25. September 2020

Umfrage zum Thema Mikroabenteuer

Der Ennepe-Ruhr-Kreis – die grüne Lunge des Reviers – liegt in der Mitte Nordrhein-Westfalens.

Die vielseitige Natur lädt ein zu Wandertouren, Boulder- und Kletteraktivitäten und auch zu ausgiebigen Radtouren.

Die Ruhr und ihre Stauseen bieten viel Platz für Kanu- und Wassersportaktivitäten - aber nicht nur die Natur, auch die Städte und zahlreichen Industriedenkmäler sind einen Besuch wert.

Diese Rahmenbedingungen sind ideal zum Erleben eines Mikroabenteuers.

Bei dem Trend, den der Coach Christo Foerster nach Deutschland geholt hat, geht es nicht darum, Reiseführer zu studieren und sich so über Land und Leute zu informieren - vielmehr geht es darum, direkt loszulegen, aus seiner Komfortzone auszubrechen und die eigene Heimat einmal ganz „anders“ zu erleben.

Jetzt möchten wir den Trend in den Ennepe-Ruhr-Kreis holen!!! 

Dazu hat unsere Duale Studentin, Sophie Jütte, eine Umfrage erarbeitet, die uns hilft herauszufinden, wie bspw. Ihre Freizeitgestaltung aussieht. Gleichzeitig möchten wir Ihre Vorstellungen, Bedürfnisse und Wünsche bündeln, damit wir daraus ein neues touristisches Produkt entwickeln können.

Es wäre prima, wenn Sie sich einige wenige Minuten Zeit nehmen und uns mit Ihrem Beitrag unterstützen würden.

Hier geht es zur Umfrage!

4. September 2020

zeero bekommt tatkräftige Unterstützung von der Stadtwerke Hattingen GmbH

Logo der Stadtwerke Hattingen

Das Kompetenzzentrum für Energie-, Effizienz- und Ressourcenoptimierung konnte mit der Stadtwerke Hattingen GmbH einen weiteren engagierten Partner dazugewinnen. 

Dass die Stadtwerke den Ausbau einer klimafreundlichen Infrastruktur der Stadt vorantreiben will, zeigen die vielen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge und das Car-Sharing-Angebot, welches sie gemeinsam mit der hwg eG und der Hyundai Autohaus Smolczyk GmbH ins Leben gerufen haben. 

Neben Mobilitätsangeboten profitiert das Kompetenzzentrum auch von einem umfangreichen Know-How im Bereich der Energieberatung von Gewerbe und Industrie sowie der Planung und dem Bau von umweltfreundlichen Energieerzeugungsanlagen (KWK, Nahwärme etc.).

Auch an Ihrem eigenen Standort spielt die Vermeidung von CO2-Emissionen eine große Rolle. So wird der Eigenverbrauch der Stadtwerke teilweise aus Eigenerzeugung (EEG und KWK) gedeckt und der Restbezug grün gestellt.

Gemeinsam können wir noch mehr Unternehmen in Hattingen erreichen und in Energiefragen unterstützen, um den Klimaschutz im EN-Kreis weiter voranzutreiben.

1. September 2020

Nordrhein-Westfalen verlängert Coronaschutzverordnung

Einführung einer lokalen Corona-Bremse und klare Regeln für Schulen und Veranstaltungen

Nach den Bund-Länder-Beschlüssen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens vom 27. August 2020 setzt Nordrhein-Westfalen die Regelungen und Maßnahmen in der angepassten Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) um. Gleichzeitig werden die Coronaverordnungen bis zum 15. September 2020 verlängert. Neben der Einführung einer lokalen Corona-Bremse, um passgenau und noch schneller in betroffenen Kommunen auf ein erhöhtes lokales Infektionsgeschehen reagieren zu können, gelten ab 1. September 2020 neue Regeln für die Genehmigung von Veranstaltungen sowie in Schulen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Es wird rechtlich verankert, dass die Gesundheitsämter mit Unterstützung des Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) fortlaufend das lokale, regionale und landesweite Infektionsgeschehen beobachten. Sobald die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das LZG und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Ab 50 sind zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen.
  • Über die bisherigen Vorgaben hinaus muss das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept bei Veranstaltungen mit mehr als 500 teilnehmenden Personen auch darlegen, wie die An- und Abreise der Personen unter Einhaltung der Belange des Infektionsschutzes erfolgt. Neu ist auch: Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern müssen die Kommunen vor der Erteilung der Genehmigung das Einverständnis des Gesundheitsministeriums einholen (gültig ab 12.9.2020).
  • Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. Dezember 2020 generell untersagt. Der Begriff „Großveranstaltung“ bezieht sich dabei nicht auf die Personenzahl, sondern auf die Infektionsrelevanz der Veranstaltung (Schützenfeste, Straßenfeste, Musikfestivals etc.).

26. August 2020

Koalitionsausschuss beschließt neues Corona-Paket

Nach einem Sitzungsmarathon hat sich der Koalitionsausschuss auf eine Reform des Wahlrechts und auf ein Corona-Paket geeinigt. Zentraler Punkt des Pakets ist eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes.

Folgende Punkte wurden unter anderem beschlossen:

Kurzarbeitergeld
Das Kurzarbeitergeld wird verlängert. Bis Ende 2021 soll das Hilfsmittel gegen Massenentlassungen ausgezahlt werden können.

Insolvenzrecht
Die bestehenden Lockerungen im Insolvenzrecht werden verlängert, um eine Pleitewelle weiter zu verhindern. Bis Ende des Jahres wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung weiter ausgesetzt.

Kinderkrankengeld
Gesetzlich Versicherten stehen für 2020 wegen der Corona-Krise mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung. Für Elternpaare soll das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und für Alleinerziehende für zusätzliche zehn Tage gewährt werden.

Überbrückungshilfen
Die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Betriebe werden bis Ende des Jahres verlängert. Das Programm war bisher bis Ende August befristet. Für die Zuschüsse hatte der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant.

Grundsicherung
Von der Krise besonders betroffene Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer sollen erleichterten Zugang zur Grundsicherung erhalten. Dazu sollen beim Schonvermögen großzügigere Regelungen gelten. Auch der wegen der Corona-Krise erleichterte Zugang zur Grundsicherung insgesamt soll verlängert werden - bis Ende 2021.

Förderprogramm für Klimaanlagen
Es soll ein auf 2020 und 2021 befristetes Förderprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro zur Corona-gerechten Umrüstung von Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten finanziert werden.

25. August 2020

Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“

Digitale Technologien bieten Chancen in der Krise – Förderanträge für kluge Lösungen stellen.

Viele Händlerinnen und Händler in Nordrhein-Westfalen kämpfen noch mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Um wichtige Chancen zu nutzen, setzen sie zunehmend auf digitale Technologien: Seit dem Start des Sonderprogramms 2020 zum Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ am 25. Juni wurden weit mehr als 200 Förderanträge eingereicht. Wegen der großen Nachfrage hat die Landesregierung nun das Fördervolumen aufgestockt und die Einreichfrist um zwei Wochen verlängert: Bis zum 15. September 2020 können Projektideen beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Alle Anträge, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, werden zügig bewilligt.

Der Projektaufruf richtet sich an Unternehmen des stationären Einzelhandels mit weniger als 50 Beschäftigen, die auf einen Umsatz von maximal zehn Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu zehn Millionen Euro kommen. Gefördert werden kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen. Die Projekte müssen bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent. Das Projekt muss zudem unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen.
 
Weitere Informationen zum Aufruf, Bewerbungsunterlagen und die Fördergrundlagen finden Sie unter www.digihandel.nrw.

Gerne stehen auch wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Ansprechpartner bei der EN-Agentur:
Dietrich Dinges
Tel. 0151/40416280
Mail: dinges@en-agentur.de

20. August 2020

Immobilienkonferenz-Ruhr goes digital – 03.09.2020

Spannende Themen erwarten die Teilnehmer*innen auf der diesjährigen Immobilienkonferenz-Ruhr am 03.09.2020.

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20. August 2020

Land setzt Verbesserungen bei der Abrechnung der NRW-Soforthilfe durch und nimmt das Rückmeldeverfahren zum Herbst wieder auf

Insgesamt wurden über die NRW-Soforthilfe 4,5 Milliarden Euro Zuschüsse ausgezahlt. Mit dem Ende des Antragszeitraums Anfang Juli hat das Land gemäß den Bundesvorgaben das angekündigte Abrechnungsverfahren gestartet und bislang rund 100.000 Hilfeempfänger um Rückmeldung ihres tatsächlichen Liquiditätsengpasses gebeten. Dabei haben sich einige der Abrechnungsvorgaben des Bundes als problematisch für die Unternehmen erwiesen.

Diese Punkte hatte Nordrhein-Westfalen daher dem Bund mitgeteilt und das Rückmeldeverfahren Mitte Juli zunächst angehalten. Nach den nun erzielten Verbesserungen wird das Rückmeldeverfahren noch vor den Herbstferien wieder aufgenommen. Die Rückmelde-Frist ist einheitlich auf den 30. November 2020 verlängert. Eventuelle Rückzahlungen auf das in der E-Mail angegebene Konto der zuständigen Bezirksregierung müssen bis zum 31. März 2021 erfolgen.

Die Verbesserungen im Überblick:

  • Personalkosten sind von den Einnahmen absetzbar: Der Bund sah die Personalkosten mit dem Kurzarbeitergeld ausreichend abgedeckt. Durch die Lockerungen konnten viele Betriebe aber im Mai und Juni wieder öffnen. Dadurch ergaben sich in der Abrechnung Liquiditätsüberschüsse, da zwar Umsätze erzielt wurden, Personalkosten aber nicht berücksichtigt werden konnten. Künftig werden daher die Einnahmen um solche Personalkosten bereinigt, die zur Erzielung dieser Einnahmen notwendig waren und die nicht durch andere Maßnahmen (etwa das Kurzarbeitergeld) gedeckt wurden. 
  • Gestundete Zahlungen, wie beispielsweise Miet-, Pacht- oder Leasingraten, die innerhalb des Förderzeitraums angefallen wären, können nun ebenfalls angerechnet werden. Damit werden Unternehmen nicht benachteiligt, die sich in eigener Initiative um Zahlungsstundungen bemüht haben.
  • Mehr Flexibilität beim Zuflussprinzip: Bisher wurden alle tatsächlichen Zahlungseingänge im Förderzeitraum berücksichtigt, auch wenn ihnen eine Leistung vorausging, die vor der Corona-Zeit erbracht wurde. Dadurch wurden viele Unternehmen, z.B. im Handwerk oder Messebau, die auf Rechnung und mit Zahlungszielen arbeiten, benachteiligt. Die Unternehmen erhalten nun die Option, bei Einnahmen innerhalb des Förderzeitraums auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung abzustellen.
  • Hohe einmalige Zahlungseingänge im Förderzeitraum, die sich auf ein ganzes, zurückliegendes Jahr beziehen, können nun anteilig angesetzt werden. Das betrifft etwa GEMA-Zahlungen für Künstlerinnen und Künstler oder Zahlungen der VG-Wort für Journalistinnen und Journalisten. 

Fragen zum Verfahren können an die Mitarbeiter der Hotline unter 0211-7956 4995 gestellt werden. 

11. August 2020

NRW hilft Künstler*innen durch die Corona-Pandemie

Ab sofort können freischaffende Künstler*innen aller Sparten Anträge für Stipendien über die Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft stellen (www.mkw.nrw). Mit dem Stipendienprogramm “Auf geht’s!” in Höhe von 105 Millionen Euro unterstützt die Landesregierung Künstler*innen dabei, ihre Arbeit trotz der weiterhin notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie fortzusetzen.

Ausgeschrieben werden 15.000 Stipendien, die mit je 7.000 Euro dotiert sind. Bewerben können sich freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben.

Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband, die Angabe von zwei Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung des geplanten Projektes.

Die Antragsfrist läuft bis zum 30. September 2020.

Das Antragsverfahren, alle Informationen zur Ausschreibung und zum Online-Antrag sowie häufig gestellte Fragen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums.

Unter künstlerstipendium.nrw.de gelangen Sie direkt zum Online-Antrag.

Fragen zum Stipendienprogramm können telefonisch über das Service-Telefon (0211 / 4684 4999, Mo-Fr, 9-18.00 Uhr) oder per Mail (corona@mkw.nrw.de) gestellt werden.

30. Juli 2020

„Digital Jetzt“– Neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands

Das neu bekannt gegebene Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU “ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bezuschusst kleine und mittlere Unternehmen einschließlich des Handwerks sowie der freien Berufe mit 3 - 499 Mitarbeitenden. Unternehmen können im Rahmen zweier Module Zuschüsse von bis zu 70 Prozent für Investitionen beantragen:

  • Modul 1: Die Investition in digitale Technologien, also die Anschaffung von neuer Hard- und Software. Diese Investitionen sollten die interne und externe Vernetzung des Unternehmens fördern wie bspw. datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
  • Modul 2: Die Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden zielt darauf ab, das für eine nachhaltige Digitalisierung des Unternehmens notwendige Know-how direkt im Unternehmen aufzubauen. Das sind z. B. Weiterbildungsmaßnahmen zur digitalen Transformationen, im Bereich der digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz oder zu digitalen Basiskompetenzen.

Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem die Vorlage eines Digitalisierungsplans. Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen liegt bei 50.000 Euro. Für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich diese auf 100.000 Euro pro Antragsteller. Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt 17.000 Euro im Modul 1 sowie bei gemeinsamer Inanspruchnahme der Module 1 und 2. Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3.000 Euro.

Das Antragstellungstool wird am 7. September freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des BMWi und in den FAQs zum Programm.


Ansprechpartner bei der EN-Agentur

Dietrich Dinges
Tel.: 0151/40416280
dinges@en-agentur.de
Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Fördermittel

10. Juli 2020

COVID-19 Virus – Wichtige Informationen für Unternehmen und Selbstständige

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor paar Wochen hat die Bundesregierung bereits darüber informiert, dass Unternehmen die bedingt durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, auch in den kommenden 3 Monaten finanzielle Unterstützung in Form von Fixkosten-Zuschüssen beantragen können.
Steuerberater, mit deren Hilfe der Antrag für die Überbrückungshilfe gestellt werden muss, können sich im Portal mittlerweile registrieren. Im Laufe des Tages soll heute die Antragstellung dann auch möglich sein.

Die Zuschusshöhe erfolgt gestaffelt:

  • Unternehmen die, einen Umsatzeinbruch von mehr als 70% nachweisen können, erhalten eine 80%-ige Erstattung der anfallenden Fixkosten
  • Unternehmen die, einen Umsatzeinbruch zwischen 50% – 70% nachweisen können, erhalten eine 50%-ige Erstattung der anfallenden Fixkosten
  • Unternehmen die, einen Umsatzeinbruch zwischen 40% - 50% nachweisen können, erhalten eine 40%-ige Erstattung der anfallenden Fixkosten

Weitere Informationen finden Sie HIER!

Zudem ist auch das Programm „NRW Überbrückungshilfe Plus“ gestartet. Solo-Selbstständige und Freiberufler können, für maximal drei Monate, eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Monat erhalten. Auch dieses Programm kann heute im Laufe des Tages online beantragt werden. Informationen dazu finden Sie HIER!

Die IHK NRW hat einen Online-Rechner zur Berechnung der Höhe des Anspruchs aus der Überbrückungshilfe frei zur Verfügung gestellt.

Bleiben Sie gesund!

Ihre EN-Agentur


Ansprechpartner*innen bei der EN-Agentur

Tel.: 02324 56480
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr
grun@en-agentur.de
Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Maßnahmen und Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Virus COVID19.


Aktuelle Informationen des Jobcenter Ennepe-Ruhr


Kurzarbeit und Quarantäne

Online-Anlaufstelle der Arbeitsagentur für Kurzarbeitergeld

Informationen bei der Agentur für Arbeit unter
Tel. 0800 45555-20 oder allgemeine Informationen unter:
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/hagen/unternehmen
In diesem Video wird Ihnen anschaulich erklärt, unter welchen Voraussetzungen und wie Sie Kurzarbeitergeld beantragen können: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video

Hotline des LWL für Fragen rund um Quarantäne und damit verbundenen Verdienstausfällen

Tel.: 0251 591-8218; 591-8411 und 591-8136
LWL-Servicenummer mit Beratung zu Verdienstausfällen bei Quarantäne, beispielsweise bei Verdacht von COVID-19 (Coronavirus) Erkrankung.
Um eine weitere Ausbreitung des auch in Deutschland festgestellten Coronavirus zu verhindern, können die zuständigen Gesundheitsämter Personen vorsorglich unter Quarantäne (Absonderung) stellen. Arbeitnehmer sowie Selbstständige können dadurch einen Verdienstausfall erleiden. Im Kreis Steinfurt entschädigt der Landesverband Westfalen-Lippe (LWL) auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.
https://www.corona-infos.lwl.org/de/#entschadigung-fur-verdienstausfall-bei-quarantane


Liquidität

Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für alle Fragen zu finanziellen Hilfen

Tel.: 030 18615-1515
Unternehmen werden bei Liquiditätsproblemen mit verschiedenen Programmen unterstützt.
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

Infos zur Liquiditätssicherung beim NRW.BANK Service-Center

Tel.: 0211 91741 4800
Sollten Sie allgemeine Informationen bezüglich der Liquiditätssicherung benötigen, hilft Ihnen die landeseigene Förderbank NRW.BANK gerne weiter. Die Förderberater der NRW.BANK informieren und beraten individuell und diskret über die Förderinstrumente des Landes. Wichtig ist, sich so früh wie möglich zu melden, um gezielt und rechtzeitig alle Möglichkeiten auszuloten.
https://www.nrwbank.de/de/corporate/presse/corona-hilfe-nrwbank.html


Betriebliche Informationen

Südwestfälische Industrie- und Handelskammer (SIHK) zu Fragen rund um das Coronavirus

Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr und samstags von 9 bis 15 Uhr
Krisenhotline: 02331 390-333

https://www.sihk.de/container/fuerunternehmer/fragen-und-antworten-rund-um-das-coronavirus--4712654

Industrie- und Handelskammer mittleres Ruhrgebiet zu Fragen rund um das Coronavirus

Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr und samstags von 10 bis 15 Uhr
Krisenhotline: 0234 9113-0

https://netzn.de/start/beitraege


Allgemeine Informationen

Ennepe-Ruhr-Kreis

https://www.enkreis.de/gesundheitsoziales/gesundheit/faq-corona.html

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