Digitale Technologien bieten Chancen in der Krise – Förderanträge für kluge Lösungen stellen.

Viele Händlerinnen und Händler in Nordrhein-Westfalen kämpfen noch mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Um wichtige Chancen zu nutzen, setzen sie zunehmend auf digitale Technologien: Seit dem Start des Sonderprogramms 2020 zum Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ am 25. Juni wurden weit mehr als 200 Förderanträge eingereicht. Wegen der großen Nachfrage hat die Landesregierung nun das Fördervolumen aufgestockt und die Einreichfrist um zwei Wochen verlängert: Bis zum 15. September 2020 können Projektideen beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Alle Anträge, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, werden zügig bewilligt.

Der Projektaufruf richtet sich an Unternehmen des stationären Einzelhandels mit weniger als 50 Beschäftigen, die auf einen Umsatz von maximal zehn Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu zehn Millionen Euro kommen. Gefördert werden kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen. Die Projekte müssen bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent. Das Projekt muss zudem unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen.
 
Weitere Informationen zum Aufruf, Bewerbungsunterlagen und die Fördergrundlagen finden Sie unter www.digihandel.nrw.

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