Was jetzt wichtig ist: Aktuelle Regeln, Maßnahmen und Verordnungen

Am 06. Mai veröffentlichte die NRW-Landesregierung einen Stufen-Plan für die Lockerung der Coronavirus-Maßnahmen. Dabei wurden alle Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens unter Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen in die stufenweise Öffnung einbezogen.

Stufenweise Öffnungen in NRW

Mit diesem abgestuften Plan sollen in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Tagen und Wochen die Anti-Corona-Maßnahmen gelockert werden. Der Plan sieht für die einzelnen Bereiche unterschiedliche Stufen mit Zieldaten vor, die abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens umgesetzt werden sollen.

Der Mindestabstand von anderthalb Metern gilt weiterhin. Auch die Kontaktbeschränkung bleibt. Sie wird allerdings etwas gelockert. Ab Montag dürfen sich draußen auch Angehörige zweier Haushalte treffen.

Relevante Lockerungen für die Wirtschaft:

Ab Montag, 11. Mai 2020, dürfen alle Geschäfte unabhängig ihrer Größe wieder öffnen, dabei gilt: max. 1 Person (Kunden und Verkäufer) pro 10 qm Verkaufsfläche. Das gilt auch für Restaurants. Kneipen, Bars und Diskotheken, Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios bleiben hingegen noch zu. Für sie werden noch passgenaue Infektionsschutzkonzepte erarbeitet.

Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart hat dargelegt, welche Kriterien in NRW zu beachten sind, um gastronomische Betriebe sowie touristische Unterkünfte wieder zu öffnen (der entsprechende Erlass vom Gesundheitsministerium folgt in Kürze).

Für die Gastronomie ist die Öffnung ab dem 11. Mai möglich, wenn diese Regeln eingehalten werden:

  • Eine Bewirtung darf nur an Sitzplätzen erfolgen
  • An einem Tisch dürfen Mitglieder aus zwei Haushalten sitzen, eine Begrenzung der Personenzahl gibt es nicht; Gäste müssen sicherstellen, dass sie die Zugehörigkeit zum Haushalt im Falle von Kontrollen nachweisen können
  • Die Tische müssen angewiesen werden
  • Die Tische mit Bestuhlung müssen zur anderen Tisch- und Stuhlgruppe einen Abstand von 1,5 Metern einhalten
  • Gastronomen müssen ihre Gäste namentlich registrieren
  • Gastronomen müssen für funktionierende Klimaanlagen und Lüftungssysteme sorgen und für Hygienestandards bei Tischwäsche, Geschirr sowie beim Personal
  • NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart empfiehlt verstärkt digitale Systeme einzusetzen, um Bestellungen und Reservierungen kontaktfrei umsetzen zu können
  • Es gibt keine Pflicht zu Reservierungen
  • Es gelten normale Öffnungszeiten und keine Begrenzung bei der Verweildauer

Bars, Discos, Clubs:

  • Diese Einrichtungen bleiben bis auf Weiteres geschlossen

Tourismus: 

Ab Montag dürfen Ferienhäuser und -wohnungen sowie Campingplätze unter Wahrung der Kontaktbeschränkung genutzt werden. Dies gilt auch für Freizeitparks, Ausflugsschiffe, Fahrrad- und Bootsverleih-Stationen. Ab dem 18. Mai werden auch Hotels für Touristen wieder geöffnet. Dafür gelten strenge Auflagen analog zur Gastronomie.

Messen, touristische Führungen, Thermen, kleine Gruppen- und Busreisen:

  • Sind ab dem 30. Mai wieder möglich
  • Fachmessen nur mit Hygiene-Konzept und Begrenzung der Teilnehmerzahl, Detailregelungen dazu folgen voraussichtlich in der nächsten Woche

Sport und Freizeit: 

Ebenfalls ab Montag öffnen dürfen Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen von Vereinen. Freibäder können ab dem 20. Mai besucht werden. Hallenbäder und Wellness-Einrichtungen ab dem 30. Mai. Dann darf auch Sport in geschlossenen Räumen gemacht werden, bei dem es zu Körperkontakt kommt.

Großveranstaltungen :

bleiben weiterhin bis 31. August 2020 untersagt. Mit Zieldatum 30. Mai 2020 sollen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können. Einen Überblick über weitere Bereiche wie Kultur, Bildung und Hochschulen finden Sie hier in der Mitteilung des Landes NRW.

Bleiben Sie gesund!

Ihre EN-Agentur