andere als leichten Zeiten unterstützen“, so Jürgen Köder, Geschäftsführer der EN-Agentur.

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