3. Oktober 2022

COVID-19 Virus – Wichtige Informationen für Unternehmen und Selbstständige

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen für Unternehmen und Selbstständige im Zusammenhang mit dem COVID-19 Virus zusammengestellt.
Fortlaufend aktualisieren wir unsere Homepage, um Ihnen einen Überblick über die für den Ennepe-Ruhr-Kreis zuständigen Ansprechpartner und bisher bekannte Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus zu geben.

Die Coronaschutzverordnung ist zum 28. Februar 2023 ersatzlos ausgelaufen. Damit sind auch in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. März 2023 die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen entfallen. Seit diesem Zeitpunkt gelten nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz.

Hier finden Sie eine Übersicht: https://www.mags.nrw/coronavirus-verordnungen

Bleiben Sie gesund!

Ihre EN-Agentur


Ansprechpartner*innen bei der EN-Agentur

Tel.: 02324 5648 - 0
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr
info@en-agentur.de
Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Maßnahmen und Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Virus COVID19.


Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen Bis Ende Juni 2022

Überbrückungshilfe IV (Zeitraum von Januar 2022 bis Ende März 2022)


Überbrückungshilfe III Plus (Zeitraum von Juli 2021 bis Ende Dezember 2021)


Überbrückungshilfe III (Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021)


Überbrückungshilfe (2. Phase: Fördermonate September bis Dezember 2020)


Außerordentliche Wirtschaftshilfe November/Dezember


Aktuelle Informationen des Jobcenter Ennepe-Ruhr


Kurzarbeit und Quarantäne

Online-Anlaufstelle der Arbeitsagentur für Kurzarbeitergeld

Informationen bei der Agentur für Arbeit unter
Tel. 0800 45555-20 oder allgemeine Informationen unter:
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/hagen/unternehmen
In diesem Video wird Ihnen anschaulich erklärt, unter welchen Voraussetzungen und wie Sie Kurzarbeitergeld beantragen können: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video

Hotline des LWL für Fragen rund um Quarantäne und damit verbundenen Verdienstausfällen

Tel.: 0800 933 63 97
LWL-Servicenummer mit Beratung zu Verdienstausfällen bei Quarantäne, beispielsweise bei Verdacht von COVID-19 (Coronavirus) Erkrankung.
Um eine weitere Ausbreitung des auch in Deutschland festgestellten Coronavirus zu verhindern, können die zuständigen Gesundheitsämter Personen vorsorglich unter Quarantäne (Absonderung) stellen. Arbeitnehmer sowie Selbstständige können dadurch einen Verdienstausfall erleiden. Im Kreis Steinfurt entschädigt der Landesverband Westfalen-Lippe (LWL) auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.corona-infektionsschutzgesetz-nrw.lwl.org
Zur Online-Antragstellung gelangen Sie hier:
http://www.ifsg-online.de/index.html


Liquidität

Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für alle Fragen zu finanziellen Hilfen

Tel.: 030 18615-1515
Unternehmen werden bei Liquiditätsproblemen mit verschiedenen Programmen unterstützt.
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

Infos zur Liquiditätssicherung beim NRW.BANK Service-Center

Tel.: 0211 91741 4800
Sollten Sie allgemeine Informationen bezüglich der Liquiditätssicherung benötigen, hilft Ihnen die landeseigene Förderbank NRW.BANK gerne weiter. Die Förderberater der NRW.BANK informieren und beraten individuell und diskret über die Förderinstrumente des Landes. Wichtig ist, sich so früh wie möglich zu melden, um gezielt und rechtzeitig alle Möglichkeiten auszuloten.
https://www.nrwbank.de/de/corporate/presse/corona-hilfe-nrwbank.html


Betriebliche Informationen

Südwestfälische Industrie- und Handelskammer (SIHK) zu Fragen rund um das Coronavirus

Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr und samstags von 9 bis 15 Uhr
Krisenhotline: 02331 390-333

https://www.sihk.de/container/fuerunternehmer/fragen-und-antworten-rund-um-das-coronavirus--4712654

Industrie- und Handelskammer mittleres Ruhrgebiet zu Fragen rund um das Coronavirus

Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr und samstags von 10 bis 15 Uhr
Krisenhotline: 0234 9113-0

https://netzn.de/start/beitraege


Allgemeine Informationen

Ennepe-Ruhr-Kreis

https://www.enkreis.de/gesundheitsoziales/gesundheit/faq-corona.html

27. Juli 2022

Corona: Land verlängert Schutzverordnung ohne Änderungen

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Corona-Schutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung - inhaltlich unverändert - bis zum 25. August verlängert. Hintergrund sind die nach wie vor hohen Infektionszahlen in allen Altersklassen sowie die weiterhin hohe Zahl von Corona-Patienten in den Krankenhäusern.

Die Regelungen im Überblick:

Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt analog zu den bundesrechtlich geregelten Maskenpflichten im Flugverkehr und öffentlichen Personenfernverkehr erhalten. Um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen, besteht zudem weiterhin Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen - zum Beispiel in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften oder Gemeinschaftsunterkünften für Wohnungslose - bleibt es bei der Maskenpflicht in Innenräumen.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen von Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt.

Ausnahmen kann es für Krankenhausambulanzen geben, die wie Arztpraxen geführt werden und vom sonstigen Klinikbetrieb organisatorisch und räumlich hinreichend getrennt sind. In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften kann für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden. Gleiches gilt in Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und anderen Einrichtungen, in denen freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.

In der Test- und Quarantäneverordnung bleiben die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest unverändert: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich. Ein Coronaselbsttest ist nicht ausreichend.

Kontaktdaten: 
Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Franziska Horsch, Lisa Radtke, Kira Scheven, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, 02336/93 2064, 02336/93 2063, 02336/93 2066
Mail: pressestelle@en-kreis.de
Internet: www.en-kreis.de, App: Ennepe-Ruhr-Kreis

11. Januar 2022

Überbrückungshilfe IV

Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.

Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise insgesamt bis zu 300.000 Euro).

Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. bis 31. Januar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen.

Hinweise: Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.

Ihre EN-Agentur


Ansprechpartner*innen bei der EN-Agentur

Tel.: 02324 5648 - 0
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr
grun@en-agentur.de
Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Maßnahmen und Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Virus COVID19.


Überbrückungshilfe IV (Zeitraum von Januar - März 2022)

22. Dezember 2021

Bund und Länder beschliessen weitere Einschränkungen ab 28. Dezember 2021

Die neue Virusvariante Omikron zeigt in anderen Ländern, dass sich die Zahl der Infizierten innerhalb weniger Tage verdoppelt. Darauf haben Bund und Länder nun reagiert und weitere Einschränkungen vereinbart.

Read more

6. Dezember 2021

Corona-Update: Neue CoronaSchVo ab 4. Dezember 2021

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Für den Einzelhandel gelten 2G-Regel und Maskenpflicht
  • 2G-Regel und Maskenpflicht gelten auch für Einrichtungen und Veranstaltungen von Kultur und Freizeit.
  • Große Fußballstadien und Arenen dürfen mit 30 Prozent der maximal möglichen Zuschauer*innen ausgelastet werden - höchstens aber 15.000 Personen. In großen Hallen gelten auch die 30 Prozent, maximal sind 5.000 Menschen zugelassen.
    Für Theater oder kleinere Konzerte drinnen gilt eine Belegung von 50 Prozent - maximal 1.000 Personen.
  • Clubs und Diskotheken werden geschlossen.
  • Es gelten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dürfen sich bei privaten Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Diese strenge Regelung greift auch dann, wenn ungeimpfte mit geimpften bzw. genesenen Personen zusammentreffen. Nur für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen, gilt die vorgenannte Kontaktbeschränkung nicht.

Was bedeutet 2G im Einzelhandel?

2G im Einzelhandel bedeutet, dass nur noch Geimpfte und Genesene Geschäfte betreten dürfen – und dies unabhängig von der jeweiligen 7-Tage-Inzidenz. Ausgenommen von der Regel sind Läden des täglichen Bedarfs. Laut Handelsverband NRW sind dies: 

  • Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung
  • Getränkemärkte
  • Reformhäuser
  • Babyfachmärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Optiker
  • Hörakustiker
  • Tankstellen
  • Stellen des Zeitungsverkaufs
  • Buchhandlungen
  • Blumenfachgeschäfte
  • Tierbedarfsmärkte
  • Futtermittelmärkte
  • Gartenmärkte
  • und der Großhandel

Über die Definition und Abgrenzung von Sortimentsbereichen sowie die Regelungen für Anbieter mit gemischten Sortimenten sowie Kontrollpflichten informiert der Handelsverband Nordrhein-Westfalen auf seiner Seite.

© KölnBusiness Wirtschaftsförderungsagentur-GmbH

23. November 2021

Corona News: Arbeitsplatz – Was sich ab Mittwoch ändert

Ab dem 24.11.2021 gelten für alle Arbeitsstätten die sog. 3G-Regel, also für alle Betriebe, mit allen ihren Betriebsflächen (Büros, Werkstätten, Baustellen, Freiflächen, Nebenräume und Kantinen).

Read more

26. Mai 2021

Impfangebot für Wittener Unternehmen

Das IHK-Wirtschaftsbüro Witten macht nun auf die Möglichkeit zu einer Impfung mit dem Impfstoff von AstraZenecaam Samstag, 29. Mai, von 11 bis 13 Uhr für Inhaber*innen und Mitarbeiter*innen von Wittener Unternehmen ab 18 Jahren aufmerksam.

Read more

21. April 2021

Überbrückungshilfe III fördert jetzt Eigenkapitalzuschuss

Während der Corona-Pandemie sind viele Unternehmen nach wie vor von Umsatzeinbußen und Schließungen betroffen. Um Unternehmen weiterhin zu unterstützen, wird die Überbrückungshilfe III erneut in ihrem Umfang und Konditionen verbessert. Unternehmen, die mindestens 3 Monate seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 % erlitten haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschuss. Dieser Eigenkapitalzuschuss soll zur Substanzstärkung beitragen und beträgt bis zu 40% des Betrags, den Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten erstattet bekommen. Zudem wird die Fixkostenerstattung für Unternehmen, die Umsatzeinbrüche von mehr als 70% erleiden, auf bis zu 100 % erhöht.
Einen Überblick aller Änderungen im Überbrückungshilfe III-Verfahren finden Sie HIER !

Ihre EN-Agentur


Ansprechpartner*innen bei der EN-Agentur

Tel.: 02324 5648 - 0
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr
grun@en-agentur.de
Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Maßnahmen und Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Virus COVID19.


Überbrückungshilfe III (Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021)

8. April 2021

“Vier Städte. Ein Bus.”

Das mobile IHK-Testzentrum

Die andauernde Pandemie verlangt der Wirtschaft einiges ab.
Die Regierung verlässt sich im Kampf gegen das Virus zunehmend auf die Unternehmen - so sollen den Angestellten nach Möglichkeit ein bis zwei Corona-Tests pro Woche ermöglicht werden.
Wir wissen, dass der damit verbundene Aufwand nicht unerheblich ist.

Umso mehr freuen wir uns, Sie auf das mobile IHK-Testzentrum aufmerksam zu machen:

Ab dem 12. April fährt er wechselnde Gewerbegebiete in Bochum, Herne, Witten und Hattingen ab.

  • Montag, 12. April:
    Gewerbegebiet Henrichshütte, Am Walzwerk 27, 45527 Hattingen
  • Dienstag, 13. April:
    IHK Mittleres Ruhrgebiet, Ostring 30-32, 44787 Bochum
  • Mittwoch, 14. April:
    Gewerbegebiet Friedrich der Große, Friedrich der Große 5, 44628 Herne
  • Do, 15. April
    Gewerbegebiet Westerheide, Gewerkenstraße 2, 58456 Witten
  • Freitag, 16. April
    Gewerbegebiet Rombacher Hütte, Kohlenstraße 33, 44795 Bochum

Der IHK-Test-Bus ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr besetzt. Insgesamt wird der Bus vier Wochen lang für Sie on Tour sein

Vor Ihrem Besuch müssen Sie unter www.coronatest-eu.com/ihk-mittleres-ruhrgebiet ein Ticket ziehen.
Dieses befähigt Sie für die Dauer von 72 Stunden, einen Schnelltest in dem mobilen IHK-Testzentrum zu machen.

Das Ergebnis wird Ihnen binnen einer halben Stunde per Mail mitgeteilt.

Auf netzn.de informiert die IHK Mittleres Ruhrgebiet Sie tagesaktuell darüber, wo der IHK-Test-Bus gerade steht und welches Ziel er als nächstes ansteuert.

Bildnachweis: © Ahmet Aglamaz #319268668

8. März 2021

Verlängerung der aktuellen Corona-Schutzverordnung bis zum 28. März 2021

Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW wird zunächst bis zum 28. März 2021 verlängert.

Read more

Don`t copy text!