Nach einem Sitzungsmarathon hat sich der Koalitionsausschuss auf eine Reform des Wahlrechts und auf ein Corona-Paket geeinigt. Zentraler Punkt des Pakets ist eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes.

Folgende Punkte wurden unter anderem beschlossen:

Kurzarbeitergeld
Das Kurzarbeitergeld wird verlängert. Bis Ende 2021 soll das Hilfsmittel gegen Massenentlassungen ausgezahlt werden können.

Insolvenzrecht
Die bestehenden Lockerungen im Insolvenzrecht werden verlängert, um eine Pleitewelle weiter zu verhindern. Bis Ende des Jahres wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung weiter ausgesetzt.

Kinderkrankengeld
Gesetzlich Versicherten stehen für 2020 wegen der Corona-Krise mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung. Für Elternpaare soll das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und für Alleinerziehende für zusätzliche zehn Tage gewährt werden.

Überbrückungshilfen
Die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Betriebe werden bis Ende des Jahres verlängert. Das Programm war bisher bis Ende August befristet. Für die Zuschüsse hatte der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant.

Grundsicherung
Von der Krise besonders betroffene Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer sollen erleichterten Zugang zur Grundsicherung erhalten. Dazu sollen beim Schonvermögen großzügigere Regelungen gelten. Auch der wegen der Corona-Krise erleichterte Zugang zur Grundsicherung insgesamt soll verlängert werden - bis Ende 2021.

Förderprogramm für Klimaanlagen
Es soll ein auf 2020 und 2021 befristetes Förderprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro zur Corona-gerechten Umrüstung von Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten finanziert werden.