Reisebedingungen

Unsere Allgemeinen Reisebedingungen (Stand: 03/2024)                                                                                                                                                   

Sehr geehrter Kunde (m/w/d),

Wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebe-dingungen. Sie sind Inhalt des Reisevertrags zwischen Ihnen („Kunde“ (m/w/d)) und uns, der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH („EN-Agentur“), Eickener Straße 41, 45525 Hattingen, Tel: 02324/5648-0 Fax: 02324/5648-48, E-Mail tourismus@en-agentur.de

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung (Tour-/ Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Kunde der EN-Agentur den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage seines Angebotes sind die Reisebeschreibung, diese Allgemeine Reisebedingungen und alle ergänzenden Informationen vor der Buchung, die dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurden. Die vorgenannten Informationen und Dokumente stehen ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung. Der Vertragstext wird von der EN-Agentur gespeichert.
1.2 Im Falle einer elektronischen Übermittlung des Buchungswun-sches bestätigt die EN-Agentur dem Kunden auf elektronischem Weg den Eingang. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Reisevertrages entsprechend dem Buchungs-wunsch des Kunden.
1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung der EN-Agentur an den Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, liegt ein neues Angebot der EN-Agentur vor, an das die EN-Agentur für die Dauer von 10 Kalendertagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zu-stande, wenn der Kunde dieses innerhalb der Bindungsfrist gegen-über der EN-Agentur annimmt, z.B. durch ausdrückliche Erklärung oder Leistung einer Anzahlung.
1.4 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von ihm mitangemeldeter Reiseteilnehmer aus dem Reisevertrag.

2. Leistungs- und Zahlungsverpflichtung
2.1 Die Leistungsverpflichtung der EN-Agentur ergibt sich aus-schließlich aus der Buchungsbestätigung der EN-Agentur in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Reise bzw. Tagestour gültigen Beschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.
2.2 Die EN-Agentur ist gemäß § 651i BGB für die ordnungsgemäße Erbringung aller von dem Vertrag umfassten Reiseleistungen verant-wortlich und gemäß § 651q BGB zum Beistand verpflichtet, wenn sich der Kunde oder ein(e) zum Kunden gehörende(r) Reisende(r) Schwierigkeiten befindet.
2.3 Gegen Übermittlung des Sicherungsscheins wird bei Reisen eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung muss bis 28 Tage vor Reiseantritt erfolgen.
2.4 Dauert die Reise nicht länger als 24h, schließt sie keine Über-nachtung ein und beträgt der Reisepreis nicht über 500,00€, gilt kein Reiserecht und darf daher der volle Reisepreis auch ohne Aushändi-gung eines Sicherungsscheins verlangt werden (sog. Tagestour). Insbesondere Ziffer 5.1-5.4 und 6 dieser AGB sowie weitere auf die §§651a ff BGB bezogene Vorschriften dieser AGB gelten dann ebenfalls nicht, soweit Tagestouren nicht ausdrücklich erwähnt werden. Der Tagestourenpreis ist spätestens bis am Tag der Tourdurchführung und damit zum Antritt der Leistung zu zahlen. Eine Anzahlung ist nicht erforderlich. 
 
3. Leistungs- und Preisänderungen
3.1 Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der EN-Agentur nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tagestour/Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die EN-Agentur ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird die EN-Agentur dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
3.2 Die EN-Agentur kann den Reisepreis nach Vertragsschluss ändern, wenn die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:

(a) ein geänderter Preis für die Beförderung von Passagieren, der sich aus den Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger ergibt;

(b) geänderte Höhe der Steuern oder der sonstigen Abgaben für die zu erbringenden Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren; oder

(c) die Preiserhöhung ablehnen, vom Vertrag zurücktreten und eine Alternativreise buchen, wenn die EN-Agentur eine solche anbietet. In diesem Fall informiert die EN-Agentur den Kunden über den neuen Reisepreis. Wenn die alternative Tagestour/Reise eine geringere Qualität aufweist oder weniger kostet, führt dies in der Regel zu einer Preissenkung.

3.3 Die EN-Agentur setzt dem Kunden eine angemessene Frist, sich, wie in Ziffer 3.2 dargestellt, zu entscheiden. Reagiert der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, gilt die Änderung als angenommen. Hierauf wird der Kunde auch mit der Fristsetzung hingewiesen. 3.4 Der Kunde hat Anspruch auf eine Preissenkung, wenn die Kosten gemäß Ziffer 3.2 Absatz 1 (a)-(c) sich nach Vertragsschluss aber vor Tour-/ Reisebeginn verringern. Für den Vorgang entstehende Verwaltungskosten darf die EN-Agentur hinzurechnen.


4. Kündigung und Rücktritt durch die EN-Agentur
4.1 Die EN-Agentur kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:

(a) Die EN-Agentur ist verpflichtet, die Absage der Tagestour/Reise Kunden gegenüber unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Tagestour/Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. 

(b) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Tagestour/Reise verlangen, wenn die EN-Agentur in der Lage ist, eine solche Tagestour/Reise ohne Mehrpreis für den Kunde aus ihrem Leistungsportfolio anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Tagestour/Reise gegenüber der EN-Agentur geltend zu machen.

4.2 Die EN-Agentur kann in folgenden Fällen vor Beginn der Tagestour/Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Beginn der Tagestour/Reise den Reisevertrag fristlos kündigen:

(a) Wenn der Kunde den Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Termin nicht beglichen hat, und eine von der EN-Agentur dem Kunden gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist. 

(b) Wenn der Kunde die Durchführung der Tagestour/Reise von EN-Agentur nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Das Rücktrittsrecht der EN-Agentur besteht, wenn die Durchführung der Tagestour/Reise in Folge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Sofern möglich, erhält der Kunde durch die EN-Agentur in diesem Fall ein Alternativprogramm.


5. Rücktritt durch den Kunden
5.1 Als Rücktritt gilt nur, wenn die Reise komplett für alle Teilnehmer abgesagt wird. Bei Nichtantreten der Reise durch Einzelne erfolgt keine Reisepreisminderung. Auf das Übertragungsrecht des Kunden nach Ziffer 6.6 dieser Reisebedingungen wird verwiesen.
5.2 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde jederzeit durch Erklärung gegenüber der EN-Agentur, die zu Nachweiszwecken in speicherbarer Form erfolgen sollte, vom Reisevertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts verliert die EN-Agentur den Anspruch auf Erhalt des Reisepreises. Stattdessen steht ihr eine Entschädigung gemäß Ziffer 5.3 zu.
5.3 Bei Rücktritt durch den Kunden stehen der EN-Agentur unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:

a) bis 11 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreisesa) bis 11 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
b) vom 10. Tag bis zum 5. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
c) vom 4. Tag bis einen Tag vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises
d) bei Rücktritt am Anreisetag oder bei Nichtanreise 90% des Reise-preises 

5.4 Dem Kunden ist es gestattet, der EN-Agentur nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
5.5 In Abweichung von Ziffer 5.3 ist ein Rücktritt des Kunden ohne Entschädigung vor und während der Reise nur dann möglich, wenn am Bestimmungsort oder in unmittelbarer Nähe unvermeidbare oder außergewöhnliche Umstände auftreten, die eine Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Schlechte Witterung stellt grundsätzlich keinen solchen Umstand dar.
5.6 Rücktritt bei Tagestouren: Gebuchte Tagestouren können bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert werden. Danach sind 100 % des Gesamtpreises fällig.
5.7 Die Tagestouren finden bei jedem Wetter statt; Witterungs-gründe – solange sie nicht zu einer Gefährdung von Leib und Leben führen – berechtigen nicht zum kostenlosen Rücktritt oder zur Absage.
5.8 Die EN-Agentur behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Ent-schädigung entsprechend ihr entstandener, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten, zu berechnen.

6. Pflichten, Obliegenheiten und Rechte des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich ge-genüber der EN-Agentur anzuzeigen.
6.2 Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Mangelanzeige unverschuldet unterbleibt.
6.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die EN-Agentur bzw. ihre Beauf-tragten eine ihr vom Kunden bestimmte angemessene Frist verstreichen lassen haben, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der EN-Agentur oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden und gering zu halten und dem Schadeneintritt entgegenzuwirken. Für den Kunden besteht auch eine Sorgfalts-pflicht gegenüber seinen Mitreisenden (andere Kunden, Reiseleiter, etc.) bezüglich der Bewahrung der Gesundheit der Mitreisenden. Bewusstes Inkaufnehmen gesundheitlicher Schäden anderer kann den Ausschluss von der Reise zur Folge haben.
6.5 Neben der Kündigung stehen dem Kunden bei Reisemängeln und Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen folgende Gewährleistungsrechte zu: Abhilfe, Selbstabhilfe mit Aufwendungs-ersatz, Abhilfe durch Ersatzleistungen, Kostentragung für notwendige Beherbergung, Minderung, Schadensersatz und/oder Aufwendungsersatz.
6.6 Der Kunde ist berechtigt, den Reisevertrag auf einen Dritten zu übertragen, der die Reise statt seiner für ihn antritt, soweit die Voraussetzungen der § 651e BGB erfüllt sind. Diese beinhalten ins-besondere, dass der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist und auf einem dauerhaften Datenträger erklärt, dass statt seiner ein Drit-ter in die Rechten und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Eine mindestens 7 Tage vor Reisebeginn zugegangene Erklärung des Kunden ist rechtzeitig. Angemessene und der EN-Agentur tatsächlich entstandene Mehrkosten durch den Vertragseintritt des Dritten muss der Kunde tragen. Der Dritte kann als neue Vertrags-partei durch die EN-Agentur abgelehnt werden, wenn er die vertrag-lichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

7. Haftung
7.1 Die vertragliche Haftung der EN-Agentur für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche des Kunden aufgrund internationaler Vereinbarungen bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.
7.2 Die EN-Agentur haftet nicht für Leistungsstörungen, die entweder vor Ort vermittelt werden oder die bereits bei der Buchung vermittelt werden und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.).
7.3 Die Veranstaltungen der EN-Agentur finden unter anderem in der freien Natur statt. Jeglicher Aufenthalt in der Natur ist mit gewissen Risiken verbunden, welche bei einer Freizeitveranstaltung in Kauf genommen werden müssen. Sonne, Regen, Nebel, Hagel, Hitze, Kälte, Gewitter und dergleichen sind natürliche Erscheinungen, mit denen gerechnet werden muss.
 
 
8. Verjährung
Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber der EN-Agentur, mit Ausnahme von Gewährleistungs- und Ansprüchen auf materiellen und immateriellen Schadensersatz nach Reiserecht und Ansprüchen wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

9. Bild- und Tonaufnahmen
Bildaufnahmen von Teilnehmern und Tonaufnahmen von stattfindenden Touren anzufertigen und diese zu veröffentlichen, ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind im Einzelfall mit der EN-Agentur und den abgebildeten Personen abzusprechen.

10. Gerichtsstand und geltendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn der Kunde die Buchung als Verbraucher vorgenommen hat und zu diesem Zeit-punkt seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der getroffenen Rechtswahl unberührt. Gerichtsstand ist Hattingen, falls der Kunde Kaufmann ist oder keinen festen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat.

11. Verbraucherstreitbeilegung und Beschwerden
11.1 Die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der Europäischen Kommission für Verbraucher ist über folgenden Link erreichbar: https://webgate.ec.europa.eu/odr Sie betrifft nur Reise-/Tagestourverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden.
11.2 Die EN-Agentur ist nicht bereit oder verpflichtet, gegenüber Verbrauchern an Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungs-stelle teilzunehmen. Sie wird sich jedoch nach besten Kräften bemühen, einen Streitfall zügig zu lösen und damit gerichtliche Maß-nahmen zu vermeiden.
11.3 Beschwerden kann der Kunde jederzeit über die im ersten Ab-satz dieser Reisebedingungen genannten Kontaktmöglichkeiten an die EN-Agentur herantragen. Ein besonderes internes Beschwerde-verfahren gibt es bei der EN-Agentur nicht.

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