Förder-Freitag Ruhr – steuerliche Forschungszulage
Die steuerliche Forschungszulage ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben für in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Ziel ist es, den Innovationsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen. Durch das steuerliche Investitionssofortprogramm wurde die Forschungszulage zum 1. Januar 2026 nochmals deutlich ausgeweitet und attraktiver gestaltet. Eine Besonderheit ist, dass die Forschungszulage auch rückwirkend geltend gemacht werden kann. Für das Jahr 2022 ist das z. B. noch bis zum 31.12.2026 möglich.