Diese Hilfen sollen in erster Linie dazu dienen, die Fixkosten von Unternehmen zu decken. Dazu müssen die Firmen einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent nachweisen. Sie decken den Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 ab und müssen nicht zurück gezahlt werden. Erste Abschlagszahlungen sollen noch im Februar fließen.
Als Fixkosten werden unter anderem Pachten, Grundsteuern, Mietzahlungen, Leasingraten sowie Aufwendungen für Strom, Wasser und Heizung anerkannt. „Personalaufwendungen, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten gefördert. Schließlich können bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten gefördert werden sowie Marketing- und Werbekosten.“ Auch Investitionen in Digitalisierung können berücksichtigt werden. Einzelhändler können zudem Saisonware, die sie wegen des Lockdowns nicht verkauft bekommen, absetzen.
Einen schönen Überblick über die weiteren Corona Hilfen hat die Kanzlei FRIEBE - PRINZ + PARTNER erstellt.