Welche dramatischen Folgen das Hochwasser und die Überschwemmungen in der vergangenen Woche hatten, brauchen wir an dieser Stelle nicht nochmals erwähnen.
Lieber versuchen wir gemeinsam, nach Vorne zu schauen und vor allem Hilfe an die Seite zu stellen.
Hier finden Sie eine Übersicht und Auflistung an Stellen, an denen Sie sich informieren, Schäden melden und an direkte Unterstützung gelangen können.
Ihre EN-Agentur
Richtlinien Soforthilfe NRW
Das Land NRW hat heute die Richtlinien zur Soforthilfe für die Hochwassergeschädigten veröffentlicht, darunter auch die Richtlinie Soforthilfe Wirtschaft.
Der Antrag auf Gewährung der Billigkeitsleistung kann ab sofort und bis zum 31.08.2021 bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden.
In dem Antrag sind die für die Entscheidung notwendigen Informationen einzutragen und die entsprechenden
schriftlichen Erklärungen abzugeben.
Die Soforthilfe erfolgt als Festbetrag in Höhe von grundsätzlich 5.000 EUR je Betriebsstätte. Sie ist grundsätzlich nicht rückzahlbar. Antragsvoraussetzung ist eine Eigenerklärung der geschädigten Person darüber, dass nach Selbsteinschätzung in ihrer Betriebsstätte ein Schaden in Höhe von mindestens
5 000 Euro entstanden ist, der nach Einschätzung des Antragstellers auch nicht durch Versicherungsleistungen bzw. Leistungen Dritter ersetzt wird.
Bewilligungsbehörde ist die Stadt oder Gemeinde, in deren Gebiet die betroffene Betriebsstätte liegt. Die Bewilligungsbehörde überprüft die Angaben in dem Antrag auf Plausibilität.
Die SIHK zu Hagen bietet eine sehr gute Hilfestellung und eine Krisenhotline an
Unter www.sihk.de/hochwasser stehen Informationen zur Verfügung, die laufend ergänzt wird. Dort finden Sie unter anderem Stichworte, wie Tatsachenbescheinigung, SIHK-Sachverständigenverzeichnis, Spendenkonto für betroffene Kleinunternehmen, aktuelle Straßensperrungen etc.
Zinsgünstige Darlehen zur Unterstützung bei Hochwasserschäden
Damit schwere Schäden an Gebäuden und in Unternehmen schnell beseitigt werden können, reduziert die NRW.BANK daher ab sofort stark die Zinssätze in den Programmen NRW.BANK.Universalkredit und NRW.BANK.Gebäudesanierung. Damit soll einem möglichst großen Kreis an Betroffenen günstige Finanzierungsmittel schnell zur Verfügung stehen.
Katastrophenerlass in Kraft gesetzt / Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gewährt steuerliche Entlastungen
Durch den jetzt geltenden Katastrophenerlass ermöglicht die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen über 30 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau, davon profitieren Wirtschaft und Privatpersonen. Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und für die Beseitigung von Schäden an dem eigengenutzten Wohneigentum können als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Darüber hinaus gibt es großzügige Möglichkeiten für die Abzugsfähigkeit von Spenden.
Kurzarbeitergeld infolge der Flut
Die Hochwasserkatastrophe bringt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vielerorts Unsicherheiten mit sich. Einige Betriebe sind nur noch eingeschränkt arbeitsfähig und für andere ist der Arbeitsplatz komplett weggebrochen. Auch in dieser Situation bietet die von der Katastrophe selbst stark betroffene Agentur für Arbeit Hagen Unterstützung und Beratung an.
Die Einführung von Kurzarbeit kommt auch aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses in Betracht. Das Hochwasser ist ein solches Ereignis.