16. November 2020

www.art-en.de gestartet!

Dauerhaftes Internetportal für Kunst- und Kulturschaffende aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis geht online

Bald ist es soweit: Am Freitag, den 27. November, rechtzeitig im Vorweihnachtsgeschäft, startet die Aktion Art_EN gleichzeitig in allen neun Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises. Vom 27. November bis zum 13. Dezember werden der Gang durch die Stadt und der Einkauf besonders, denn in allen Städten werden sich Kunst- und Kulturschaffende mit ihren Werken in Ladenlokalen präsentieren.   

ART_EN ist ein Gemeinschafts-Projekt aller 9 Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises. Und die Mühen aller Beteiligten in den Städten haben sich gelohnt und können sich sehen lassen: Insgesamt stellen im gesamten Kreisgebiet beachtliche 185 EinzelhändlerInnen und Dienstleistungsunternehmen ihre Schaufenster für rund 160 Kulturschaffende zur Verfügung.

Die künstlerische Vielfalt zeigt in geballter Form, wieviel kreatives Potenzial im Ennepe-Ruhr-Kreis ansässig ist. „Wir dürfen uns auf eine bunte Palette unterschiedlichster Kunstobjekte freuen und auf eine Gemeinschaftsaktion, die Licht und Farbe in diesen besonderen Winter 2020 bringen wird“, betont Landrat Olaf Schade. 

Diese Aktion ist aufgrund der speziellen Rahmenbedingungen im Corona-Jahr entstanden: „Ohne die finanzielle Unterstützung der AVU, des Ennepe-Ruhr-Kreises, der AHE und der Volksbank Sprockhövel wäre ein solches Projekt nicht zu realisieren gewesen,“ bedankt sich Jürgen Köder, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH. 

Damit es bei ART_EN nicht bei einem einmaligen Event bleibt, bietet die EN-Agentur im Rahmen des Projektes ab sofort das Internet-Portal www.art-en.de an. Für die Kunst- und Kulturschaffenden, ansässig im Ennepe-Ruhr-Kreis, ist die Nutzung dieses Portals kostenfrei. Eintragungen können ab sofort vorgenommen werden. Kunst- und Kulturinteressierte können so unter www.art-en.de in die Szene eintauchen, auf Entdeckungstour gehen, ihre LieblingskünstlerInnen besuchen und neue kennenlernen. Zudem werden auf diesem Portal Events und Termine der Szene zu finden sein.

Registrieren Sie sich und werden Sie Teil von art-en.de!

Weitere Informationen erhalten Sie bei Katja Kamlage und Marie Nehles, EN-Agentur, erreichbar unter art_en@ennepe-ruhr-entdecken.de.  

13. November 2020

SONDERPROGRAMM FÜR KREISLAUFWIRTSCHAFT UND RESSOURCENEFFIZIENZ

Das Sonderprogramm unterstützt Unternehmen dabei, ihre gesamten Geschäftsabläufe kreislauforientiert zu gestalten und neue Konzepte für die Produktegestaltung zu entwickeln. Dazu wird unter anderem das erfolgreiche Beratungsprogramm Ressourceneffizienz.NRW des Landes aufgestockt. So können gerade kleine und mittlere Unternehmen durch eine Erhöhung der Förderquote von 50 auf 70 Prozent noch stärker von externer Beratung profitieren und in ressourceneffiziente Verfahren und Projekte investieren. Hier fällt der im Auftrag des NRW-Umweltministeriums tätigen Effizienz-Agentur NRW (EFA) mit ihrem Beratungsangebot zur Steigerung der Ressourceneffizienz eine wichtige Schlüsselrolle zu.

Darüber hinaus fördert das Land anteilig neuartige ressourceneffiziente Technologien bzw. Recyclingtechnologien, die erstmalig großtechnisch zur Anwendung kommen sollen, mit bis zu 500.000 Euro. Die Vorhaben müssen bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein.

Projektanträge können ab sofort beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen (LANUV) eingereicht werden.

Weitere Informationen:

INFOVERANSTALTUNGEN
Zur Information bietet die Effizienz-Agentur NRW in Kooperation mit verschiedenmen regionalen Partnern in den kommende Wochen eine Reihe von Online-Infoveransalttungen zu den Rahmenbedingungen und Inhaltend des Sonderprogramms an, die folgende Liste wird sukzessive erweiter:

  • Dienstag, 17. November 2020
    15:00 bis 16:00 Uhr
    Infoveranstaltung in Kooperation mit der KölnBuisness Wirtschaftsförderungs-GmbH, Wirtschaftsförderung Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Wirtschaftsförderung der Stadt Bonn
    ZUR ANMELDUNG
  • Donnerstag, 26. November 2020
    10:00 bis 11:00 Uhr
    Infoveranstaltung in Kooperation mit der Business Metropole Ruhr (BMR):
    ZUR ANMELDUNG
  • Donnerstag, 26. November 2020
    15:00 bis 16:00 Uhr
    Infoveranstaltung in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH
    ZUR ANMELDUNG

31. Oktober 2020

Wie Unternehmen und Selbstständige an die au­ßer­or­dent­li­che Wirt­schafts­hil­fe No­vem­ber kommen

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Weitere Details und Bedingungen der Hilfen stehen jetzt fest.

Für die außerordentliche Wirtschaftshilfe gelten folgende Rahmenbedingungen:

  1. Gesamtvolumen: Die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird ein Finanzvolumen von voraussichtlich ca. 10 Milliarden Euro haben.
  2. Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen und indirekt betroffene Unternehmen nach folgender Maßgabe:

    Direkt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unternehmen.

    Indirekt Betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.
  3. Welche Förderung gibt es?
    Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. Euro, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum des Unternehmens das zulässt (Kleinbeihilfenregelung der EU).
    Zuschüsse über 1 Millionen Euro bedürfen für die Novemberhilfe noch der Notifizierung und Genehmigung der EU-Kommission. Die Bundesregierung ist derzeit in intensiven Gesprächen mit der Europäischen Kommission, um eine solche Genehmigung für höhere Zuschüsse zu erreichen.
    Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen.
    Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der durchschnittliche Wochenumsatz im Oktober 2020 oder der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung gewählt werden.
  4. Anrechnung erhaltener Leistungen: Andere staatliche Leistungen, die für den Förderzeitraum November 2020 gezahlt werden, werden angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld.
  5. Anrechnung von erzielten Umsätzen im Monat November: Wenn im November trotz der grundsätzlichen Schließung Umsätze erzielt werden, so werden diese bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet. Um eine Überförderung von mehr als 100 Prozent des Vergleichs-Umsatzes zu vermeiden, erfolgt bei darüber hinausgehenden Umsätzen eine entsprechende Anrechnung.

    Für Restaurants gilt eine Sonderregelung, wenn sie Speisen im Außerhausverkauf anbieten. Hier wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 auf diejenigen Umsätze begrenzt, die dem vollen Mehrwertsteuersatz unterliegen, also die im Restaurant verzehrten Speisen. Damit werden die Umsätze des Außerhausverkaufs – für die der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt – herausgerechnet. Im Gegenzug werden diese Umsätze des Außerhausverkaufs während der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen, um eine Ausweitung dieses Geschäfts zu begünstigen. Beispiel: Eine Pizzeria hatte im November 2019 8.000 Euro Umsatz durch Verzehr im Restaurant und 2.000 Euro durch Außerhausverkauf. Sie erhält daher 6.000 Euro Novemberhilfe (75 Prozent von 8.000 Euro), d. h. zunächst etwas weniger als andere Branchen (75 Prozent des Vergleichsumsatzes). Dafür kann die Pizzeria im November 2020 deutlich mehr als die allgemein zulässigen 2.500 Euro (25 Prozent von 10.000 Euro) an Umsatz mit Lieferdiensten erzielen, ohne dass eine Kürzung der Förderung erfolgt.
  6. Antragstellung: Die Anträge können in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Die Auszahlung soll über die Überbrückungshilfe-Plattform durch die Länder erfolgen.

    Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.

FAQ zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen unter: www.bundesfinanzministerium.de/novemberhilfe
oder nutzen Sie unsere Corona-Hotline: 02324/56480

29. Oktober 2020

Neue Corona-Maßnahmen für November 2020 beschlossen

Bund und Länder haben neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen, um den starken Anstieg der Neuinfektionen aufzuhalten und so eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern. Ziel des Teil-Lockdowns ist es, die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/Woche zu senken. Die Maßnahmen gelten vom 2. bis voraussichtlich 30. November 2020.

I. Kontakte auf absolut nötiges Minimum reduzieren

  • Kontakte zu Menschen außerhalb des eigenen Hausstands auf ein Minimum beschränken
  • Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, jedoch in jedem Falle mit maximal 10 Personen
  • auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten
  • gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge 

II. Gastronomiebetriebe müssen temporär schließen

  • Institutionen und Einrichtungen der Freizeitgestaltung werden geschlossen (Theater, Konzerthäuser, Kinos oder auch Fitnessstudios)
  • Freizeit- und Amateursportbetrieb wird eingestellt - mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand
  • Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden
  • Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen
  • Lieferung und Abholung von Speisen ist davon ausgenommen

III. Schulen und Kitas bleiben geöffnet

  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden ebenfalls geschlossen
  • Medizinisch notwendige Behandlungen (bspw. Physiotherapien) bleiben möglich
  • Friseursalons und der Groß- und Einzelhandel bleiben unter Hygiene-Auflagen geöffnet
  • Schul- und Kita-Betrieb geht weiter, die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

IV. Bund gewährt außerordentliche Wirtschaftshilfe

  • Bund gewährt Unternehmen und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen erfasst werden, eine außerordentliche Wirtschaftshilfe
  • Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund mit 75 Prozent des Umsatzes (im Vergleich zum Vorjahresmonat) aus, bei größeren Unternehmen wird nach EU-Beihilferecht entschieden
  • Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden haben
  • Bestehende Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Einrichtungen werden verlängert (Überbrückungshilfe III), dies betrifft zum Beispiel die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen
  • KfW-Schnellkredit wird für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst
  • Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche sollen verbessert werden

Nach Ablauf von zwei Wochen werden Bund und Länder sich erneut beraten und notwendige Anpassungen vornehmen. Den vollständigen Beschluss von Bund und Ländern können Sie hier einsehen.

28. Oktober 2020

Erster “Spatenstich” des geförderten Breitbandausbaus

Der allererste "Spatenstich" des geförderten Breitbandausbaus im Ennepe-Ruhr-Kreis erfolgte am 20.10.2020 in Witten in Anwesenheit von Landrat Olaf Schade und Vertretern der Fördermittelgeber Bund und Land.

Zu diesem Ereignis bietet der Ennepe-Ruhr-Kreis eine Website für alle wichtigen Informationen zum geförderten Breitbandausbau im Kreisgebiet. Die Seite wird regelmäßig erweitert und aktualisiert.

Die Inhalte dieser Seite sind in vier Themenfelder aufgeteilt:

  • Basisinformationen für alle Interessierten, 
  • weitere allgemeine Informationen für Bürgerinnen und Bürger,
  • speziellere Informationen für Unternehmen und
  • Experteninfos. 

(Von links: Breitbandbeauftragter Ulrich Schilling, Regionaler Breitbandbeauftragter der Telekom GmbH Stefan Baldzun, Landrat Olaf Schade, Bürgermeister Frank Hasenberg (Wetter), Bürgermeisterin Sonja Leidemann (Witten), Peter Uphoff - Wirtschaftsförderung Wetter, Sandra Schüler -Kämmerin Breckerfeld, Lena Dobrick - Wirtschaftsförderung Gevelsberg, Georg Plassmann -Wirtschaftsförderung Hattingen

27. Oktober 2020

ABGESAGT: Pflanzaktion in Witten am 07. November wird verschoben!

Für den 07. November plante die EN-Agentur gemeinsam mit dem Rotaract-Club (Witten-Wetter-Ruhrtal) und Plant for the Planet eine gemeinsame Pflanzaktion für und mit Unternehmen im Vormholzer Wald in Witten.

Bereits in den ersten Tagen nach Bekanntwerden der Veranstaltung gab es eine überwältigende Resonanz seitens der Unternehmerschaft des Ennepe-Ruhr-Kreises. Etliche Anmeldungen zur Aktion und Baumspenden erreichten uns - dafür möchten wir uns schon jetzt herzlich bei Ihnen bedanken!

Vergangene Woche folgte dann leider aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Fallzahlen die Absage der Veranstaltung durch den zuständigen Förster.

Die Rückmeldungen aus den Reihen der Unternehmer*innen haben uns jedoch gezeigt, dass wir mit der Initiierung der Pflanzaktion ein wichtiges Angebot für regionalen Klimaschutz geschaffen haben. Daher arbeiten wir aktuell bereits an der Konzeption einer Pflanzaktion auf einer alternativen Fläche im EN-Kreis, die unter Einhaltung aller Hygienevorschriften stattfinden kann.

Ihre bisherigen Spenden verbleiben vorerst auf dem Spendenkonto und behalten ihre Gültigkeit. Sollten wir trotz aller Bemühungen keine alternative Fläche für die Durchführung der Pflanzaktion finden, werden die entsprechenden Summen selbstverständlich umgehend an Sie zurückgezahlt.

Über die weiteren Entwicklungen und einen neuen Termin halten wir Sie über unsere Homepage auf dem Laufenden.

Bei Rückfragen melden Sie sich gerne bei Kathrin Peters (Mail: peters@en-agentur.de / Tel.:+49178/6643 823).

Bildnachweis: unsplash.com, kellysikkema, 2020.

23. Oktober 2020

NRW-Umweltministerium startet Sonderprogramm Umweltwirtschaft

Die Innovationsfähigkeit von Unternehmen ist von zentraler Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung während der Corona-Krise und für eine anschließende wirtschaftliche Erholung. Dafür ist die Umweltwirtschaft ein hervorragender Beleg. Für die Unterstützung von Unternehmen der Umweltwirtschaft, zum Beispiel zur Entwicklung von energieeinsparenden und ressourcenschonenden Produkten und Dienstleistungen, stellt das Land jetzt zusätzlich fünf Millionen Euro bereit.

Das Sofortprogramm Umweltwirtschaft wurde vom Umweltministerium im Rahmen des Landeskonjunkturprogramms erarbeitet und adressiert zwei Programmteile. Der Programmteil „Forschung, Entwicklung und Innovation“ ermöglicht es Unternehmen, sich trotz der derzeit teils widrigen Marktsituation innovativ zu positionieren und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Vom zweiten Programmteil „Maßnahmen im Bereich Grüne Gründungen“ profitieren ausschließlich neugegründete Unternehmen der Umweltwirtschaft, die bei der Entwicklung von Prototypen gefördert und bei der Erschließung der Märkte unterstützt werden.

Die Förderung erfolgt auf Basis von Zuschüssen und kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben abdecken. Es kommen vereinfachte Förderbedingungen zur Anwendung. Projektanträge können ab sofort beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Die Antragsfrist für Programmteil 1 endet am 26. November 2020, für Programmteil 2 am 31. Dezember 2020.

22. Oktober 2020

Überbrückungshilfe II kann ab heute beantragt werden

Ab heute (22.10.2020) können über die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni-August 2020) an. Sie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.

Die Bedingungen wurden verbessert und erleichtert. So wurde die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro gestrichen. Höhere Fördersätze gibt es auch für Unternehmen, die weiterhin praktisch vollständig still liegen, wie zum Beispiel die Veranstalter- oder Schaustellerbranche. Auch können Unternehmen, deren Umsatz um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, nun Überbrückungshilfe beantragen. Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung daran, die Hilfen auch über den Dezember 2020 hinaus zu verlängern. Das hat die Ministerpräsidentenkonferenz am 14. Oktober beschlossen.

Angesichts steigender Infektionszahlen fördert die Überbrückungshilfe II für den Zeitraum September bis Dezember 2020 künftig auch Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in die Außenbereiche, wo die Ansteckungsrisiken geringer sind. Förderfähig sind hierfür z.B. die Anschaffung von Außenzelten oder Wärmestrahlern.

Die Antragsfrist für die Phase 2 endet am 31. Dezember 2020.

12. Oktober 2020

Bundesbildungsministerium startet JOBSTARTER Transfer

Mit dem Programm JOBSTARTER plus fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2014 bundesweit Projekte, die Impulse für die berufliche Bildung setzen und regionale Ausbildungsstrukturen verbessern. Rund 230 geförderte Projekte stehen vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei allen Fragen rund um die Ausbildung beratend zur Seite. Diese Förderung wird mit der aktuellen Förderbekanntmachung „JOBSTARTER plus – für die Zukunft ausbilden“ (kurz: JOBSTARTER Transfer) ausgeweitet, um das Wissen aus den einzelnen Projekten noch besser in die Fläche zu bringen. Mit der Förderung JOBSTARTER Transfer wird künftig das JOBSTARTER-Erfahrungswissen an Kammern, Bildungsträger oder die Betriebe selbst weitergegeben. Dafür will das BMBF für jedes Projekt bis zu 130.000 Euro in die Hand nehmen.

Ziel der Förderung dieser max. 18-monatigen Projekte ist es, die bereits von Projekten der 4. Förderrunde erarbeiteten Konzepte und Instrumente zur Ansprache und Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beispielsweise in Form von Leitfäden, Checklisten, Veranstaltungsformaten, Handlungsanlei­tungen und ähnliches über die Ursprungsregion des Projekts hinaus zu verbreiten und sicherzustellen, dass dies entweder durch Dritte oder den Verbundpartner zum Einsatz kommen und dauerhaft als Unterstützungsleistungen für Ausbildungsbetriebe zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen auch zu den einzelnen Förderrunden finden Sie auf der Webseite des Jobstarter-Programms.

5. Oktober 2020

Bund unterstützt Freie Darstellende Künste

Mit insgesamt bis zu 65 Millionen Euro unterstützt der Bund die Freien Darstellenden Künste im Rahmen des Zukunftsprogramms NEUSTART Kultur. Das Programm „TakeThat“ umfasst künstlerische Projekte, strukturbildende Maßnahmen sowie Vorhaben zur Publikumsentwicklung, zu Kooperationen und zum Wissenstransfer. Freie Ensembles, Einzelkünstlerinnen und -künstler, Produktionsstätten und -büros, Netzwerke und Festivals aus allen Sparten der Freien Darstellenden Künste können ab sofort in fünf verschiedenen Fördermodulen Mittel beantragen, um ihren Spielbetrieb unter Corona-Bedingungen wieder aufzunehmen.

Ausgearbeitet wurde das Programm zusammen mit dem Fonds Darstellende Künste e.V. Die Antragsunterlagen und Fördergrundsätze stehen unter www.fonds-daku.de/takethat bereit. Zusätzlich bietet der Fonds auch Beratung zur Antragsstellung an. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Antragstellenden nicht überwiegend öffentlich finanziert werden. Zudem müssen sie seit mindestens zwei Jahren professionell in den Freien Darstellenden Künsten tätig sein und ihren Sitz in Deutschland haben.

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