8. März 2021

Verlängerung der aktuellen Corona-Schutzverordnung bis zum 28. März 2021

Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW wird zunächst bis zum 28. März 2021 verlängert.

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11. Februar 2021

Unternehmen können jetzt Überbrückungshilfe III beantragen

Diese Hilfen sollen in erster Linie dazu dienen, die Fixkosten von Unternehmen zu decken. Dazu müssen die Firmen einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent nachweisen. Sie decken den Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 ab und müssen nicht zurück gezahlt werden. Erste Abschlagszahlungen sollen noch im Februar fließen.

Als Fixkosten werden unter anderem Pachten, Grundsteuern, Mietzahlungen, Leasingraten sowie Aufwendungen für Strom, Wasser und Heizung anerkannt. „Personalaufwendungen, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten gefördert. Schließlich können bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten gefördert werden sowie Marketing- und Werbekosten.“ Auch Investitionen in Digitalisierung können berücksichtigt werden. Einzelhändler können zudem Saisonware, die sie wegen des Lockdowns nicht verkauft bekommen, absetzen.

Einen schönen Überblick über die weiteren Corona Hilfen hat die Kanzlei FRIEBE - PRINZ + PARTNER erstellt.

11. Februar 2021

Bund-Länder-Beschluss: Lockdown bis 7. März verlängert

Auf dem gestrigen Bund-Länder-Gipfel wurde unter anderem eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 07. März beschlossen.
Friseure dürfen unter Auflagen am 01. März bereits öffnen.
Weitere Öffnungen sind von einem stabilen 7-Tage-Inzidenzwert von unter 35 pro 100.000 Einwohner abhängig.
Die Entscheidung über die Öffnung der Schulen bleibt in der Hand der Bundesländer.

Details zum Beschluss finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/corona-beratungen-1852772

5. Februar 2021

Bericht 2. Industriegipfel Ennepe/Ruhr

Die Industriepolitik, die Folgen der Corona-Pandemie und die Zukunft der Industrie in der Region standen im Mittelpunkt des 2.  Industriegipfels Ennepe/Ruhr. Über 200 Teilnehmer verfolgten am 3. Februar 2021 die digitale Veranstaltung. 

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25. Januar 2021

Der zeero- Slam direkt aus dem Labor

Eine enge Zusammenarbeit verbindet die Hochschule Bochum seit kurzem mit zeero – dem Kompetenzzentrum für Energie-, Effizienz- und Ressourcen-Optimierung. Am 21. Januar war die Hochschule Bochum mit ihrem Labor für Elektromobilität Gastgeber für den dritten digitalen zeero-Slam, bei dem Gründer*innen, Start-ups und kreative Lösungsfinder*innen ihre Angebote und Konzepte in Sachen klimafreundlichere Mobilität vorstellten.

Zeitweise 38 Teilnehmer zählte das Videokonferenz-System und spiegelte damit das große Interesse wider, das moderne Mobilitätslösungen in der Region erregt. Insgesamt vier Projekte konnten zeero-Leiterin Kathrin Peters und ihre Kollegin Carolin Becker beim Slam vorstellen lassen, allen voran das Cargo Pedelec-Projekt der Hochschule.

Den Prototyp des für eine zukünftige Serienproduktion konzipierten Lastenfahrrades stellten die Teammitglieder André Jahnel und Stefan Bischoff vor. Sie erklärten die besonderen Bedingungen, denen das Transportgefährt gerecht wird: eine große, tiefgelegte Ladefläche, die mit entsprechenden Containern beladen werden kann, Radweg-Breite, spezielle Federung und ein enger Wendekreis gehören ebenso dazu wie die mit gewichtsparendem wetterfestem Stoff bespannte Fahrkabine mit Windschutzscheibe. Und auch die Ideen zur nächsten Generation des „Eelo“, eines elektrisch angetriebenen Velomobils präsentierten sie: dieses soll ein festes, robustes Chassis erhalten und wie das Cargo Pedelec „Pedel-by-Wire“ (mit Elektromotoren, nicht direkt mechanisch) angetrieben werden.

Dem Slam zugeschaltet waren die drei „Lösungsfinder“, die ihre eigenen Projekte vorstellten: Nils Freyberg (Cropfiber GmbH) entwickelt eine Dachbox aus Flachsfaser-Material, eMobilify-Manager Dietrich Sümmermann skizzierte die Ideen zu zwei Start-ups (Green Trax und fronyx.io) aus dem Bereich der Elektromobilität und Manuel Schlottbom erklärte die flexiblen Möglichkeiten nicht zuletzt für Firmen mit eigenem Fuhrpark seines CarSharing-Unternehmens Wuddi Business.

Das Angebot zum Austausch zu diesen Projekten nutzten die Slam-Gäste anschließend, angeregt durch kleine Umfragen, in Breakout-Sessions. Und konnten am Ende, befüllt mit Anregungen und Ideen, von ihren Computerplätzen aufstehen.

Sie waren zum zeero slam life vor Ort im Labor für Elektromobilität der Hochschule Bochum (von rechts): Carolin Becker und Kathrin Peters vom Kompetenzzentrum zeero sowie André Jahnel und Stefan Bischoff vom Cargo Pedelec.

20. Januar 2021

Verlängerter Lockdown: Diese Regelungen gelten bis zum 14. Februar in NRW

Bund und Länder haben am 19. Januar erneut über die Corona-Lage in Deutschland beraten. Das Ergebnis: Die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern gelten fort. Die zusätzlichen bzw. geänderten Maßnahmen aus diesem Beschluss werden Bund und Länder zügig umsetzen.

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20. Januar 2021

ONLINE-SEMINAR am 04. Februar: Digitalisierung der Arbeitsgestaltung: Anwendungs- und Forschungsberichte für die Instandhaltung und Montage

Digitalisierung der Arbeitsgestaltung: Anwendungs- und Forschungsberichte für die Instandhaltung und Montage

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19. Januar 2021

Zwei neue Förderprogramme: Medienkunstfonds & Medienkunstfellows

Die Landesregierung legt zwei neue Förderprogramme für Medienkunst und digitale Kultur auf!

 Für die Programmlinien „Medienkunstfonds“ und „Medienkunstfellows“ stehen für den Zeitraum 2021-2023 insgesamt 940.000 Euro zur Verfügung, diese können für Kooperationsprojekte und Stipendien eingesetzt werden. Projektvorhaben können ab sofort mit einer Frist bis zum 15. April 2021 (Medienkunstfellows), beziehungsweise dem 19. April 2021 (Medienkunstfonds), eingereicht werden.

Mehr Infos unter folgendem Link:
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-legt-zwei-neue-foerderprogramme-fuer-medienkunst-und-digitale

22. Dezember 2020

Nachlese „Gemeinsamer Blick über den Tellerrand“ vom 9.12.2020

Es standen drei Themen im Mittelpunkt die jeden früher oder später betreffen würden. Der Generationenwandel in den Betrieben, der Klimawandel und generelle gesellschaftliche Veränderungen.

Achim Gilfert von der EN-Agentur betonte bei seiner Begrüßung die Relevanz der Themen, da eine zwanghafte Konfrontation damit zu erwarten ist. „Hier kann man sich nicht viel aussuchen.“ so Gilfert.

Der Austausch begann mit Herr Jülicher von der Cours GmbH und Co. KG, der das Unternehmen in dritter Generation leitet. Er betonte das gegenseitige Lernen und die Ergänzung der verschiedenen Generationen in seinem Unternehmen. Herr Dr. Irle von der Huehoco Gruppe, hob die Wichtigkeit einer frühzeitigen Regelung der Nachfolge in Unternehmen hervor. Dass junge Menschen neue Ideen in Unternehmen bringen, sei allerdings kein neues Phänomen. Ob der Nachwuchs heutzutage kurzfristiger denke, und nach der Schule häufig nicht wisse, wo der berufliche Weg hinführen soll lässt sich global nicht sagen. Allerdings gibt es Verschiebungen der Prioritäten hinsichtlich der eigenen Bedürfnisse und der Arbeitswelt. Das bestätigte auch Frau Bamberger von der AHE, die die Wichtigkeit von Fort -und Weiterbildungsmaßnahmen betonte.

Im Anschluss ging es um Veränderungen und den unterschiedlichen Umgang mit ihnen. Herr Freyberg sprach die Relevanz der emotionalen Kompetenz an, jeder Mensch reagiere deshalb unterschiedlich auf Veränderungen. Von Bedeutung ist auch die Frage, wer die Entscheidungen in den Unternehmen trifft. Dabei wurde offenbar, dass dies zumeist in einem „Top-Down“ Verfahren geschieht. Herr Nowack von der Wirtschaftsförderung Schwelm erwähnte, dass die konkrete Entscheidungsfindung in jedem Betrieb allerdings sehr unterschiedlich sei. Mehrere Teilnehmer betonten, dass bei allen Entscheidungen immer die Auswirkungen in der Zukunft im Blick behalten werden sollten. Wichtig sei zudem, die Mitarbeiter emotional abzuholen.

Es gibt also keine globale Lösung, vielmehr unterschiedliche individuelle Herangehensweisen bei der Entscheidungsfindung. Die Begeisterung bei den Mitarbeitenden müsse geweckt und der Sinn der getroffenen Entscheidungen aufgezeigt werden.

Im zweiten Teil des Austauschs stellte Herr Doering vom Management Institut Bochum ein „Eco-System“ vor, mit dessen Hilfe Unternehmen ihre Interessensgruppen, die Kundenbedürfnisse und ihr globales Umfeld definieren können. Dazu wird jeweils ein Thema und dessen Auswirkungen konkretisiert und ein Managementhandeln abgeleitet. Herr Prof. Dr. Zülch vom Management Institut Bochum betonte, dass vor allem dem Kunden und seinen Bedürfnissen eine besondere Bedeutung zukomme. Herr Doering verdeutlichte dieses „Eco-System“ anhand der drei Themen des Austauschs. Herr Gilfert wies in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Wichtigkeit hin, authentische Begeisterung bei allen relevanten Zielgruppen zu erzeugen.

Wir danken allen Teilnehmern für einen interessanten und konstruktiven Austausch und wünschen Ihnen eine entspannte Adventszeit und Fröhliche Weihnachten. Bleiben Sie gesund!!

Ihre EN-Agentur

15. Dezember 2020

Land setzt Lockdown-Beschlüsse in neuer Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen um

Die Landesregierung hat am Montag, 14. Dezember 2020, die überarbeitete Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) von Sonntag in Nordrhein-Westfalen konsequent umsetzt. Danach gelten bis zunächst 10. Januar 2021 verschärfte Regelungen zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens in Nordrhein-Westfalen.

Zusätzlich zu den Regelungen, die bereits zum 1. November 2020 in Kraft getreten sind („Lockdown light“) gelten ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, folgende Regelungen:

Kontaktbeschränkungen

  • Grundsätzlich bleibt es dabei: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes – bis maximal fünf Personen – gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht dazugezählt.
  • Daneben ist im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 das Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (hierzu zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige) zulässig. Auch hier werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt.

Religiöse Feiern

  • Es bleibt bei der bewährten Vorgehensweise, dass die Religionsgemeinschaften ihre internen Veranstaltungsregeln an das verschärfte Infektionsgeschehen anpassen. Dabei ist vor Ort auch über die Frage zu entscheiden, ob das lokale Infektionsgeschehen Gottesdienste etc. in Präsenz überhaupt zulässt. Die örtlichen Behörden können im Einzelfall aber auch Anordnungen treffen, wenn besondere Infektionsgeschehen das erfordern.

Handel

  • Grundsätzlich wird der Einzelhandel geschlossen. Geöffnet bleiben nur Läden für Güter des täglichen Bedarfs; das sind
    • der Lebensmitteleinzelhandel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste sowie Getränkemärkte,
    • Wochenmärkte für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs,
    • Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte und Drogerien,
    • Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
    • Kioske und Zeitungsverkaufsstellen,
    • Futtermittelmärkte und Tierbedarfsmärkte,
    • Verkauf von Weihnachtsbäumen sowie Schnitt- und schnell verderblichen Topfblumen
    • Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden und – beschränkt auf den Verkauf von Lebensmitteln – auch für Endkunden.
  • Zulässig bleiben auch für die geschlossenen Läden der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren. Die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist ebenfalls zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.
  • In Geschäften, die sowohl Güter des täglichen Bedarfes als auch andere Sortimente anbieten, gilt genau wie im Frühjahr Folgendes: Liegt der Schwerpunkt bei den Gütern des täglichen Bedarfs, dürfen die Geschäfte insgesamt öffnen, ihre sonstigen Sortimente aber auch nicht ausweiten. Liegt der Schwerpunkt in den anderen Sortimenten, dürfen nur die täglichen Bedarfsgüter verkauft werden, die anderen Sortimente aber nicht.
  • Die Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen (zum Beispiel durch die Tafeln) bleibt gestattet.

Dienstleistungen

  • Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen, auch Friseure), sind untersagt.
  • Davon ausgenommen sind weiterhin medizinisch notwendige Leistungen von Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinischen Fußpflegern, Logopäden, Hebammen, Hörgeräteakustikern, Optikern oder orthopädischen Schuhmachern.
  • Sonstige Handwerker- und Dienstleistungen, die den Mindestabstand einhalten und nicht ausdrücklich verboten sind, bleiben zulässig. Es dürfen dabei aber auch keine anderen Waren verkauft werden als im zulässigen Einzelhandel oder mit der Handwerksleistung/Dienstleistung unmittelbar verbundenes Zubehör.
  • Grundsätzlich verboten sind bestimmte Freizeitdienstleistungen (Spielhallen, Sonnenstudios, Saunen etc.).

 Pflegeheime

  • In Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen der Eingliederungshilfe/Behindertenhilfe werden die Test- und Hygieneregeln nochmal verschärft. Besucher müssen grundsätzlich FFP2-Masken tragen. Ihnen soll soweit möglich vor dem Besuch ein Schnelltest empfohlen und angeboten werden. Beschäftigte müssen alle drei Tage getestet werden und beim direkten Kontakt etwa mit Pflegebedürftigen ebenfalls FFP2-Masken tragen. Auch Bewohnerinnen und Bewohner sind regelmäßig zu testen.

Bildungseinrichtungen und Bibliotheken

  • Der Unterricht an Hochschulen, Pflegeschulen und allen anderen Bildungseinrichtungen ist mit Ausnahme wichtiger, nicht verschiebbarer Prüfungen nur noch im Fernunterricht gestattet.
  • Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die zur Vorbereitung zwingend zu erfolgender Prüfungen dienen. Hier sind die Hygiene- und Infektionsregeln der Coronaschutzverordnung zu beachten.
  • Bibliotheken dürfen nur noch Ausleihen zur Bearbeitung und Vorbereitung von termingebundenen Prüfungsleistungen ermöglichen.
  • Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt.

 Sport, Freizeit, Pyrotechnik und Reisen

  • Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”.
  • Auch Angebote des Rehabilitationssports sind in der aktuellen Infektionslage nicht mehr vertretbar.
  • Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt. Damit bleiben nur beruflich veranlasste Übernachtungen zulässig.
  • Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist ebenso untersagt wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unabhängig von der Uhrzeit.
  • Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist verboten.

Versammlungen und Veranstaltungen

  • Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen bis zum 10. Januar 2021 untersagt.
  • Am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 gilt ein Versammlungs- und Ansammlungsverbot – auch für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz.
  • Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen und die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitraum nach dem 10. Januar 2021 verlegt werden können. Hierzu gehören zum Beispiel Aufstellungsversammlungen von Parteien zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blut- und Knochenmarkspendetermine.
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