7. Mai 2020

Ich geh‘ mal kurz die Welt retten – Das Slam-Format für Gründer*innen, Start-Ups und Querdenker*innen

Du hast eine Idee, ein Konzept oder bist sogar schon ganz aktiv dabei Unternehmen zu helfen, wie sie das Thema Klimaschutz weiter vorantreiben können? Dann mach mit beim ersten digitalen zeero-Slam! Wir bieten Gründer*innen, Start-Ups und Querdenker*innen eine Bühne, um Ihre Ideen und sich selbst vorzustellen.

Wenn du dich also aktiv einbringen möchtest, konkrete Lösungen für dein Unternehmen suchst oder du dich dafür interessierst, wie der Ennepe-Ruhr-Kreis der Zukunft aussehen könnte, dann lädt dich die EN-Agentur hiermit herzlich ein. Sei dabei, egal ob als aktive Slam-Teilnehmer*in oder als Zuschauer*in. Wir wollen Start-ups, Unternehmen und Studierende auch virtuell zusammenbringen und die EN-Region durch innovative und nachhaltige Ideen fördern. Denn, hey, nur zeero ist hero!

Wann: 

27.05.2020 um 17:00 bis 18:30 Uhr

Ablauf

Grüne Start-ups, Geschäftsideen oder Superkräfte werden kurz (10 min.) vorgestellt. Egal ob mit klassischer Präsi oder in anderer kreativer Form. Anschließend gibt es die Möglichkeit Fragen an die Teilnehmenden zu stellen und in Kontakt zu treten.

Aufgrund der derzeitigen Situation werden wir auf ein digitales Format (Webinar) zurückgreifen und anschließend unseren Youtube Kanal damit füttern. Du kannst von deinem heimischen Arbeitsplatz aus teilnehmen oder zur Präsentation zu uns in die GRAUZONE kommen.

Wir haben dein Interesse geweckt?

Für die Teilnahme am Webinar nutze den folgenden Link:

E-Mail: peters@en-agentur.de 

Telefon: 02324/ 564818 

www.zeero.ruhr 

#nurzeeroisthero 

7. Mai 2020

COVID-19 Virus: NRW-Landesregierung veröffentlicht Stufenplan

Was jetzt wichtig ist: Aktuelle Regeln, Maßnahmen und Verordnungen Am 06. Mai veröffentlichte die NRW-Landesregierung einen Stufen-Plan für die Lockerung der Coronavirus-Maßnahmen. Dabei wurden alle Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens unter Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen in die stufenweise Öffnung einbezogen. Stufenweise Öffnungen in NRW Mit diesem abgestuften Plan sollen in Nordrhein-Westfalen in den kommenden […]

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6. Mai 2020

Das neue Podcastformat der EN-Agentur “Mit zeero zum hero”

Mit dem zeero-Podcast beschäftigen wir uns rund um die Themen Energie-, Effizienz- und Ressourcen-Optimierung. Wir möchten Unternehmen motivieren sich mit Ihrem eigenen CO2-Fußabdruck zu beschäftigen und diskutieren mit Gästen und Experten warum Klimaschutz in Unternehmen immer wichtiger wird.

In der ersten Folge erfährst du zusammen mit Matthias Graf von der Effizienz-Agentur NRW, welchen Einfluss Rohstoffabhängigkeit in der Krise hat und wie Ressourceneffizienz Unternehmen helfen kann diese Zeit besser zu überstehen. 

Neugierig? Dann viel Spaß beim reinhören:

YouTube: https://lnkd.in/d8nGBVJ

Soundcloud: https://lnkd.in/djNb_ke 

29. April 2020

Geschäftsinhaber müssen Einhaltung der Maskenpflicht sicherstellen

Ab dem 27. April müssen in Nordrhein-Westfalen  im ÖPNV und in Geschäften Mund-Nasen-Schutzmasken getragen werden.
Das gilt für folgende Orte:

  • in sämtlichen Verkaufsstellen und Handelsgeschäften, die derzeit geöffnet sind; auch auf Wochenmärkten, bei der Abholung von Speisen und Getränken in den gastronomischen Einrichtungen sowie in Einkaufszentren
  • in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern, wenn bei Handwerks- und Dienstleistungen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann; ausgenommen sind Personen, die ein Fahrzeug lenken, wie z.B. Taxifahrer
  • in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • im Personenverkehr und seinen Einrichtungen – also in Bussen und Bahnen, auch des Fernverkehrs, auch in Schulbussen, an Haltestellen, Bahnhöfen und in Taxis

Die Maskenpflicht gilt für Kunden und Beschäftigte gleichermaßen – es sei denn, Beschäftigte werden durch andere Schutzmaßnahmen wie Abtrennungen durch Plexiglas etc. geschützt.

Wer ist für die Einhaltung der Maskenpflicht zuständig?
Laut neuer Coronaschutzverordnung vom 27. April ist die "Beachtung der Regelungen von den Geschäftsinhabern innerhalb ihrer Geschäftsräume genauso wie die bisherigen Vorgaben zu Mindestabständen, Personenbegrenzungen etc. sicherzustellen." Dazu aus einem FAQ des Landes NRW weiter: Der Inhaber des Hausrechts ist berechtigt, Personen ohne Maske den Zutritt zu versagen.

21. April 2020

Gutscheine helfen, Lebensqualität zu sichern

Spielwarenladen, Friseursalon oder Boutique, Kultureinrichtung, Goldschmied oder Gaststätte, Buchhandlung, Freizeitangebotsanbieter oder Elektrofachgeschäft vor Ort aussuchen, Gutschein kaufen und damit für Einnahmen sorgen, obwohl die Betriebe geschlossen sind - dies können die Bürgerinnen und Bürger des Ennepe-Ruhr-Kreises inzwischen über eine Vielzahl von verschiedenen Gutscheinportalen in der Region.

Die Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr hat seit Anfang April die Seite https://ennepe-ruhr.bleibtbunt.de gestartet.


Die Volksbank Sprockhövel eG unterstützt VR-ExtraPlus Hilft https://www.vr-extraplushilft.de/


Die Sparkasse Gevelsberg-Wetter, Hattingen, Schwelm, Sprockhövel unterstützen mit Gemeinsam helfen hilft https://helfen.gemeinsamdadurch.de/  


Auch in unseren Städten besteht die Möglichkeit zu unterstützen, so bei der ProCity Gevelsberg www.procity-gutschein.de .


„Es sind die lokalen Einzelhändler und Dienstleister um die Ecke, die unsere neun Städte vielfältig und lebenswert machen. Mit den obigen Angeboten können die Bürgerinnen und Bürger genau dieses Stück Lebensqualität an Ennepe und Ruhr in diesen alles andere als leichten Zeiten unterstützen“, so Jürgen Köder, Geschäftsführer der EN-Agentur.

17. April 2020

NRW-Soforthilfen für Unternehmen und Selbstständige

Der Bund und das Land NRW haben zur Abmilderung ein umfassendes Sofortprogramm aufgelegt. Anträge werden bis zum 31.05.2020 angenommen. Der gesamte Antragsprozess läuft digital ab www.wirtschaft.nrw/corona.
Anträge per Post oder E-Mail werden nicht bearbeitet.

Hotline des Wirtschaftsministeriums NRW zum Programm: 
0211 61772-555 (täglich, auch am Wochenende, 8-18 Uhr)

Wer wird gefördert?

Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) gestellt werden, die

  • wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbstständige tätig sind,
  • ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben,
  • bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind
  • maximal 50 Beschäftigte haben (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) und
  • ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 31. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.

Was wird gefördert?

Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässe, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä., sowie dem Erhalt von Arbeitsplätzen durch einen Zuschuss unterstützt werden. (Zur Reduzierung von Personalkosten gibt es das Kurzarbeitergeld.)

Voraussetzung: erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Dies wird angenommen, wenn: 

  • mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen ist (d.h. sich das Volumen des Auftragsbestandes mehr als halbiert hat)

ODER

  • die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert sind (für einen noch im März gestellten Antrag werden die Umsätze im Monat März 2020 gegenüber dem Monat März 2019 zugrunde gelegt. Wird der Antrag im April 2020 gestellt, ist der Vergleichsmonat April 2019. Kann der Vorjahresmonat nicht herangezogen werden (z.B. bei Gründungen), gilt der Vormonat.

ODER

  • die Möglichkeiten den Umsatz zu erzielen durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie massiv eingeschränkt wurden

ODER

  • die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass) 

Der Antragsteller muss versichern, dass der Finanzierungsengpass nicht bereits vor dem 1. März bestanden hat. Der Antragsteller muss zusätzlich erklären, dass es sich bei dem Unternehmen zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht um ein "Unternehmen in Schwierigkeiten" handelte. Weitere Informationen dazu finden Sie unten.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate:

  • 9.000 Euro für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
  • 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Welche Informationen werden für die Antragstellung benötigt?

  • Zur Identifikation ist ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, usw.) erforderlich.
  • Im Rahmen des Antrags ist die Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer (soweit vorhanden) sowie das zugehörige Amtsgericht anzugeben.
  • Außerdem werden die Steuernummer des Unternehmens und die Steuer-ID eines der Eigentümer abgefragt.
  • Informationen zur Bankverbindung (IBAN + Kreditinstitut) des Firmenkontos für die Auszahlung.
  • Abgefragt werden außerdem die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit (sog. Wirtschaftszweigklassifikation). Weitere Informationen hier.
  • Anzahl der Beschäftigten 

Weitere Informationen und umfassende FAQ finden zum Antragsverfahren finden Sie auf www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020


Unsere CORONA-Hotline 

02324/5648-0 

Bleiben Sie gesund!

Ihre EN-Agentur

16. April 2020

Beschlüsse von Bund und Ländern vom 15.04.2020

Infektionsketten unterbrechen

In der Öffentlichkeit gilt wie bisher ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Bürgerinnen und Bürgern. Aufhalten soll man sich in der Öffentlichkeit nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen, die im eigenen Haushalt leben.

Um die Pandemie so schnell wie möglich in den Griff zu bekommen, gelte es Infektionsketten zu erkennen, sagte Merkel. Deshalb unterstützten Bund und Länder den Einsatz von digitalem "contact tracing". Europäische und deutsche Datenschutzregeln werden dabei eingehalten. Eine solche App soll von den Bürgerinnen und Bürgern freiwillig genutzt werden.

Zudem warb die Kanzlerin für das Tragen von so genannten Alltagsmasken in der Öffentlichkeit - insbesondere im Öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen.

Bei Schulen "behutsam und schrittweise vorgehen"

Ab dem 4. Mai können vorrangig die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und die Jahrgänge wieder in die Schule gehen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen. Das gilt auch für die letzte Klasse der Grundschule, da sie einen Schulwechsel vor sich haben.

Die Kultusministerkonferenz wurde beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen insgesamt wieder aufgenommen werden kann.

Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen des laufenden Schuljahres sollten nach entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden können.

Die Notbetreuung in den Kitas wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.

Viele Geschäfte können öffnen

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern können wieder öffnen. Dabei müssen sie jedoch Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten. Unabhängig von der Verkaufsfläche, aber unter Beachtung der gleichen Auflagen, können Auto- und Fahrradgeschäfte sowie Buchhandlungen wieder öffnen.

Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, dass sie ihren Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufnahmen können. Ebenfalls unter Auflagen und unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung.

Anmerkung EN-Agentur: Wie die Hygiene- und Schutzauflagen aussehen, wird von den Kommunen festgelegt.

Großveranstaltungen bleiben untersagt

Da Großveranstaltungen in der Infektionsdynamik eine große Rolle spielen, bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.

Anmerkung EN-Agentur: Einheitliche Definition für Großveranstaltungen liegt noch nicht vor.

Weiterer Fahrplan

Die bisher getroffenen Einschränkungen gelten ansonsten weiter. Hier eine Übersicht.
Mit diesen Beschlüssen wollen Bund und Länder die Infektionsketten noch besser kontrollieren. Regelmäßig wird die Infektionsdynamik kontrolliert – vor allem die Auslastung des Gesundheitswesens. Danach ist zu entscheiden, ob und welche Schritte ergriffen werden können.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder werden am 30. April das Infektionsgeschehen sowie die wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland erneut bewerten. Im Lichte der Ereignisse können dann weitere Maßnahmen ab dem 4. Mai beschlossen werden.

Weiterführende Informationen

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-corona-1744306

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beschluss-1744224

15. April 2020

KfW-Schnellkredit 2020

Für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern können Anträge ab sofort gestellt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Anschaffungen und laufende Kosten
  • Kleinere und große Kreditbeträge – bis zu 800.000 Euro
  • Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
  • Die KfW übernimmt 100 % des Bankenrisikos

Konditionen

Laufzeiten und Zinssätze

  • Bis zu 10 Jahre Laufzeit – in dieser Zeit zahlen Sie Ihren Kredit zurück.
  • Auf Wunsch bis zu 2 tilgungsfreie Jahre zu Beginn – das senkt Ihre Belastung.

Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird spätestens mit Zusage der KfW festgelegt.

Kredithöhe und Auszahlung

  • Maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern bis einschließlich 50 Mitarbeitern.
  • Maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit mehr 50 als Mitarbeitern.

Pro Unternehmensgruppe  können maximal bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 mitfinanziert werden.

Bis zur Erreichung des Kredithöchstbetrages können höchstens zwei Anträge gestellt werden. Diese sind bei derselben Hausbank einzureichen.

  • Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags
  • Sie können den Kreditbetrag nur komplett in einer Summe abrufen.
  • Die Abruffrist beträgt 1 Monat nach Zusage.

Leichter Zugang zum Kredit

  • Sie erhalten den KfW-Schnellkredit 2020 ohne Risikoprüfung.
  • Die KfW übernimmt 100 % des Kreditausfallrisikos von Ihrer Bank.
  • Als Kreditnehmer haften Sie zu 100 % für die Rückzahlung.
  • Sie brauchen nur wenige Unterlagen, mit denen Sie Ihre Zahlen nachweisen.

Rückzahlung

  • Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
  • Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich – ohne Vorfälligkeitsentschädigung .
  • Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank.

Berechnen Sie die Höhe der Raten und den Tilgungsplan  mit unserem Tilgungsrechner.

Sicherheiten

Sie müssen keine Sicherheiten stellen wie sonst bei Krediten üblich. Ihre Bank holt nur eine Auskunft einer allgemein anerkannten Auskunftei (z.B. Schufa) ein.

8. April 2020

Vernetzung und Zusammenarbeit in der Coronakrise – Dr. Ulrich Irle HUEHOCO Group

Dr. Ulrich Irle, Managing Director der HUEHOCO Group Holding GmbH und Ko.KG, erzählt vom Umgang mit der Corona Lage in der Fabrik. Nötige Vernetzung kann dabei auch neue Chancen bergen.

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Unsere CORONA-Hotline
für Unternehmen und Selbstständige

02324/5648-0 

Bleiben Sie gesund!

Ihre EN-Agentur

7. April 2020

#supportyourlocal – Kampagne gestartet

Die EN-Agentur startet ihre Videokampagne #SupportYourLocal
Hier stellen sich Händler*innen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis vor und erzählen wie man ihnen am besten durch die Coronakrise helfen kann.
Auch wenn die Türen geschlossen bleiben, müssen die Kunden nicht auf ihre Lieblingsläden aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis verzichten.

Mehr Informationen auf:
www.ennepe-ruhr-liefert.de

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Inka Beermann von der Buchhandlung Herdecke
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Confiserie Harmonie von Ariane Hensch und Sven Walton aus Hattingen
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Gabi Haupt von Gabi Haupt Mode in Hattingen
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Muriel Grondman alias MÜ von MÜ Woman aus Schwelm
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Elke Link von Wohnsinn in Gevelsberg
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Vera Gebauer von Gemüse Gebauer aus Witten
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Lucas Kemna von Lulus Coffee Factory in Sprockhövel
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Peter Gerblich vom Schnupperlädchen in Herdecke
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Marion Graf von Lecker To Go aus Hattingen
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Carmen Iliohan vom Kosmetikstudio Carmen aus Ennepetal
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Beatrice Züchner von der Brillengalerie Voerde
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Vinothek Christho aus Wetter
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Gasthof zur Post aus Breckerfeld
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