6. April 2020

COVID-19 – FAQs für Unternehmen und Selbstständige

Allgemeine Informationen
Allgemeine Fragen zu COVID 19   Das Bundeswirtschaftsministerium hat unter der Rufnummer 030 18615-1515 eine Hotline eingerichtet, unter der Experten von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr die Coronavirus-Fragen von Unternehmern beantworten, etwa zu Tourismus, Messen, Finanzierung oder Haftung. Auf einer Sonderseite beleuchtet das Ministerium zudem die Auswirkungen des Erregers auf die Wirtschaft. Beim Robert Koch-Institut gibt es eine Liste von Fragen und Antworten  sowie  aktuelle Informationen zum neuartigen Coronavirus.
Das ist in NRW aktuell verboten, erlaubt oder eingeschränkt möglich Der Westfälischer Anzeiger bietet einen aktuellen Überblick
Checkliste: Was Unternehmen jetzt tun können Mit Einhaltung der Hygieneregeln, die auch zum Schutz vor luftübertragbaren Infektionskrankheiten wie z.B. Influenza gelten, verringert sich die Ansteckungsgefahr von Infektionskrankheiten bzw. die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung erheblich:
- Händeschütteln vermeiden 
- Regelmäßiges und gründliches Händewaschen
- Hände aus dem Gesicht fernhalten 
- Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge 
- Im Krankheitsfall Abstand halten 
- Geschlossene Räume regelmäßig lüften

Die jeweils für Ihren Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft bietet Aushänge für Hygieneinfos an. Eine Liste von Berufsgenossenschaften finden Sie auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU).
Für die Allgemeinheit bietet zudem die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Infografiken zum Download an.  
Eine weitere Möglichkeit ist, je nach den betrieblichen Möglichkeiten das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen.
Anstelle von Dienstreisen können womöglich auch Videokonferenzen oder Telefonkonferenzen durchgeführt werden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat bereits vor zehn Jahren ein „Handbuch Betriebliche Pandemieplanung“ herausgegeben und seitdem aktualisiert. An dessen Erstellung haben Experten von Daimler, Voith oder IBM mitgewirkt. Darin sind zahlreiche Checklisten mit Punkten wie „Kernfunktionen des Betriebs festlegen“ oder „Schutzausrüstung beschaffen“. Eine Kurzinformation kann als PDF heruntergeladen werden. 
Was passiert in einem Verdachtsfall oder wenn sich ein Mitarbeiter infiziert Als Verdachtsfälle gelten derzeit Patienten, die Symptome einer Corona-Erkrankung aufweisen und sich bis 14 Tage vor Erkrankungsbeginn in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt mit einem Erkrankten hatten. Treten bei Mitarbeitern in Ihrem Betrieb Symptome einer Covid-19-Erkrankung auf, sollten Sie sich unmittelbar an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Das Gesundheitsamt ist dann sowohl für den Meldeweg als auch für die Verhängung von weiteren Maßnahmen zuständig. Zudem informiert die Behörde Sie unter anderem darüber, wie Sie sich zu verhalten haben.    Die für Sie zuständige Nebenstelle finden Sie hier.  
Infizierte werden in der Regel vom Gesundheitsamt zu ihren Kontakten in den vergangenen Tagen und zu Symptomen befragt, sie werden namentlich registriert und gegebenenfalls Labortests unterzogen. Hier sollten Sie mit dem Amt kooperieren. Für Kontaktpersonen, die Symptome aufweisen aber nicht schwer krank sind, kann das Gesundheitsamt eine Heim-Quarantäne anordnen. 
In welchen Situationen kann ich als Arbeitgeber*in – ohne betrieblichen Zwang – meine Mitarbeiter*innen von der der Arbeit freistellen? Bei Verdacht einer konkreten Ansteckungsgefahr ist der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin aufgrund seiner Fürsorgepflicht berechtigt und verpflichtet, den Beschäftigten, von dem eine Ansteckungsgefahr ausgehen könnte, sowie die übrigen Beschäftigten von der Arbeit freizustellen. Dies gilt zumindest bis die tatsächlichen Umstände und Ansteckungsgefahrensituation geklärt sind. Im Einzelfall können Unternehmen auch berechtigt sein, von einer Reise zurückgekehrte Arbeitnehmende nach Ansteckungsrisiken zu befragen oder sogar eine betriebsärztliche Untersuchung der Beschäftigten zu veranlassen (Fürsorgepflicht gegenüber der Belegschaft).
Darf ein Arbeitnehmer der Arbeit fernbleiben, weil er Angst vor Ansteckung hat? Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer die Arbeit nicht verweigern, weil die Ansteckungsgefahr bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin erhöht sein könnte. Im Einzelfall kann der Arbeitgeber aber bei einer konkreten Gefährdung aufgrund seiner Fürsorgepflicht verpflichtet sein, den Arbeitnehmer von der Arbeit freizustellen oder Arbeit im Homeoffice zu erlauben, wenn diese Möglichkeit besteht. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beantwortet häufig gestellte Fragen zum Arbeitsschutz.  
Was kann ich sonst noch tun? Auch unabhängig vom Corona-Virus ist es für Unternehmen immer empfehlenswert, für den Fall einer Erkrankung des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin einen „Notfallkoffer“ zu packen, der etwa mit Vollmachten, einem Vertretungsplan, Informationen zu Kunden- und Lieferantenstrukturen und einer Dokumentenmappe mit Bankverbindungen, Passwörtern versehen ist.   


Entgeltansprüche, Finanzielle Überbrückung und Liquiditätssicherung  
Am 13. März hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket verabschiedet. Was beinhaltet dieses? Das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium haben am 13. März 2020 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus vorgelegt. Dies umfasst folgende Punkte:
- Kurzarbeitergeld flexibilisieren
- Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen
- Stärkung des Europäischen Zusammenhalts
Die Maßnahmen sind ausführlich auf dieser Seite der Bundesregierung erläutert. Eine Übersicht von Service-Hotlines finden Sie auf dieser Seite des Bundesfinanzministeriums.
Was passiert, wenn Mitarbeiter*innen wegen des Virus nicht arbeiten dürfen? Kann eine Entschädigung für betroffene Betriebe und Selbstständige beantragt werden?   Für die Erkrankten gelten im Falle einer Arbeitsunfähigkeit während der ersten sechs Wochen zunächst die normalen Regeln der Lohnfortzahlung. Danach erhalten gesetzlich Versicherte Krankengeld. Wenn die Gesundheitsbehörde ein Beschäftigungsverbot angeordnet hat, hat das Unternehmen Anspruch auf Entschädigung vom Staat, muss jedoch – längstens für sechs Wochen – zunächst in Vorleistung treten. Zuständig für den Ennepe-Ruhr-Kreis ist der Landschaftsverband Westfalen Lippe. Anträge auf Entschädigung müssen schriftlich innerhalb von drei Monaten nach Ende der Quarantäne beziehungsweise Absonderung beim zuständigen Landschaftsverband gestellt werden. Weitere Informationen und Antragsformulare

Telefonische Auskunft des Landschaftsverband Westfalen Lippe: 
0800 933 63 97  
Wer zahlt Gehalt, wenn Mitarbeiter*innen unter Quarantäne gestellt werden, ohne selbst erkrankt zu sein? Diejenigen, die ohne Krankheit vorsorglich unter Quarantäne stehen, haben per Gesetz einen Anspruch auf Verdienstausfall in Höhe ihres Nettoeentgelts. Den übernimmt zunächst das Unternehmen; innerhalb von drei Monaten kann er nach § 56 Infektionsschutzgesetz einen Antrag auf Erstattung der ausgezahlten Beträge stellen. Download Antragsformular  
Ich bin selbstständig und am Virus erkrankt und/oder (vorsichtshalber) in Quarantäne und kann/darf nicht arbeiten. Habe ich Anspruch auf Entschädigung?   Auch für Selbstständige gibt es staatliche Entschädigungsansprüche, wenn sie wegen einer Corona-Erkrankung oder eines Verdachtes einer Infektion nicht arbeiten können oder wegen einer Quarantäne nicht dürfen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Gewinn, der im Steuerbescheid für das vergangene Kalenderjahr festgestellt wurde.
Download Antrag Entschädigung Selbstständige  
Was ist, wenn eine große Zahl von Arbeiternehmer*innen erkrankt, Auftrags- oder Lieferengpässe eintreten und deshalb der Betrieb nicht aufrechterhalten werden kann? Treten Auftrags- oder Lieferengpässe auf, ist es möglich, dass Unternehmen Kurzarbeit beantragen. Zunächst muss ein Betrieb aber alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen, um Kurzarbeit zu vermeiden (z.B. Urlaub, Überstundenabbau, Homeoffice, etc.). Die Regelungen für die Kurzarbeit sind bereits angepasst worden. Es wurden erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld eingeführt:
- Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
- Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.
- Leiharbeitnehmer*innen können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld
- Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (wenn dies tarifvertraglich geregelt ist) kann verzichtet werden.  
Die Bundesagentur für Arbeit informiert über die Voraussetzungen von Kurzarbeitergeld.  
Gibt es Möglichkeiten, Liquiditätsengpässe zu überbrücken? Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kreditprogramme auf dem Weg der Bankdurchleitung sowie im Rahmen von Konsortialfinanzierungen nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen für Unternehmen verbessern. Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die eine Finanzierung aus den Programmen nutzen möchten, wenden sich bitte an ihre Hausbank bzw. an Finanzierungspartner, die KfW-Kredite durchleitet.  
Die KfW-Bank informiert über die bestehenden Kreditprogramme.  
Zusätzlich berät Sie das Service-Center der NRW.Bank unter 0211-91741 4800 kostenlos zu den passenden Förderprogrammen.  

Bleiben Sie gesund!

Ihre EN-Agentur

31. März 2020

Coronakrise: Tipps für Gastronomen und Touristiker

Lars Martin von der DEHOGA Westfalen - Deutscher Hotel- und Gaststättenverband - steht mit seinem Rat Gastronom*innen und Touristik*innen im Ennepe-Ruhr-Kreis zur Seite.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden


Unsere CORONA-Hotline
für Unternehmen und Selbstständige

02324/5648-0 

Bleiben Sie gesund!

Ihre EN-Agentur

31. März 2020

Hilfe für Unternehmen in der Coronakrise, Interview mit Michael Vogelsang, Volksbank Sprockhövel

Michael Vogelsang, Vorstand der Volksbank Sprockhövel, steht Rede und Antwort zu grundlegenden Fragen rund um das Thema finanzielle Unterstützung und Lösungen für Unternehmen in der Coronakrise

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden


Unsere CORONA-Hotline
für Unternehmen und Selbstständige

02324/5648-0 

Bleiben Sie gesund!

Ihre EN-Agentur

30. März 2020

Website für Unternehmen mit Liefer- oder Abholdiensten

https://ennepe-ruhr-liefert.de/

Das CORONA-Virus hat nicht nur Auswirkungen auf die Gesundheit und die Freiheit eines jeden, sondern auch auf die regionale Wirtschaft. Der plötzliche Umsatzverlust durch Anhaltung der Ladenschließungen stellt viele Unternehmen vor große finanzielle Herausforderungen und rufen Existenzsorgen hervor. 

Als Zeichen der Solidarität und des Zusammenhaltes zu unseren Einzelhändlern, Gastronomen und Betrieben im Ennepe-Ruhr-Kreis hat die EN-Agentur in Kooperation mit HAGEN.BUSINESS, der Citygemeinschaft Hagen und der Agentur Markenliebhaber aus Hagen die Webseite www.ennepe-ruhr-liefert.de ins Leben gerufen. Hier können sich Unternehmen kostenlos und unkompliziert registrieren und ihre Lieferdienste anbieten. So haben nicht nur die Unternehmen weiterhin die Möglichkeit im Handel und Verkauf aktiv zu sein, sondern auch die Bürger*innen weiterhin die Chance bei ihren lokalen Lieblingshändlern einzukaufen und so den schönsten Kreis der Welt in dieser wirtschaftlichen Ausnahmesituation zu unterstützen. 

Und so einfach geht’s: Die jeweilige Branche auswählen, von der man etwas geliefert bekommen möchte und schon werden die Anbieter alphabetisch aufgelistet. Alle Unternehmen haben ihre Telefonnummer und/oder ihre Website zur Kontaktaufnahme angegeben. Ihren Lieferauftrag besprechen Sie dann persönlich mit dem Händler.  

Auf diesem Weg können Sie Ihrem Lieblingscafé, vertrauten Handwerker oder Stammkiosk zur Seite stehen und müssen dazu auf benötigte sowie gewünschte Waren nicht verzichten.  Mit der Nutzung des Angebots von ENNEPE-RUHR-LIEFERT setzen Sie in dieser Zeit ein Zeichen für unsere Region und ihre Menschen, die sie unvergleichbar machen. 
#supportyourlocal #enneperuhrliefert #EN-Agentur


Unsere CORONA-Hotline

02324/5648-0 

Bleiben Sie gesund!

Ihre EN-Agentur

26. März 2020

Einsteigertipps: Homeoffice für Unternehmen

Die Möglichkeit von Zuhause aus zu arbeiten, kann einen großen Beitrag leisten, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter*innen zu schützen und die Ausbreitung des Coronavirus insgesamt einzudämmen. Wir haben für Sie einige Informationen und Hinweise rund um das Thema Homeoffice zusammengestellt. 

Themen: 


Vertragliche Vorrausetzungen für die Arbeit von Zuhause 

Arbeiten im Homeoffice setzt das Einverständnis des Mitarbeiters voraus. Dies geschieht durch die Aufnahme in den Arbeitsvertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung. Demnach können die Beschäftigten nicht einfach ins Homeoffice geschickt werden, wenn vorher keine Vereinbarung getroffen wurde. Es kann aber nachträglich ein Zusatz zum Arbeitsvertrag erstellt werden, indem Details über das Arbeiten im Homeoffice festgelegt werden. Es ist aber auch denkbar, dass der Arbeitnehmer sein Einverständnis erklärt, indem er beispielsweise das nötige Equipment in Empfang nimmt und die Arbeit von zu Hause aus aufnimmt. 


Mitarbeiter werden in Quarantäne geschickt 

Wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Infektion krankgeschrieben wird, kommt Homeoffice nicht in Frage. Bei vorsorglicher Quarantäne muss die Person von Zuhause arbeiten. Details dazu müssen im Arbeitsvertrag geregelt sein, sowie das technische Equipment zur Verfügung stehen. 


Regelungen und Voraussetzungen beim Homeoffice 

Arbeitszeiten: Arbeits- und Pausenseiten gelten auch für den heimischen Arbeitsplatz. Hier empfiehlt sich aufgrund der Erreichbarkeit Pausenzeiten vorher festzulegen. 

Arbeitsschutz: Bei der Einführung von Homeoffice gelten dieselben Regeln bezüglich des Arbeitsschutzes wie für den betrieblichen Arbeitsplatz. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers dies zu prüfen. 

Arbeitsunfälle: Arbeitsunfälle am privaten Arbeitsplatz werden von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Natürlich muss hier genau zwischen privater und dienstlicher Tätigkeit differenziert werden. 


Was muss beim Thema Datenschutz beachten werden? 

Zudem empfiehlt es sich, eine Datenschutzvereinbarung abzuschließen. Der Umgang mit personenbezogen Daten sollte sollten automatisiert, mit Hilfe von IT-Einrichtungen und über verschlüsselte elektronische Kommunikationswege stattfinden.  

Weitere Hinweise: 

  • Daten sollten verschlüsselt werden und der Transport der mobilen Geräte nur im gesperrten Zustand erfolgen, um den Schutz der gespeicherten Daten weitestgehend zu gewährleisten 
  • Sperrung von USB-Zugängen und anderen Anschlüssen. 
  • Keine Anbindung von externer Hardware (Drucker etc.) 
  • Keine private Nutzung der beruflich zur Verfügung gestellten IT-Ausstattung. 
  • Regelmäßige Schulung / Fortbildung der Beschäftigten zum datensicheren und datenschutzgerechten Umgang mit mobilen Geräten. 

Weiter Informationen dazu finden Sie unter: 


Steuern 

In der Regel können Aufwendungen für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer bis zu einer Höhe von 1.250 Euro als Werbekosten geltend gemacht werden. Eine Voraussetzung dafür ist, dass demjenigen für seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Laut Angaben des Finanzamtes gilt dies auch für den Zeitraum, indem wegen der Coronakrise von uhause gearbeitet wird. 


Ausstattung und Voraussetzung

Schnelle Internetverbindung: Wichtige Vorrausatzung für das mobile Arbeiten ist eine ausreichend gute Internetverbindung, um mit seinen Mitarbeitern und der der Firma in Verbindung zu bleiben: Per Festnetz, Mobilfunk oder notfalls Satellit. Einige MBit/s schnell sollte die Verbindung schon sein. 

Erreichbarkeit/Kommunikationskanäle festlegen: Festlegen über welchen Kanal die Kommunikation stattfindet, um weiterhin einen reibungslosen Austausch zu gewährleisten. 

Gibt es keine Firmenhandys, sollte trotzdem die reguläre telefonische Erreichbarkeit sichergestellt werden, z.B. über die Einrichtung einer Rufumleitung. Überprüfen Sie dazu die Möglichkeiten Ihre Telefonanlage entsprechend einzurichten. Es gibt aber auch die Möglichkeit auf den Smartphones der Mitarbeiter Apps zu installieren, die eine Trennung von privaten und beruflichen Rufnummern zulassen (z.B. Placetel).  

Das Arbeiten in Teams: In der Regel empfiehlt sich die regelmäßige Aufgabenplanung in einer gemeinsamen Videokonferenz festzulegen. Außerdem sollten schriftliche Kommunikationskanäle innerhalb von Teams festgelegt werden (z.B. durch die Erstellung von Gruppen bei Microsoft Teams). 

Ausrüstung am Arbeitsplatz: Ideal ist die Bereitstellung von fertig konfigurierten Rechnern durch den Arbeitgeber. Die Nutzung von privaten Rechnern der Mitarbeiter*innen ist auch möglich. Allerdings ist die klare Trennung von privater und beruflicher Nutzung sinnvoll, um Sicherheitsprobleme, die bei privater Anwendung entstehen, zu umgehen. 

So stelle ich die Trennung sicher: 

  • Durch einen Fernzugriff („Remote-Desktop“), der über eine verschlüsselte Verbindung („VPN-Tunnel“ / „Virtual Private Network“) realisiert werden kann. Sinnvoll ist an dieser Stelle auch die Zwei-Faktoren-Authentifizierung Verbindung. Dazu müssen einmal Login-Daten durch den Mitarbeiter eingeben werden und weiterhin erfolgt eine Freischaltung z.B. über das Smartphone oder eine andere Hardware. 
     
  • Weiterhin sollte auch darauf geachtet werden, dass nur bekannte Geräte an den Rechner angeschlossenen werden. Es empfiehlt sich daher den Anschluss von USB-Sticks einzuschränken. 

Sicherheit bei der IT-Nutzung: Achten Sie darauf, dass die Rechner immer auf dem aktuellen Stand sind, indem Sie regelmäßige Updates von Betriebssystemen und Anwendungssoftware insbesondere für Browser und Sicherheitssysteme durchzuführen. Selbiges gilt auch für die Hardware (z.B. Router). 

Zusätzlich sollte auch im Homeoffice das Arbeits- oder Endgerät mit Logindaten geschützt werden, um sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen Zugang zu Remote-Desktop haben. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes ist auch ratsam der Sperrbildschirm zu aktivieren. 


So Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter

  • Versichern Sie sich, dass Ihren Mitarbeitern*innen ein geeigneter Heimarbeitsplatz zur Verfügung steht 
  • Stellen Sie die nötigen technischen Mittel bereit 
  • Suchen Sie einen Ansprechpartner*in bei Fragen und technischen Problemen 
  • Informieren: Abklärung arbeitsrechtlicher Fragen und Ansprüche  
  • Legen Sie Kommunikationskanäle, den Umgang mit externen Kunden, Arbeitsleistung und die Bearbeitung von Aufgaben fest 
  • Hilfreich sind tägliche Teamabsprachen z.B. durch eine Telefon- oder Videokonferenzen  
  • Sprechen Sie Arbeits- und Pausenzeiten ab, um die Erreichbarkeiten abzustimmen  
  • Unterstützung von Mitarbeitern die noch keine Homeoffice Erfahrung haben mit Tipps zur Organisation. Hilfreich sind z.B. Arbeitsroutinen festzulegen. 

Förderungen bei der Schaffung von Homeoffice Arbeitsplätzen

Als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) oder Handwerksbetrieb unter 100 Mitarbeitern, können Sie ab sofort finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie kurzfristig Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen wollen. Der Förderumfang umfasst bis zu 50 Prozent der Kosten bei einer unterstützenden Beratung durch ein vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen. Der Antrag erfolgt über das Förderprogramm „go-digital“ des BMWi. Weitere Voraussetzung ist ein Vorjahresumsatz oder einer Vorjahresbilanz von höchstens 20 Millionen Euro profitieren. 

Gefördert werden die individuelle Beratung sowie die Umsetzung von Homeoffice-Lösungen. Zunächst müssen Sie ein autorisiertes Beratungsunternehmen in ihrer Region suchen und mit ihm einen Beratervertrag abschließen. Der max. Beratertagessatz liegt bei 1.100 Euro und einem max. Förderumfang von 30 Tagen. Anschließend übernimmt das Beratungsunternehmen alle weiteren Schritte: von der Beantragung der Förderung über die Umsetzung passgenauer und sicherer Maßnahmen bis hin zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen. 

Aufgrund der Dringlichkeit gibt es vorrübergehende Änderungen im Beantragungsprozess (zum Thema Home Office): Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beim Thema Home Office ist möglich. KMU müssen nicht wie bei den anderen Modulen etwa 8 Wochen auf den Zuwendungsbescheid warten, sondern können gemeinsam mit dem Go-Digtial Berater einen Antrag über das Portal easy-Online einreichen. EuroNorm prüft kurz den Antrag und bestätigt den Eingang. Nach Eingangsbestätigung kann die Beratung beginnen.
Mehr Infos erhalten Sie hier: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html
Regionale Go-Digital-Berater finden Sie auf dieser interaktiven Karte: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/Karten/Beratersuche-go-digital/SiteGlobals/Forms/Formulare/beratersuche-go-digital-formular.html

Link zum Antrag: 
https://foerderportal.bund.de/easyonline/nutzungsbedingungen.jsf?redirectFrom=/easyonline/formularbearbeitung.jsf 


Weitere Hinweise und Infomaterialien zum Thema  


Unsere CORONA-Hotline 

02324/5648-0 

Bleiben Sie gesund!

Ihre EN-Agentur

25. März 2020

Wann kommen die Soforthilfen für NRW?

Bund und Länder haben Wirtschaftshilfen für Unternehmen und Selbstständige beschlossen. In der Pressekonferenz informiert NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart über die Hilfen.

https://www.youtube.com/watch?v=_EJKIFRy8VI
Alle Eckpunkte zur Soforthilfe im Video

Alle weiteren Informationen und alle dazugehörigen Details zur Voraussetzung und Antragstellung auch auf der Internetseite des Wirtschaftministeriums NRW.

https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/nrw-soforthilfe-2020-fuer-kleinbetriebe-freiberufler-und-solo-selbststaendige

Beantragung ab 27.03.2020 möglich

Unsere CORONA-Hotline 

02324/5648-0 

Bleiben Sie gesund!

Ihre EN-Agentur

25. März 2020

Corona-Schutzschirm für Selbständige + Unternehmen leicht erklärt

Apropos neue Kommunikationswege. In dem von uns geteilten Video erläutert Daniel Schäfer von der x-group GmbH sehr anschaulich, welche Hilfen der Bund in Zeiten der Coronakrise zur Verfügung stellt.

Hier geht es zu den vier Säulen der Liquiditätshilfe:

https://www.youtube.com/watch?v=QwNxTh6x4tw&t=282s

In dem nachfolgendem Video geht Herr Schäfer auf Lösungen ein, die dabei helfen können, den Umsatzeinbruch durch die Coronakrise unternehmerisch zu überleben.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Unsere CORONA-Hotline 

02324/5648-0 

Bleiben Sie gesund!

Ihre EN-Agentur

23. März 2020

Neue digitale Kommunikationswege

Liebe Geschäftskunden*innen, Gründer*innen und Einzelunternehmer*innen,

das Corona-Virus nimmt uns gerade viel, aber nicht die Kommunikation! Gerade in schwierigen Zeiten wie diesen möchten wir Sie bestmöglich unterstützen und Ihnen zur Seite stehen. Da auch wir uns jedoch an die soziale Distanz halten müssen und wollen, –  #wirbleibenzuhause #socialdistance – fallen viele unserer geplanten Veranstaltungen aus.  

Trotz räumlicher Distanz werden wir Sie jedoch weiterhin informieren, beraten und mit Ihnen in Kontakt bleiben. Sowohl in Themen des alltäglichen „Business“ als auch über Umgang mit und wirtschaftlicher Schadensbegrenzung von COVID 19.  

Dafür nutzen wir die Vorteile der Digitalisierung wie folgt: 

HOMEPAGE: Auf unserer neuen Homepage halten wir Sie über alle neuen Informationen über COVID 19 im Ennepe-Ruhr-Kreis und die wichtigen Anlaufstellen für Unternehmer*innen und Gründer*innen auf dem Laufenden.
www.en-agentur.de  

YOUTUBE: Ab Ende dieser Woche werden wir auf unserem YouTube-Kanal Experten-Interviews durchführen, Vorgehensweisen für Gründer*innen und Unternehmer*innen etc. hochladen. Wir bitten Sie, uns die Fragen zukommen zu lassen, die Sie aktuell beschäftigen, um diese an unsere Expert*innen weiterzuleiten und die Interviews dahingehend gestalten zu können. 

Zudem wird es zukünftig die Möglichkeit geben in Live-Videos direkt Fragen zu stellen oder sich an Diskussionen zu beteiligen.  

Über den Zeitpunkt der Veröffentlichung unseres ersten Videos werden Sie noch einmal von uns informiert werden. Unser erster Gesprächspartner wird Herr Michael Vogelsang, Vorstand bei der Volksbank Sprockhövel, sein.  

LINKEDIN, INSTAGRAM, TWITTER, FACEBOOK: Halten Sie unsere Kanäle im Blick. Ob neuste Informationen, Videoveröffentlichungen oder Live-Videos: wir werden in der nächsten Zeit hier verstärkt Content produzieren! Nehmen Sie durch diverse Kommentarfunktionen oder Direktnachrichten Kontakt zu uns auf. Teilen Sie uns mit, zu welcher Problemstellung Sie Informationen und Hilfe benötigen. Hier geht es um die Möglichkeit der direkten Partizipation.  

VIDEOCHAT: Beratungen und Antragstellung rund um die Themen Fördermittel und Existenzgründungen werden wir ab sofort per Videochat anbieten. Sollte dies für Sie aufgrund technischer Ausstattung nicht möglich sein, sind wir natürlich nach wie vor telefonisch für Sie erreichbar! 

Nutzen wir die gemeinsam die Vorteile der Digitalisierung! Wenn nicht jetzt, wann dann?! 

Bei allgemeinen Fragen, Beiträge zu Videothemen, Redner-Vorschläge oder was auch immer Ihnen auf dem Herzen liegt, kontaktieren Sie uns bitte. Wir sind wie gewohnt für Sie erreichbar und hoffen, Ihnen auch in dieser Zeit Nutzen stiften zu können. 

Unsere CORONA-Hotline 

02324/5648-0 

Bleiben Sie gesund!

Ihre EN-Agentur

22. März 2020

CORONA Informationen in verschiedenen Sprachen

Alle aktuellen Informationen über den Corona-Virus und die finanzielle Unterstützung der Bundesregierung für Unternehmer*innen und Selbstständige in verschiedenen Sprachen (in English| Türkçe| Polski| Français| عربي |ελληνικά |Italiano etc.) finden Sie unter folgenden Link:

All current information about the corona virus and financial government support for entrepreneurs and for the self-employed in different languages (in English| Türkçe| Polski| Français| عربي |ελληνικά |Italiano etc.) you will find on the link below:

https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/informationen-zum-coronavirus

Unsere CORONA-Hotline 

02324/5648-0 
Montag-Freitag
8:00 bis 18:00 Uhr

Bleiben Sie gesund!

Ihre EN-Agentur

9. März 2020

Wie viel gesellschaftliche Verantwortung steckt im Profifußball?

Staatssekretär Christoph Dammermann zeichnet die Botschafter*innen des CSR-Kompetenzzentrums Ruhr aus. Mit dabei Martina Biegel (2. v.r.), Personalleiterin des Gartencenters Mencke in Sprockhövel, sowie Johannes Einig (3. v.l.), Geschäftsführer der AHE GmbH, als Vertreter für den Ennepe-Ruhr-Kreis.

In Nordrhein-Westfalen gibt es allein sieben Fußballvereine, die in der 1. Bundesliga spielen. Sie stehen einerseits im öffentlichen Fokus von Fans und Medien, die in erster Linie an ihren sportlichen Leistungen interessiert sind. Andererseits stecken hinter den Vereinen Unternehmen, die für ihre Mitarbeiter, Sponsoren und Aktionäre unternehmerische und gesellschaftliche Verantwortung tragen. Welche Bedeutung diese im Profifußball einnimmt, hat CSR Ruhr während der Diskussionsrunde „Wirtschaftsfaktor Fußball: Global Player mit regionaler Verantwortung“ am 15. Januar 2020 im Deutschen Fußballmuseum erörtert.

Die EN-Agentur und die weiteren Projektpartner des CSR-Kompetenzzentrums Ruhr unterstützen Unternehmen bei der systematischen Einführung und Umsetzung von Corporate Social Responsibility (CSR), also von unternehmerischer Gesellschaftsverantwortung. Dieser verschreiben sich auch die Fußballvereine der Region, die nicht nur Sportclub, sondern auch Unternehmen und Arbeitgeber sind. Welche Position CSR in dieser Branche zwischen Milliardengeschäft und regionaler Verwurzelung einnimmt, hat CSR Ruhr mit hochkarätigen Gästen aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft am 15. Januar 2020 im Deutschen Fußballmuseum diskutiert.

Christoph Dammermann, Staatssekretär im NRW-Wirtschaftsministerium, eröffnete die Veranstaltung mit einem Grußwort: „Auch Fußballvereine brauchen – wie Unternehmen anderer Branchen – eine verantwortungsvolle Führung. Dazu gehören strategische Weitsicht, soziale Kompetenz, Mut zu Entscheidungen und ein respektvoller Umgang mit den Mitarbeitern auf allen Ebenen.  Das haben inzwischen viele Fußballvereine erkannt und dieses Engagement verdient Anerkennung.“

Zum Einstieg in die Podiumsdiskussion gab Daniel Lörcher von Borussia Dortmund einen Input zu seinem CSR-Engagement, um im Anschluss mit Matthias Mühlen (Leiter CSR, VfL Bochum), Jonathan Przybylski (Referent Nachhaltigkeit, Vonovia SE), Sylvia Schenk (Leiterin der Arbeitsgruppe Sport, Transparency International Deutschland) und Christoph Dammermann auf dem Podium zu diskutieren.

Im Anschluss an die Podiumsdiskussion zeichnete Staatssekretär Christoph Dammermann gemeinsam mit CSR Ruhr die sieben ersten CSR Botschafter des Kompetenzzentrums aus Dortmund, dem Ennepe-Ruhr-Kreis und Mülheim aus.

„Fußball stiftet Identität. Ohne Fußball kann man Dortmund gar nicht denken. Darin liegt große Verantwortung für das unternehmerische Handeln sowohl nach innen, den eigenen Mitarbeitern gegenüber, als auch nach außen, der Öffentlichkeit gegenüber. Alles, was der BVB als Sportclub und Unternehmen tut, hat Einfluss auf die Gesellschaft“, sagt Detlev Lachmann (SIC – Social Innovation Center, Wirtschaftsförderung Dortmund).

„Gerade für Fußballclubs im Ruhrgebiet mit ihrer Verankerung in ihrem Umfeld bedeutet regionale Verantwortung insbesondere auch Einsatz für gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine offene Gesellschaft“, fügt Peter Kromminga (Geschäftsführender Vorstand, UPJ) hinzu.

© Bildnachweis: Dr. Arne Elias, Wirtschaftsförderung Stadt Dortmund, 2020.

Don`t copy text!