Bild-Zusammenfassung: 3G am Arbeitsplatz. Als Arbeitnehmer beachten:
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24.11.2021 Corona-Regeln am Arbeitsplatz (3G-Regeln)

Betriebsstätten

Ab dem o.g. Datum gelten für alle Arbeitsstätten die sog. 3G-Regel, also für alle Betriebe, mit allen ihren Betriebsflächen (Büros, Werkstätten, Baustellen, Freiflächen, Nebenräume und Kantinen).

Alle Beschäftigten

Alle Arbeitnehmer müssen nachweisen, ob sie geimpft, genesen oder frisch getestet sind. Die getesteten benötigen täglich einen Nachweis, das sie keine Corona-Infektion haben.

Selbsttest

Selbsttest zu Hause werden nicht als Nachweis anerkannt. Die Beschäftigen müssen sich entweder kostenlos in einem Testzentrum den Nachweis attestieren lassen oder unter Aufsicht im Betrieb selbst testen. PCR-Test dürfen maximal 48 Stunden zurückliegen.

Arbeitgeber-Kontrolle

Die Arbeitgeber müssen die 3G-Regeln kontrollieren und dürfen daher auch nach Nachweisen fragen. Ungeimpfte müssen von den Arbeitgebern täglich kontrolliert werden. Bei Verstößen droht ein Bußgeld zu bis 25.000 €. Die Arbeitgeber müssen die Daten spätestes 6 Monate nach Erhebung löschen und vor Unbefugten Zugriff, auch den von Kollegen und Kolleginnen, schützen.

Regeln für Zeitarbeiter

Diese Regeln gelten auch für Zeitarbeiter. Zuständig ist das Einsatzunternehmen.

Pflicht zum Homeoffice

Unternehmen müssen ihren Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, sofern dem keine betriebsbedingten Notwendigkeiten entgegenstehen. Im Homeoffice entfällt die Testpflicht für Ungeimpfte.
Beschäftigte müssen sich nicht auf dieses Vorgehen einlassen, wenn bspw. die räumlichen Gegebenheiten zu Hause nicht ausreichend sind. Sie haben keinen Anspruch, aufgrund der Nachweispflichten das Homeoffive zu beanspruchen.