10. Dezember 2020

Überblick: Außerordentliche Wirtschaftshilfe im Dezember und Überbrückungshilfe III

Im Dezember wird die „November-Hilfe“ zu den gleichen Bedingungen fortgeführt:

Ab Januar kommt die Überbrückungshilfe III. 
Bei Fragen zur Überbrückungshilfe steht Ihnen eine Hotline unter 
0211-7956 4996 zur Verfügung.

2. Dezember 2020

Art_EN in der WDR Lokalzeit

Auch die WDR Lokalzeit berichtet über das gemeinschaftliche, kooperative Projekt Art_EN – Hand in Hand für Wirtschaft und Kultur.

Die Stadt Breckerfeld steht hier exemplarisch für alle Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises. Künstler*innen und Händler*innen erzählen von der Chance, die ihnen das Projekt bietet und von der wirtschaftlichen Situation in der Vorweihnachtszeit des Jahres 2020.

Die Haptik des direkten Einkaufens wird der Onlinehandel niemals ersetzen können. Kunst sowieso nicht.

Kauft lokal! Kauft Kunst!

Und viel Spaß beim Schauen des Beitrages über Art_EN

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26. November 2020

Antragstellung für Abschlagszahlung zur Novemberhilfe ist gestartet

Das Verfahren der Antragstellung für die Abschlagszahlungen für die Novemberhilfe ist wie geplant am 25.11.2020 gestartet.

Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:

  • In einem zweistufigen Verfahren werden zunächst Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Novemberhilfe gewährt, höchstens jedoch bis zu 10.000 Euro pro Antragsteller.
  • Die Antragstellung erfolgt voll elektronisch über die Plattform.
  • Soloselbstständige können einen Antrag bis zu einer Höhe von 5.000 Euro selbst über die Plattform stellen. Andere Unternehmen stellen den Antrag über einen prüfenden Dritten, das heißt über den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt.
  • Die Abschlagszahlung wird einfach und unbürokratisch auf Grundlage des regulären Antrags auf Novemberhilfe gewährt. Ein separater Antrag auf Abschlagszahlung ist nicht notwendig. Wird ein Antrag im Rahmen des Stichprobenverfahrens oder aufgrund konkreter Anhaltspunkte einer vertieften Überprüfung unterzogen, wird die Abschlagszahlung nicht sofort ausgezahlt. In einer zweiten Stufe findet soweit möglich ein automatisierter Abgleich mit Daten der Finanzverwaltung statt.
  • Um Missbrauch vorzubeugen, sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen. So ist für die Authentifizierung im Direktantrag insbesondere ein ELSTER-Zertifikat zwingend erforderlich.

Die Auszahlungen der Abschlagszahlung sollen kurz nach Einreichung des Antrags starten, das heißt noch im November.

25. November 2020

“Vom Lean zum Smart: Anwendungs- und Forschungsberichte zur industriellen Bildverarbeitung für eine prädiktive Qualitätskontrolle” am 03. Dezember

Reihe 'Südwestfalen DIGITAL': Gemeinsam mit unseren Partnern im Projekt Produktion.Digital.Südwestfalen und dem Transferverbund Südwestfalen laden wir Sie herzlich ein zur Teilnahme an folgendem Online-Seminar:

Donnerstag 03. Dezember 2020, 15:00 - 16.00 Uhr

ONLINE-SEMINAR: Vom Lean zum Smart: Anwendungs- und Forschungsberichte zur industriellen Bildverarbeitung für eine prädiktive Qualitätskontrolle

1. Begrüßung
Dr. Dirk Drenk, Geschäftsführer wfl Wirtschaftsförderung Lippstadt GmbH

2. Digital Lean – Erfolgsfaktoren einer schlanken Produktion messbar machen
Dr. Benjamin Nagel, verlinked GmbH, Paderborn

3. Bildverarbeitung mit künstlicher Intelligenz – Anwendungsmöglichkeiten und Beispiele aus der Smart Factory und Smart City
Dr.-Ing. Holger Flatt, Gruppenleiter Intelligente Sensorsysteme, Fraunhofer IOSB-INA, Institutsteil für industrielle Automation, Lemgo

4. Bildgebende Verfahren zur 100% inline Qualitätsüberwachung für den Bereich der Oberflächentechnik am Beispiel von lackierten Holz- und Metallprodukten
Christian Els, sentin GmbH, Bochum

Erfahren Sie hier Details zu den Themen des Seminar-Programm.

Im Anschluss an die Impulsvorträge haben Sie die Möglichkeit virtuell zu netzwerken und sich mit den Projektpartnern und weiteren TeilnehmerInnen auszutauschen.

Im Projekt„Produktion.Digital.Südwestfalen“ unterstützen die beiden Scouts Markus Kürpik und Marco Engel kleine und mittelständische Unternehmen des produzierenden Gewerbes bei der Lösung von individuellen Digitalisierungsfragestellungen. Räumlich konzentriert sich das Projekt auf die Region Südwestfalen und den Ennepe-Ruhr-Kreis.

Sind möchten dabei sein? Hier geht es zur Anmeldung. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie per Mail den Einwahllink.

Für Ihre Rückfragen steht Brigitte Drees, EN-Agentur, unter Tel.: 02324-5648 14 oder per E-Mail drees@en-agentur.de gerne bereit.

18. November 2020

Wir sind nur noch mobil erreichbar!

In diesen turbulenten Zeiten möchten wir jederzeit verfügbar sein.

Auch wir als EN-Agentur haben uns bereits im letzten Jahr auf das mobile Arbeiten umgestellt. Dazu gehört es natürlich auch mobil und im Homeoffice erreichbar zu sein.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir unsere Festnetznummern deaktiviert und ausschließlich über die Mobilfunknummern, die sie sowohl der jeweiligen Signatur Ihres Ansprechpartners oder der Teamseite unserer Homepage entnehmen können, telefonisch zu kontaktieren sind.

Ob in der GRAUZONE, im Homeoffice oder unterwegs – so können Sie uns jederzeit erreichen.

Bitte aktualisieren auch Sie unsere Kontaktdaten.

Zentral ist die EN-Agentur nach wie vor unter der 02324 - 56 48 0 erreichbar.

Wir wünschen frohes mobiles Schaffen.

Bleiben Sie gesund!

Ihre
EN-Agentur

16. November 2020

www.art-en.de gestartet!

Dauerhaftes Internetportal für Kunst- und Kulturschaffende aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis geht online

Bald ist es soweit: Am Freitag, den 27. November, rechtzeitig im Vorweihnachtsgeschäft, startet die Aktion Art_EN gleichzeitig in allen neun Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises. Vom 27. November bis zum 13. Dezember werden der Gang durch die Stadt und der Einkauf besonders, denn in allen Städten werden sich Kunst- und Kulturschaffende mit ihren Werken in Ladenlokalen präsentieren.   

ART_EN ist ein Gemeinschafts-Projekt aller 9 Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises. Und die Mühen aller Beteiligten in den Städten haben sich gelohnt und können sich sehen lassen: Insgesamt stellen im gesamten Kreisgebiet beachtliche 185 EinzelhändlerInnen und Dienstleistungsunternehmen ihre Schaufenster für rund 160 Kulturschaffende zur Verfügung.

Die künstlerische Vielfalt zeigt in geballter Form, wieviel kreatives Potenzial im Ennepe-Ruhr-Kreis ansässig ist. „Wir dürfen uns auf eine bunte Palette unterschiedlichster Kunstobjekte freuen und auf eine Gemeinschaftsaktion, die Licht und Farbe in diesen besonderen Winter 2020 bringen wird“, betont Landrat Olaf Schade. 

Diese Aktion ist aufgrund der speziellen Rahmenbedingungen im Corona-Jahr entstanden: „Ohne die finanzielle Unterstützung der AVU, des Ennepe-Ruhr-Kreises, der AHE und der Volksbank Sprockhövel wäre ein solches Projekt nicht zu realisieren gewesen,“ bedankt sich Jürgen Köder, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH. 

Damit es bei ART_EN nicht bei einem einmaligen Event bleibt, bietet die EN-Agentur im Rahmen des Projektes ab sofort das Internet-Portal www.art-en.de an. Für die Kunst- und Kulturschaffenden, ansässig im Ennepe-Ruhr-Kreis, ist die Nutzung dieses Portals kostenfrei. Eintragungen können ab sofort vorgenommen werden. Kunst- und Kulturinteressierte können so unter www.art-en.de in die Szene eintauchen, auf Entdeckungstour gehen, ihre LieblingskünstlerInnen besuchen und neue kennenlernen. Zudem werden auf diesem Portal Events und Termine der Szene zu finden sein.

Registrieren Sie sich und werden Sie Teil von art-en.de!

Weitere Informationen erhalten Sie bei Katja Kamlage und Marie Nehles, EN-Agentur, erreichbar unter art_en@ennepe-ruhr-entdecken.de.  

13. November 2020

SONDERPROGRAMM FÜR KREISLAUFWIRTSCHAFT UND RESSOURCENEFFIZIENZ

Das Sonderprogramm unterstützt Unternehmen dabei, ihre gesamten Geschäftsabläufe kreislauforientiert zu gestalten und neue Konzepte für die Produktegestaltung zu entwickeln. Dazu wird unter anderem das erfolgreiche Beratungsprogramm Ressourceneffizienz.NRW des Landes aufgestockt. So können gerade kleine und mittlere Unternehmen durch eine Erhöhung der Förderquote von 50 auf 70 Prozent noch stärker von externer Beratung profitieren und in ressourceneffiziente Verfahren und Projekte investieren. Hier fällt der im Auftrag des NRW-Umweltministeriums tätigen Effizienz-Agentur NRW (EFA) mit ihrem Beratungsangebot zur Steigerung der Ressourceneffizienz eine wichtige Schlüsselrolle zu.

Darüber hinaus fördert das Land anteilig neuartige ressourceneffiziente Technologien bzw. Recyclingtechnologien, die erstmalig großtechnisch zur Anwendung kommen sollen, mit bis zu 500.000 Euro. Die Vorhaben müssen bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein.

Projektanträge können ab sofort beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen (LANUV) eingereicht werden.

Weitere Informationen:

INFOVERANSTALTUNGEN
Zur Information bietet die Effizienz-Agentur NRW in Kooperation mit verschiedenmen regionalen Partnern in den kommende Wochen eine Reihe von Online-Infoveransalttungen zu den Rahmenbedingungen und Inhaltend des Sonderprogramms an, die folgende Liste wird sukzessive erweiter:

  • Dienstag, 17. November 2020
    15:00 bis 16:00 Uhr
    Infoveranstaltung in Kooperation mit der KölnBuisness Wirtschaftsförderungs-GmbH, Wirtschaftsförderung Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Wirtschaftsförderung der Stadt Bonn
    ZUR ANMELDUNG
  • Donnerstag, 26. November 2020
    10:00 bis 11:00 Uhr
    Infoveranstaltung in Kooperation mit der Business Metropole Ruhr (BMR):
    ZUR ANMELDUNG
  • Donnerstag, 26. November 2020
    15:00 bis 16:00 Uhr
    Infoveranstaltung in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH
    ZUR ANMELDUNG

31. Oktober 2020

Wie Unternehmen und Selbstständige an die au­ßer­or­dent­li­che Wirt­schafts­hil­fe No­vem­ber kommen

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Weitere Details und Bedingungen der Hilfen stehen jetzt fest.

Für die außerordentliche Wirtschaftshilfe gelten folgende Rahmenbedingungen:

  1. Gesamtvolumen: Die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird ein Finanzvolumen von voraussichtlich ca. 10 Milliarden Euro haben.
  2. Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen und indirekt betroffene Unternehmen nach folgender Maßgabe:

    Direkt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unternehmen.

    Indirekt Betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.
  3. Welche Förderung gibt es?
    Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. Euro, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum des Unternehmens das zulässt (Kleinbeihilfenregelung der EU).
    Zuschüsse über 1 Millionen Euro bedürfen für die Novemberhilfe noch der Notifizierung und Genehmigung der EU-Kommission. Die Bundesregierung ist derzeit in intensiven Gesprächen mit der Europäischen Kommission, um eine solche Genehmigung für höhere Zuschüsse zu erreichen.
    Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen.
    Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der durchschnittliche Wochenumsatz im Oktober 2020 oder der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung gewählt werden.
  4. Anrechnung erhaltener Leistungen: Andere staatliche Leistungen, die für den Förderzeitraum November 2020 gezahlt werden, werden angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld.
  5. Anrechnung von erzielten Umsätzen im Monat November: Wenn im November trotz der grundsätzlichen Schließung Umsätze erzielt werden, so werden diese bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet. Um eine Überförderung von mehr als 100 Prozent des Vergleichs-Umsatzes zu vermeiden, erfolgt bei darüber hinausgehenden Umsätzen eine entsprechende Anrechnung.

    Für Restaurants gilt eine Sonderregelung, wenn sie Speisen im Außerhausverkauf anbieten. Hier wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 auf diejenigen Umsätze begrenzt, die dem vollen Mehrwertsteuersatz unterliegen, also die im Restaurant verzehrten Speisen. Damit werden die Umsätze des Außerhausverkaufs – für die der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt – herausgerechnet. Im Gegenzug werden diese Umsätze des Außerhausverkaufs während der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen, um eine Ausweitung dieses Geschäfts zu begünstigen. Beispiel: Eine Pizzeria hatte im November 2019 8.000 Euro Umsatz durch Verzehr im Restaurant und 2.000 Euro durch Außerhausverkauf. Sie erhält daher 6.000 Euro Novemberhilfe (75 Prozent von 8.000 Euro), d. h. zunächst etwas weniger als andere Branchen (75 Prozent des Vergleichsumsatzes). Dafür kann die Pizzeria im November 2020 deutlich mehr als die allgemein zulässigen 2.500 Euro (25 Prozent von 10.000 Euro) an Umsatz mit Lieferdiensten erzielen, ohne dass eine Kürzung der Förderung erfolgt.
  6. Antragstellung: Die Anträge können in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Die Auszahlung soll über die Überbrückungshilfe-Plattform durch die Länder erfolgen.

    Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.

FAQ zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen unter: www.bundesfinanzministerium.de/novemberhilfe
oder nutzen Sie unsere Corona-Hotline: 02324/56480

29. Oktober 2020

Neue Corona-Maßnahmen für November 2020 beschlossen

Bund und Länder haben neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen, um den starken Anstieg der Neuinfektionen aufzuhalten und so eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern. Ziel des Teil-Lockdowns ist es, die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/Woche zu senken. Die Maßnahmen gelten vom 2. bis voraussichtlich 30. November 2020.

I. Kontakte auf absolut nötiges Minimum reduzieren

  • Kontakte zu Menschen außerhalb des eigenen Hausstands auf ein Minimum beschränken
  • Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, jedoch in jedem Falle mit maximal 10 Personen
  • auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten
  • gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge 

II. Gastronomiebetriebe müssen temporär schließen

  • Institutionen und Einrichtungen der Freizeitgestaltung werden geschlossen (Theater, Konzerthäuser, Kinos oder auch Fitnessstudios)
  • Freizeit- und Amateursportbetrieb wird eingestellt - mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand
  • Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden
  • Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen
  • Lieferung und Abholung von Speisen ist davon ausgenommen

III. Schulen und Kitas bleiben geöffnet

  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden ebenfalls geschlossen
  • Medizinisch notwendige Behandlungen (bspw. Physiotherapien) bleiben möglich
  • Friseursalons und der Groß- und Einzelhandel bleiben unter Hygiene-Auflagen geöffnet
  • Schul- und Kita-Betrieb geht weiter, die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

IV. Bund gewährt außerordentliche Wirtschaftshilfe

  • Bund gewährt Unternehmen und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen erfasst werden, eine außerordentliche Wirtschaftshilfe
  • Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund mit 75 Prozent des Umsatzes (im Vergleich zum Vorjahresmonat) aus, bei größeren Unternehmen wird nach EU-Beihilferecht entschieden
  • Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden haben
  • Bestehende Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Einrichtungen werden verlängert (Überbrückungshilfe III), dies betrifft zum Beispiel die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen
  • KfW-Schnellkredit wird für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst
  • Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche sollen verbessert werden

Nach Ablauf von zwei Wochen werden Bund und Länder sich erneut beraten und notwendige Anpassungen vornehmen. Den vollständigen Beschluss von Bund und Ländern können Sie hier einsehen.

28. Oktober 2020

Erster “Spatenstich” des geförderten Breitbandausbaus

Der allererste "Spatenstich" des geförderten Breitbandausbaus im Ennepe-Ruhr-Kreis erfolgte am 20.10.2020 in Witten in Anwesenheit von Landrat Olaf Schade und Vertretern der Fördermittelgeber Bund und Land.

Zu diesem Ereignis bietet der Ennepe-Ruhr-Kreis eine Website für alle wichtigen Informationen zum geförderten Breitbandausbau im Kreisgebiet. Die Seite wird regelmäßig erweitert und aktualisiert.

Die Inhalte dieser Seite sind in vier Themenfelder aufgeteilt:

  • Basisinformationen für alle Interessierten, 
  • weitere allgemeine Informationen für Bürgerinnen und Bürger,
  • speziellere Informationen für Unternehmen und
  • Experteninfos. 

(Von links: Breitbandbeauftragter Ulrich Schilling, Regionaler Breitbandbeauftragter der Telekom GmbH Stefan Baldzun, Landrat Olaf Schade, Bürgermeister Frank Hasenberg (Wetter), Bürgermeisterin Sonja Leidemann (Witten), Peter Uphoff - Wirtschaftsförderung Wetter, Sandra Schüler -Kämmerin Breckerfeld, Lena Dobrick - Wirtschaftsförderung Gevelsberg, Georg Plassmann -Wirtschaftsförderung Hattingen
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