NRW-Vertrauensschutz-Lösung hilft Solo-Selbstständigen und freischaffenden Künstler*innen

Bislang galt, dass Solo-Selbstständige die Corona-Soforthilfe nur für laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen verwenden durften. Für den eigenen Lebensunterhalt musste dagegen Grundsicherung beantragt werden.

Heute gibt es gute Nachrichten vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft. Solo-Selbstständige und freischaffende Künstler*innen, die für März und April keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt haben, können ab sofort die Vertrauenschutzlösung der Landesregierung in Anspruch nehmen. Für diese Monate bedeutet das einen indirekten Zuschuss von insgesamt 2.000 Euro. Voraussetzung ist, dass der Antrag auf Corona-Soforthilfe bis einschließlich April 2020 gestellt wurde.

Weitere Details entnehmen Sie bitte den neuen FAQ der Landesregierung zum Coronavirus. Diese finden Sie hier.

Den offiziellen Pressebericht finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass ab Mai für den notwendigen Lebensunterhalt Grundsicherung beim Jobcenter beantragt werden muss.

Falls Sie noch keinen Antrag auf Soforthilfe gestellt haben, können Sie dies noch bis Ende Mai tun.

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute und bleiben Sie gesund!

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