Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW wird zunächst bis zum 28. März 2021 verlängert.
Diese Hilfen sollen in erster Linie dazu dienen, die Fixkosten von Unternehmen zu decken. Dazu müssen die Firmen einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent nachweisen. Sie decken den Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 ab und müssen nicht zurück gezahlt werden. Erste Abschlagszahlungen sollen noch im Februar fließen.
Als Fixkosten werden unter anderem Pachten, Grundsteuern, Mietzahlungen, Leasingraten sowie Aufwendungen für Strom, Wasser und Heizung anerkannt. „Personalaufwendungen, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten gefördert. Schließlich können bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten gefördert werden sowie Marketing- und Werbekosten.“ Auch Investitionen in Digitalisierung können berücksichtigt werden. Einzelhändler können zudem Saisonware, die sie wegen des Lockdowns nicht verkauft bekommen, absetzen.
Einen schönen Überblick über die weiteren Corona Hilfen hat die Kanzlei FRIEBE - PRINZ + PARTNER erstellt.
Auf dem gestrigen Bund-Länder-Gipfel wurde unter anderem eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 07. März beschlossen.
Friseure dürfen unter Auflagen am 01. März bereits öffnen.
Weitere Öffnungen sind von einem stabilen 7-Tage-Inzidenzwert von unter 35 pro 100.000 Einwohner abhängig.
Die Entscheidung über die Öffnung der Schulen bleibt in der Hand der Bundesländer.
Details zum Beschluss finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/corona-beratungen-1852772
Die Industriepolitik, die Folgen der Corona-Pandemie und die Zukunft der Industrie in der Region standen im Mittelpunkt des 2. Industriegipfels Ennepe/Ruhr. Über 200 Teilnehmer verfolgten am 3. Februar 2021 die digitale Veranstaltung.
Eine enge Zusammenarbeit verbindet die Hochschule Bochum seit kurzem mit zeero – dem Kompetenzzentrum für Energie-, Effizienz- und Ressourcen-Optimierung. Am 21. Januar war die Hochschule Bochum mit ihrem Labor für Elektromobilität Gastgeber für den dritten digitalen zeero-Slam, bei dem Gründer*innen, Start-ups und kreative Lösungsfinder*innen ihre Angebote und Konzepte in Sachen klimafreundlichere Mobilität vorstellten.
Zeitweise 38 Teilnehmer zählte das Videokonferenz-System und spiegelte damit das große Interesse wider, das moderne Mobilitätslösungen in der Region erregt. Insgesamt vier Projekte konnten zeero-Leiterin Kathrin Peters und ihre Kollegin Carolin Becker beim Slam vorstellen lassen, allen voran das Cargo Pedelec-Projekt der Hochschule.
Den Prototyp des für eine zukünftige Serienproduktion konzipierten Lastenfahrrades stellten die Teammitglieder André Jahnel und Stefan Bischoff vor. Sie erklärten die besonderen Bedingungen, denen das Transportgefährt gerecht wird: eine große, tiefgelegte Ladefläche, die mit entsprechenden Containern beladen werden kann, Radweg-Breite, spezielle Federung und ein enger Wendekreis gehören ebenso dazu wie die mit gewichtsparendem wetterfestem Stoff bespannte Fahrkabine mit Windschutzscheibe. Und auch die Ideen zur nächsten Generation des „Eelo“, eines elektrisch angetriebenen Velomobils präsentierten sie: dieses soll ein festes, robustes Chassis erhalten und wie das Cargo Pedelec „Pedel-by-Wire“ (mit Elektromotoren, nicht direkt mechanisch) angetrieben werden.
Dem Slam zugeschaltet waren die drei „Lösungsfinder“, die ihre eigenen Projekte vorstellten: Nils Freyberg (Cropfiber GmbH) entwickelt eine Dachbox aus Flachsfaser-Material, eMobilify-Manager Dietrich Sümmermann skizzierte die Ideen zu zwei Start-ups (Green Trax und fronyx.io) aus dem Bereich der Elektromobilität und Manuel Schlottbom erklärte die flexiblen Möglichkeiten nicht zuletzt für Firmen mit eigenem Fuhrpark seines CarSharing-Unternehmens Wuddi Business.
Das Angebot zum Austausch zu diesen Projekten nutzten die Slam-Gäste anschließend, angeregt durch kleine Umfragen, in Breakout-Sessions. Und konnten am Ende, befüllt mit Anregungen und Ideen, von ihren Computerplätzen aufstehen.
Bund und Länder haben am 19. Januar erneut über die Corona-Lage in Deutschland beraten. Das Ergebnis: Die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern gelten fort. Die zusätzlichen bzw. geänderten Maßnahmen aus diesem Beschluss werden Bund und Länder zügig umsetzen.
Digitalisierung der Arbeitsgestaltung: Anwendungs- und Forschungsberichte für die Instandhaltung und Montage
Die Landesregierung legt zwei neue Förderprogramme für Medienkunst und digitale Kultur auf!
Für die Programmlinien „Medienkunstfonds“ und „Medienkunstfellows“ stehen für den Zeitraum 2021-2023 insgesamt 940.000 Euro zur Verfügung, diese können für Kooperationsprojekte und Stipendien eingesetzt werden. Projektvorhaben können ab sofort mit einer Frist bis zum 15. April 2021 (Medienkunstfellows), beziehungsweise dem 19. April 2021 (Medienkunstfonds), eingereicht werden.
Mehr Infos unter folgendem Link:
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-legt-zwei-neue-foerderprogramme-fuer-medienkunst-und-digitale
Es standen drei Themen im Mittelpunkt die jeden früher oder später betreffen würden. Der Generationenwandel in den Betrieben, der Klimawandel und generelle gesellschaftliche Veränderungen.
Achim Gilfert von der EN-Agentur betonte bei seiner Begrüßung die Relevanz der Themen, da eine zwanghafte Konfrontation damit zu erwarten ist. „Hier kann man sich nicht viel aussuchen.“ so Gilfert.
Der Austausch begann mit Herr Jülicher von der Cours GmbH und Co. KG, der das Unternehmen in dritter Generation leitet. Er betonte das gegenseitige Lernen und die Ergänzung der verschiedenen Generationen in seinem Unternehmen. Herr Dr. Irle von der Huehoco Gruppe, hob die Wichtigkeit einer frühzeitigen Regelung der Nachfolge in Unternehmen hervor. Dass junge Menschen neue Ideen in Unternehmen bringen, sei allerdings kein neues Phänomen. Ob der Nachwuchs heutzutage kurzfristiger denke, und nach der Schule häufig nicht wisse, wo der berufliche Weg hinführen soll lässt sich global nicht sagen. Allerdings gibt es Verschiebungen der Prioritäten hinsichtlich der eigenen Bedürfnisse und der Arbeitswelt. Das bestätigte auch Frau Bamberger von der AHE, die die Wichtigkeit von Fort -und Weiterbildungsmaßnahmen betonte.
Im Anschluss ging es um Veränderungen und den unterschiedlichen Umgang mit ihnen. Herr Freyberg sprach die Relevanz der emotionalen Kompetenz an, jeder Mensch reagiere deshalb unterschiedlich auf Veränderungen. Von Bedeutung ist auch die Frage, wer die Entscheidungen in den Unternehmen trifft. Dabei wurde offenbar, dass dies zumeist in einem „Top-Down“ Verfahren geschieht. Herr Nowack von der Wirtschaftsförderung Schwelm erwähnte, dass die konkrete Entscheidungsfindung in jedem Betrieb allerdings sehr unterschiedlich sei. Mehrere Teilnehmer betonten, dass bei allen Entscheidungen immer die Auswirkungen in der Zukunft im Blick behalten werden sollten. Wichtig sei zudem, die Mitarbeiter emotional abzuholen.
Es gibt also keine globale Lösung, vielmehr unterschiedliche individuelle Herangehensweisen bei der Entscheidungsfindung. Die Begeisterung bei den Mitarbeitenden müsse geweckt und der Sinn der getroffenen Entscheidungen aufgezeigt werden.
Im zweiten Teil des Austauschs stellte Herr Doering vom Management Institut Bochum ein „Eco-System“ vor, mit dessen Hilfe Unternehmen ihre Interessensgruppen, die Kundenbedürfnisse und ihr globales Umfeld definieren können. Dazu wird jeweils ein Thema und dessen Auswirkungen konkretisiert und ein Managementhandeln abgeleitet. Herr Prof. Dr. Zülch vom Management Institut Bochum betonte, dass vor allem dem Kunden und seinen Bedürfnissen eine besondere Bedeutung zukomme. Herr Doering verdeutlichte dieses „Eco-System“ anhand der drei Themen des Austauschs. Herr Gilfert wies in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Wichtigkeit hin, authentische Begeisterung bei allen relevanten Zielgruppen zu erzeugen.
Wir danken allen Teilnehmern für einen interessanten und konstruktiven Austausch und wünschen Ihnen eine entspannte Adventszeit und Fröhliche Weihnachten. Bleiben Sie gesund!!
Ihre EN-Agentur
Die Landesregierung hat am Montag, 14. Dezember 2020, die überarbeitete Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) von Sonntag in Nordrhein-Westfalen konsequent umsetzt. Danach gelten bis zunächst 10. Januar 2021 verschärfte Regelungen zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens in Nordrhein-Westfalen.
Zusätzlich zu den Regelungen, die bereits zum 1. November 2020 in Kraft getreten sind („Lockdown light“) gelten ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, folgende Regelungen:
Kontaktbeschränkungen
Religiöse Feiern
Handel
Dienstleistungen
Pflegeheime
Bildungseinrichtungen und Bibliotheken
Sport, Freizeit, Pyrotechnik und Reisen
Versammlungen und Veranstaltungen
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