Die Bundesregierung spannt einen wirtschaftlichen Abwehrschirm über 200 Milliarden Euro, um die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Unternehmen abzufedern. Kernelemente sind die Einführung einer Strompreisbremse sowie einer Gaspreisbremse für private Haushalte und KMU.

Die Bundesregierung hat außerdem Änderungen im Insolvenzrecht auf den Weg gebracht, damit gesunde Unternehmen wegen unsicherer Energie- und Rohstoffpreise nicht in die Insolvenz gedrängt werden.

Gaspreisbremse

  • Für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr soll der Gaspreis auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt werden, für 80 Prozent des Jahresverbrauchs des Vorjahres. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. 
  • Die befristete Gaspreisbremse soll ab Januar 2023 auch für Industriekunden greifen. Der Preis pro Kilowattstunde wird für Industriekunden auf 7 Cent netto gedeckelt, für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs.

Strompreisbremse

  • Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden pro Jahr wird bei 40 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenztbis 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs.
  • Für mittlere und große Unternehmen mit einemStromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr liegt die Grenze bei 13 Cent netto für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.
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Mit der beschlossenen Soforthilfe für Dezember 2022 sollen Kundinnen und Kunden von Erdgas und Wärme vorübergehend entlastet werden. Von dem neuen Gesetz profitieren Haushalts- und Gewerbekunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh Gas.

Diese müssen im Dezember keine Voraus- oder Abschlagszahlungen leisten bzw. haben Anspruch auf eine Entschädigung. 

Die Soforthilfe für Dezember schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und soll damit die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse im kommenden Frühjahr überbrücken.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung und in dieser Frage-und-Antwort-Liste des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Für produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe stellt das Land Nordrhein-Westfalen ein neues Starterpaket klimaneutraler Mittelstand zur Verfügung. Die Beratungszuschüsse und Kredite helfen dabei, Einsparpotenziale zu erschließen und gleichzeitig die Weichen in Richtung Klimaneutralität zu stellen.

Das Förderpaket adressiert sowohl den Orientierungsbedarf beim Thema Klimaneutralität als auch die akute Notwendigkeit von Brennstoffeinsparungen sowie die Nachfrage nach Fachkräften für die Umsetzung der Wärmewende. Es beinhaltet folgende Module:

  • Förderung einer Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für kleine produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden
  • Förderung von Transformationskonzepten für die treibhausgasneutrale Produktion 2045 für produzierende Unternehmen bis 2.500 Mitarbeitende
  • Förderung von Wärmekonzepten für produzierende Unternehmen bis 2.500 Mitarbeitende
  • Kredit „Weg vom Gas“ für kleine produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden
  • Bildungsprämie Wärmepumpe für die Fortbildung technischer Führungskräfte von SHK-, Kälte- und Klimaanlagen-Betrieben

Details erfahren Sie auf den Webseiten der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate.

Service der EN-Agentur und ZEERO

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zeero – Das Zentrum für Energie-, Effizienz- und Ressourcen-Optimierung das ist auch ein Team von Klimaschutzprofis, das Ihnen einen Rundum-Service bietet.  Von der Unternehmensanalyse bis zur praktischen Umsetzung CO2-relevanter Maßnahmen werden wir Sie beraten und begleiten. Mit dem Know-how vieler regionaler Partner*innen und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie dabei, Ihr Unternehmen nachhaltig und zukunftssicher aufzustellen.

  • Kostenlose und individuelle Erstberatung zum Thema Energiekrise
  • Vermittlung von Experten im Bereich Energieversorgung und Energieeffizienz
  • Finanzierungs- und Fördermittelberatung im Bereich Energie- und Ressourceneffizienz

Ansprechpartner bei der EN-Agentur

Dennis Ophof
ophof@en-agenur.de
Tel.: ‭0157 33347395‬