Neue Lockerungen ab Samstag, 30. Mai
Ab Samstag, 30. Mai 2020, gelten in NRW weitere Lockerungen. Folgende Erleichterungen sieht die neue Corona-Schutzverordnung vor:
- Kontaktbeschränkungen: Neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Hausstände) darf sich nun eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen sichergestellt ist. Im Übrigen gilt die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern fort.
- Kultur: Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser können wieder öffnen, wenn sie den Hygiene- und Infektionsschutz sicherstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungsbereiche im Freien. Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen zuschauen sollen.
- Kongresse: Fachmessen, Fachkongresse und -tagungen sind mit Schutzkonzepten wieder zulässig.
- Sport: Personengruppen wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet. In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien wieder zulässig – auch die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen unter Auflagen. Bahnen-Schwimmbecken, auch in Hallenbädern, können ihren Betrieb wieder aufnehmen. Im Übrigen bleibt der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbaren Körperkontakt weiterhin untersagt.
- Ferienangebote: Busreisen sind unter den Bedingungen des Infektionsschutzes wieder möglich. Schüler können ihre Sommerferien wieder mit Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholung und Fernreisen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften verbringen.
Fristende für Beantragung der Soforthilfen
Nach aktuellem Stand endet die Frist für die Beantragung der Soforthilfe von Bund und Land mit dem Stichtag 31. Mai 2020. Die Soforthilfe wird als Zuschuss gezahlt und richtet sich nach der Größe des Unternehmens. Firmen mit bis zu 50 Mitarbeitern (Vollzeitstellen) können maximal 25.000 Euro bekommen, wenn sie erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona geltend machen können. Die Beantragung ist bis einschließlich Sonntag online möglich. Achten Sie bitte auf die korrekte Website und nutzen sie nur Links von offiziellen Seiten.
Ansprechpartner*innen bei der EN-Agentur
Tel.: 02324 5648-11
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr
grun@en-agentur.de
Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Maßnahmen und Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Virus COVID19.