Während der Corona-Pandemie sind viele Unternehmen nach wie vor von Umsatzeinbußen und Schließungen betroffen. Um Unternehmen weiterhin zu unterstützen, wird die Überbrückungshilfe III erneut in ihrem Umfang und Konditionen verbessert. Unternehmen, die mindestens 3 Monate seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 % erlitten haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschuss. Dieser Eigenkapitalzuschuss soll zur Substanzstärkung beitragen und beträgt bis zu 40% des Betrags, den Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten erstattet bekommen. Zudem wird die Fixkostenerstattung für Unternehmen, die Umsatzeinbrüche von mehr als 70% erleiden, auf bis zu 100 % erhöht.
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Überbrückungshilfe III (Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021)