Infektionsketten unterbrechen
In der Öffentlichkeit gilt wie bisher ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Bürgerinnen und Bürgern. Aufhalten soll man sich in der Öffentlichkeit nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen, die im eigenen Haushalt leben.
Um die Pandemie so schnell wie möglich in den Griff zu bekommen, gelte es Infektionsketten zu erkennen, sagte Merkel. Deshalb unterstützten Bund und Länder den Einsatz von digitalem "contact tracing". Europäische und deutsche Datenschutzregeln werden dabei eingehalten. Eine solche App soll von den Bürgerinnen und Bürgern freiwillig genutzt werden.
Zudem warb die Kanzlerin für das Tragen von so genannten Alltagsmasken in der Öffentlichkeit - insbesondere im Öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen.
Bei Schulen "behutsam und schrittweise vorgehen"
Ab dem 4. Mai können vorrangig die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und die Jahrgänge wieder in die Schule gehen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen. Das gilt auch für die letzte Klasse der Grundschule, da sie einen Schulwechsel vor sich haben.
Die Kultusministerkonferenz wurde beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen insgesamt wieder aufgenommen werden kann.
Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen des laufenden Schuljahres sollten nach entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden können.
Die Notbetreuung in den Kitas wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
Viele Geschäfte können öffnen
Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern können wieder öffnen. Dabei müssen sie jedoch Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten. Unabhängig von der Verkaufsfläche, aber unter Beachtung der gleichen Auflagen, können Auto- und Fahrradgeschäfte sowie Buchhandlungen wieder öffnen.
Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, dass sie ihren Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufnahmen können. Ebenfalls unter Auflagen und unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung.
Anmerkung EN-Agentur: Wie die Hygiene- und Schutzauflagen aussehen, wird von den Kommunen festgelegt.
Großveranstaltungen bleiben untersagt
Da Großveranstaltungen in der Infektionsdynamik eine große Rolle spielen, bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.
Anmerkung EN-Agentur: Einheitliche Definition für Großveranstaltungen liegt noch nicht vor.
Weiterer Fahrplan
Die bisher getroffenen Einschränkungen gelten ansonsten weiter. Hier eine Übersicht.
Mit diesen Beschlüssen wollen Bund und Länder die Infektionsketten noch besser kontrollieren. Regelmäßig wird die Infektionsdynamik kontrolliert – vor allem die Auslastung des Gesundheitswesens. Danach ist zu entscheiden, ob und welche Schritte ergriffen werden können.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder werden am 30. April das Infektionsgeschehen sowie die wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland erneut bewerten. Im Lichte der Ereignisse können dann weitere Maßnahmen ab dem 4. Mai beschlossen werden.
Weiterführende Informationen
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-corona-1744306
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beschluss-1744224